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  1. User Info Menu

    Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Hallo,

    vor einigen Monaten wurde ich durch Insolvenz arbeitslos. Ich bin über 50,fand aber trotzdem vor einigen Wochen einen Job. Hatte mich riesig gefreut darüber. Leider wurde es die schlimmste Arbeit, die ich je hatte. Erst die totale Kontrolle, die ständige Beobachtung, dann das Linksliegenlassen, ich war Luft.

    Mir ging es immer schlechter, Schlaflosigkeit, Übelkeit, Bauchschmerzen, ich kam damit nicht klar. Ich habe mich nach etwas Neuem umgeschaut - und Glück gehabt. Im September fange ich an. Nun will ich morgen kündigen und weiß nicht wie. Laut Vertrag muss ich 2 Wochen Kündigungsfrist einhalten, ich möchte dort aber auf keinen Fall noch einmal arbeiten, sonst drehe ich durch. Also will ich fristlos kündigen. Oder um Vertragsauflösung bitten. Kann ich fristlos kündigen? Wie formuliert man das dann? Oder wie läuft das dann mit der Vertragsauflösung?

    Mein Arzt würde mir bestätigen, dass ich dort nicht mehr arbeiten kann, da ich krank werde. Da gibt es wohl ein Formular beim AA. Geld will ich vom AA übrigens keines, melde mich nicht arbeitslos, habe ja schon was.

    Muss ich in meine Kündigung einen Grund hineinschreiben?

    Im übrigen sucht mein Arbeitgeber schon jemand Neuen, und das, obwohl sie einen Zuschuss vom AA für meine Einstellung bekamen. Habe zufällig die Annonce gesehen.

    Oh Gott, das ist alles so vertrackt. Kennt sich irgendjemand ein bißchen aus, ich bräuchte jeden Tipp noch heute.

    Manchmal fühle ich mich wie in einem Alptraum, in den ich völlig unverschuldet hineingeraten bin. Ich hatte immer gute Arbeitszeugnisse, aber so etwas habe ich noch nie erlebt.

    BItte meldet Euch.

    Lieben Gruß und schon jetzt Danke
    Dido
    Alles mit Humor nehmen

  2. User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Kündige mit 14tägiger Frist und lass dich arbeitsunfähig schreiben. Schlicht und simpel. Denn das ist ja letztlich das, was der Arzt dir bescheinigt: Du bist nicht arbeitsfähig.
    Oder kannst du sonst deine Stelle nicht fristgerecht anfangen? Dann gehts eigentlich nur so, dass du versuchst einen Aufhebungsvertrag zu machen: Wenn du allerdings arbeitsunfähig bist, wird das sicher kein Problem.
    Ein Verstand, der einmal
    durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
    kehrt niemals
    zu seiner ursprünglichen Form zurück.

    [Oliver Wendell Holmes]

  3. Inaktiver User

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Ich habe Kündigungen noch nie schriftlich begründet.

  4. User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Danke für die ersten Antworten.

    Jetzt wird's kompliziert. Ich kann mich nicht arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich schon stundenweise im neuen Job arbeite. Ab nächsten Monat dann fest. Wurde mir schriftlich zugesichert.

    Und nu?

    Dido
    Alles mit Humor nehmen

  5. Inaktiver User

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Schreibe doch einfach "aus persönlichen Gründen kündige ich Fristgerecht zum..."
    Du musst keine Begründung schreiben.
    Wie ellipell schon schreibt, lass dich krank schreiben und fertig. Das ist überhaupt kein Problem so.

  6. Inaktiver User

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Zitat Zitat von Dido Beitrag anzeigen
    Ich kann mich nicht arbeitsunfähig schreiben lassen, da ich schon stundenweise im neuen Job arbeite.
    Und das darfst Du?

  7. Moderation

    User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Wenn du am Montag die Kündigung auf den Tisch des Hauses legst, sind es doch genau zwei Wochen bis zum 2. September. Also genau die Kündigungsfrist. Nein, begründen musst du nichts.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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  8. Moderation

    User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Wenn du schon wo anders arbeitest darfst du dich auf keinen Fall krankschreiben lassen - ansonsten verlierst du deinen Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft, falls dir im anderen Job etwas passiert.

