hat sich erledigt, danke für alle sinnvollen antworten. sie beisst sich jetzt durch.
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Thema: steuer-experten frage
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18.04.2014, 19:46
experten frage
Geändert von kathy-lynn (22.04.2014 um 15:21 Uhr)
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20.04.2014, 21:21Inaktiver User
AW: steuer-experten frage
Also, wenn Deine Cousine ein Studium absolviert (hat), im Rahmen dessen auch Steuer-Vorlesungen zu besuchen sind / waren, und sie nun die Möglichkeit hat, Geld zu verdienen, dann soll sie gefälligst nicht rumzicken, sondern irgendwelche nehmen. Im besten Fall lernt sie noch etwas.
Außerdem ist es doch echt Wurst. So wie ich es verstanden habe, ist es ein Job zum Geld verdienen. Da soll sie einfach ihre Arbeit - und die Vorgesetzten - glücklich machen. Wenn sie ein gutes Zeugnis bekommen kann, dann hilft das auch beim Start ins Berufsleben.
Es grüßt Roslyn
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20.04.2014, 21:58
AW: steuer-experten frage
Sie soll §§ 3a, 27 und 47 EStG nehmen. Da sollte sie wenig bis keine Arbeit haben und überhaupt keinen Querdenkereien ausgesetzt sein.
Der Sinn des Lebens ist das Glück.
Und wenn das Glück dich verlässt, lauf hinterher.
Kranich-Frain-Schlamperl-Sternensammlerin-Lebensliebe+Sonnenkranich-?
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20.04.2014, 22:01
AW: steuer-experten frage
Grins - der ist gut ;-)
Im Übrigen - bei soviel "Fleiß" und "Initiative" hat die Cousine mit ihrem Studium möglicherweise die falsche Wahl getroffen ...
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20.04.2014, 22:14Inaktiver User
AW: steuer-experten frage
Ich frage mich, wieviele Hilfskräfte die wohl einstellen, wenn jeder nur drei Paragrafen betreuen soll.
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20.04.2014, 23:43
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22.04.2014, 13:51
AW: steuer-experten frage
na, wenn deine Cousine während des Studium schon mit dem Einkommensteuergesetz Bekanntschaft gemacht hat, sollte sie doch den einen oder anderen Paragraphen kennen.
Sich motiviert zeigen, Bereitwilligkeit zur Weiterentwicklung kann auch in einem Aushilfsjob nicht schaden. Nach dem Studium ist man ja auch auf der Suche nach einem festen Arbeitsplatz. Wenn man dann in guter Erinnerung geblieben ist, kann das auch mal hilfreich sein.


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