Liebes Forum,
jetzt wende ich mich auch mal in einer Jobfrage an Euch und danke schon jetzt jedem, der sich die Mühe macht, sich ein bisschen für mich mit den Kopf zu zerbrechen.
Ich stehe derzeit vor folgender Situation: Meine Tochter ist 5 Monate alt, ich möchte in Elternzeit sein, bis sie 1 - bis 1,5 Jahr(e) alt ist und muss mir danach einen Job suchen, da ich erst vor kurzem nach Deutschland gezogen bin (innerhalb der EU). Nun habe ich die Möglichkeit, bereits während der Elternzeit wenige Stunden pro Woche (geplantermaßen 1 - 2 h/Woche) von zuhause aus zu arbeiten. Ab spätestens August nächsten Jahres sollte das dann in eine Fix-Anstellung übergehen. Die Frage ist nun, wie löse ich Versicherungs-/ Elternzeit-Technisches etc..
Dass ich während der Elternzeit selbstständig arbeite, scheint ja nicht das Problem zu sein, sofern ich meine Honorare zu einem Zeitpunkt beziehe, zu dem ich kein Elterngeld (mehr) erhalte.
Folgendes fällt mir nun an Möglichkeiten ein:
a) Ich mache wie geplant ein Jahr Elternzeit, schreibe nach dem 1. Geburtstag meines Kindes meine Rechnungen und komme von da an selbst für meine Krankenversicherung auf (voraussichtlich privat, da günstiger).
b) Ich mache etwa 1,5 Jahre Elternzeit, schreibe meine Rechnungen erst ab August 2014 und bin, da in Elternzeit, bis dahin auch kostenfrei gesetzlich sozialversichert.
Nachtrag:
c) Ein 450 Euro Job nach Ende des Elternzeit-Jahres März 2014 bis August 2014, wo mein 20 Stunden-Job beginnt. Dann bin ich, auch wenn zwischen März und August nicht mehr in Elternzeit, dennoch krankenversichert, oder? Einziges Problem: Ich werde mit dem vereinbarten Stundensatz die 450 Euro vermutlich geringfügig überschreiten. Aber die Differenz kann ich mir ja dann, wenn ich den 20 Stunden-Job begonnen habe, noch als Einmalzahlung auszahlen lassen.
Da ich keine Gesetze brechen möchte (maximal vielleicht etwas "biegen"), aber natürlich auch finanziell keine unnötigen Einbußen hinnehmen möchte, meine Frage an im deutschen System "Erfahrenere": Wie würdet Ihr das lösen? Gehe ich Recht in der Annahme, dass Möglichkeit b) (Nachtrag: bzw. c)) mehr Sinn macht? Oder gibt's noch mir unbekannte Möglichkeiten d) und e)?
Danke schonmalund liebe Grüße,
viv
Nachtrag: Ich beziehe derzeit einkommensabhängiges Elterngeld - resultierend aus meiner unselbstständigen Tätigkeit vor der Geburt des Kindes!
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Ergebnis 1 bis 7 von 7
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16.08.2013, 14:14
Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Geändert von viv_1980 (16.08.2013 um 15:16 Uhr)
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16.08.2013, 14:39
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Hallo viv,
wieso wirkt sich das auf Deine Krankenversicherung aus?
Ansonsten würde ich denken, dass man mit maximal 10 Stunden/Monat nicht so viel verdient... Also könntest Du es mit dem Elterngeld verrechnen lassen und müsstest nicht ein Jahr auf das Geld warten.
LG TigerherzGeändert von Tigerherz (16.08.2013 um 14:45 Uhr)
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16.08.2013, 14:48
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Hm. So wie's scheint, hab ich mich missverständlich ausgedrückt, oder einen gröberen Denkfehler:
Also, ich bin derzeit in Elternzeit. Ein Auftraggeber ist an meiner Arbeitskraft für 1 - 2 Stunden pro Woche interessiert und bietet mir einen 20 Stunden Job ab etwa August 2014 an.
Bis dahin habe ich die Möglichkeit, meine Elternzeit wie geplant im März enden zu lassen und mich danach als Selbstständige selbst kranken zu versichern. Oder aber bis August 2014 in Elternzeit (mit kostenfreier Krankenversicherung) zu bleiben und danach meine Rechnungen zu schreiben.
Ob man mit max 10 Stunden / Woche nun wenig oder viel verdient, hängt auch ein bisschen vom Stundensatz ab ... Abgesehen davon, selbst, wenn es super-wenig wäre - warum sollte ich es verschenken wollen??
Und eine Verrechnung mit dem Elterngeld käme dem nach meinem Verständnis praktisch gleich. Da warte ich lieber ein Jahr auf mein Honorar.
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16.08.2013, 14:58
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Ich bin davon ausgegangen, dass Du weiterhin erst einmal wie bisher versichert bist und die selbständige Tätigkeit eine Art "Zweitjob" ist. Man darf doch in der Elternzeit bei einem anderen AG tätig sein, wenn ich mich recht erinnere.
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16.08.2013, 15:03
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Mir ist grad noch eingefallen, dass ich eine wichtige Info unterschlagen habe: Ich beziehe einkommensabhängiges Elterngeld. Werd' ich oben noch hinzufügen. Im Rahmen dessen bin ich auch gesetzlich krankenversichert.
Man darf während der Elternzeit auch Honorare kassieren - ersteres wird einem dann allerdings fast um den Betrag des eingegangenen Betrags gekürzt. Kann man mögen, muss man aber nicht
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16.08.2013, 15:04
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Ach so, und wegen dem Verrechnen mit dem Elterngeld. Bei mir kam damals in der Summe mehr raus, als wenn ich nicht gearbeitet hätte (allerdings angestellt, daher konnte ich die Auszahlung natürlich nicht schieben).
--überschnitten mit Post 5--
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16.08.2013, 15:13
AW: Selbstständige Tätigkeit / Elternzeit
Mir ist grad noch eine Möglichkeit c) eingefallen: Ein 450 Euro Job nach Ende des Elternzeit-Jahres März 2014 bis August 2014, wo mein 20 Stunden-Job beginnt. Dann bin ich, auch wenn zwischen März und August nicht mehr in Elternzeit, dennoch krankenversichert, oder? Einziges Problem: Ich werde mit dem vereinbarten Stundensatz die 450 Euro vermutlich ein bisschen überschreiten. Aber die Differenz kann ich mir ja dann, wenn ich den 20 Stunden-Job begonnen habe, noch als Einmalzahlung auszahlen lassen.


und liebe Grüße,
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