    Ich würde am Montag mit der Geschäftsleitung sprechen und eine sofortige Vertragsauflösung vorschlagen - warum sollten sie nicht darauf eingehen ? Sie sparen Geld und werden dich schneller los, du bist sofort frei - also eine win-win-Situation.

    Wenn sie darauf nicht eingehen, kannst du fristlos kündigen mit Hinweis darauf, dass du die Arbeitsumstände als unzumutbar empfindest - ich kann mir nicht vorstellen, dass dein AG dich daraufhin wegen Arbeitsverweigerung verklagen wird - und selbst wenn ist dein finanzielles Risiko aus dieser Klage letztlich überschaubar, da du offenbar nicht in leitender Position dort arbeitest und leicht durch eine Aushilfe ersetzbar bist.

    Und da dein Arzt bereits informiert ist, wird er dir ja ein entsprechendes Attest ausstellen können. Das würde ich der Kündigung aber zunächst nicht beifügen, sondern mir für den (mit Sicherheit nicht stattfindenden) Prozess aufheben.



    Ich gehe allerdings davon aus, dass dein AG recht problemlos den Aufhebungvertrag akzeptieren wird.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  9. User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Okay, dann bereite ich jetzt ein Schreiben in Sachen Vertragsauflösung vor. Ich muss ja etwas in der Hand haben. Ich mache das gleich doppelt mit meiner Unterschrift und der Unterschrift des Arbeitgebers.

    Das Thema Geld ist natürlich wichtig für den Arbeitgeber. Möchte aber nicht gleich vorschlagen, dass sie mir für den halb gearbeiteten Monat August nichts mehr zahlen brauchen. Sage erst mal, dass sie doch am kostengünstigsten fahren würden, wenn sie mir für den restlichen Monat nichts mehr zahlen müssen. Das wäre doch im Sinne von uns beiden. Gleich zu Anfang habe ich auch noch Urlaub gehabt, auf den ich eigentlich noch keinen Anspruch hatte (war schon gebucht). D.h. mein Arbeitgeber kann noch 3 Tage Urlaub abziehen. Somit müssen Sie mir noch noch wenige Tage zahlen. Ich hoffe, das reicht.

    Wenn nicht, sollen Sie machen, was sie wollen.

    Dann schreibe ich noch die fristlose Kündigung aus gesundheitlichen Gründen. Und hole mir das Attest vom Arzt, dass ich da nicht mehr arbeiten kann.

    Ich denke, ich muss dann auch gleich das Arbeitsamt benachrichtigen, wenn ich gekündigt habe, wegen des Zuschusses, oder? Ist dafür nur mein AG zuständig.

    2 Wochen bin ich dann ohne Anstellung, muss ich da noch was beachten? Mit der Krankenkasse reden, dass die mich mit meinem Mann versichern, aber das müsste ja gehen, denke ich.

    Leute, mir graust vor dem Termin morgen beim AG. Will mich nicht fertig machen lassen...

    Grüße
    und tausend Dank

    Dido
    Alles mit Humor nehmen

  10. Moderation

    User Info Menu

    AW: Fristlose Kündigung möglich während Probezeit?

    Dein Arbeitgeber muss die geleistete Arbeit bezahlen - sei Vorteil, er muss nicht weiterzahlen, wenn ihr morgen den Aufhebungsvertrag schließt.

    Hinsichtlich der Krankenkasse musst du nichts veranlassen, nach Ende der Beschäftigung bist du automatisch beitragsfrei einen weiteren Monat versichert und in zwei Wochen beginnt ja schon deine neue Beschäftigung (die ja wohl sozialversicherungspflichtig ist).


    Beim Arbeitsamt musst du melden, dass du einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, dabei würde ich direkt das ärztliche Attest mit einreichen und ebenfalls melden, dass du ab 1.9. wieder einen Job hast. Ob es sich lohnt für die zwei Wochen einen Antrag auf ALG zu stellen musst du entscheiden. Grundsätzlich hättest du aufgrund des Atteste einen Anspruch, aber es dürfte unterschiedlich sein wie zickig dein Arbeitsamt ist und ob es den Aufwand wert ist.


    Und ich würde auch das Arbeitsamt hinsichtlich des Zuschusses informieren - ob du das musst weiß ich nicht, aber das sollte in irgendwelchen Papieren stehen, die du erhalten hast. Grundsätzlich ist das aber Aufgabe des Arbeitgebers.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

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