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  1. User Info Menu

    Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Kennt sich hier jemand mit der Thematik aus ?!

    Meine 16 Monate Enkelin hat seit gestern Fieber und am ganzen Körper noch vage Pusteln,
    wir sind bereits vorhin bei der KIÄ gewesen,Windpocken sind nicht auszuschließen-Mist.
    Das Ergebnis der Blutabnahme kommt natürlich erst nächste Woche.

    Da meine Schwiegertochter schwanger ist,haben wir es für besser gehalten das die Kleine erstmal
    bei uns bleibt.Meine Schwiegertochter hat keine Ahnung ob sie mal Windpocken hatte,wahrscheinlich
    ja,aber auch dann ist es ja ggf. ein Risiko.
    Nun möchte ich meine Vorgesetzte bereits heute informieren das ich Montag wahrscheinlich
    nicht zum Nachtdienst erscheinen kann.Falls Krankschreibung nicht möglich ist in dem Fall, muss
    ich angesparte freie Tage "opfern"- was ich nicht gerne würde.Es sind schon oft Tage verfallen,
    ohne Zeitausgleich,mangels Personal.Da habe ich keine Lust mehr drauf.

    Darf eine Großmutter wegen Enkelbetreuung (kankheitsbedingt versteht sich) eine Krankschreibung
    verlangen oder geht das nur bei eigenen Kindern ?
    Danke für eure Hilfe !
    Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
    kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
    wir waren

    Aharon Appelfeld

  2. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    gezeitenfrau,

    ich denke mal, das geht nicht. Selbst bei einem eigenen Kind ist das "Kontingent" für solche Fälle nicht ohne Grund begrenzt pro Jahr.

    Ich bin der Meinung, es kann auch nicht zu Lasten des Arbeitgebers bzw. Kollegen gehen (die die anfallende Arbeit für dich dann mitmachen müssen), wenn man wegen eigener Krankheit, Krankheit von Kindern und dann fortlaufend für die Enkel der Arbeit fern bleiben kann. Das kann sich nämlich ganz schön summieren im Laufe eines Jahres. Für solche Fälle gibt es die Gleitzeit oder eben auch Urlaubstage. Oder man lässt sich ohne Bezüge für die Zeit freistellen.

    Was ist mit dem Kindsvater ? Kann er das kranke Kind nicht in eurer Wohnung betreuen ?

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (05.07.2013 um 14:07 Uhr)

  3. User Info Menu

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Ich schließe mich Ellis Ausführungen an.

    Was ist denn mit dem Vater des kranken Kindes?

    Gute Besserung für die Kleine!
    Mache das sichtbar, was ohne dich vielleicht nie gesehen werden würde.

    - Robert Bresson -

  4. User Info Menu

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    gezeitenfrau,

    ich denke mal, das geht nicht. Selbst bei einem eigenen Kind ist das "Kontingent" für solche Fälle nicht ohne Grund begrenzt pro Jahr.

    Ich bin der Meinung, es kann auch nicht zu Lasten des Arbeitgebers bzw. Kollegen gehen (die die anfallende Arbeit für dich dann mitmachen müssen), wenn man wegen eigener Krankheit, Krankheit von Kindern und dann fortlaufend für die Enkel der Arbeit fern bleiben kann. Das kann sich nämlich ganz schön summieren im Laufe eines Jahres. Für solche Fälle gibt es die Gleitzeit oder eben auch Urlaubstage. Oder man lässt sich ohne Bezüge für die Zeit freistellen.

    Was ist mit dem Kindsvater ? Kann er das kranke Kind nicht in eurer Wohnung betreuen ?

    Gruß, Elli
    Wie kommst du denn auf "fortlaufend"!?
    Ich habe mich noch nie aus diesem Grund krank schreiben lassen und wenn mein 5jähriger Sohn mal krank war
    oder wird, ist das stets die allerletzte Option.Und ich bin so oft im Laufe der Jahre für andere
    eingesprungen, wie hier wahrscheinlich nur wenige.
    "Der Kindsvater" ist mein Sohn, es geht auch nicht nur um die Betreuung,sondern um die räumliche
    Trennung von der Mutter.Mein Sohn ist derzeit Wochenendpendler und kriegt derzeit definitiv
    keinen Urlaub.....
    Ich hatte eigentlich auf Infos arbeitsrechtlicher Natur gehofft.
    Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
    kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
    wir waren

    Aharon Appelfeld

  5. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    die genauste auskunft kann dir deine krankenkasse geben. denn die ist für dich zuständig wenn du dich krankschreiben lässt.

  6. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Zitat Zitat von gezeitenfrau Beitrag anzeigen
    ...Ich habe mich noch nie aus diesem Grund krank schreiben lassen und wenn mein 5jähriger Sohn mal krank war
    oder wird, ist das stets die allerletzte Option.Und ich bin so oft im Laufe der Jahre für andere
    eingesprungen, wie hier wahrscheinlich nur wenige.....
    Na, dann dürfte es doch kein Problem sein, das auf "Kulanzebene" zu lösen, sprich über Gleitzeit, die du dann sicher angesammelt hast !

    Eine "Krankschreibung", also mit Fortzahlung des Gehalts und einem Rechtsanspruch gibt es für ein Enkelkind nicht, zumindest wäre mir das neu. Ausnahme wäre, wenn ein Enkelkind von dir komplett und immer "unterhalten" wird, bei dir immer seinen Lebensmittelpunkt hat, was bei dir ja nicht zutrifft, wenn ich das richtig sehe.

    Ich wollte damit nur sagen, dass ich diese Regelung prinzipiell in Ordnung finde. Von einer gesetzlichen Regelung ist nie jede/r im gleichen Maße betroffen. Das lässt sich auch nicht verhindern.

    Zitat Zitat von gezeitenfrau Beitrag anzeigen
    ....Mein Sohn ist derzeit Wochenendpendler und kriegt derzeit definitiv keinen Urlaub.....
    Aber er könnte sich doch "krankschreiben" lassen wegen der Erkrankung des Kindes ?! Da kann sich kein Arbeitgeber gegen wehren..... Bis zu 5 Tagen pro Jahr ist das sogar mit Lohnfortzahlung möglich.

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (05.07.2013 um 14:41 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    hallo gezeitenfrau,
    die Regelung, dass man mit Bescheinigung vom Arzt, dass das Kind krank ist und betreut werden muss, zu Hause bleiben kann, gilt nur für die Eltern, nicht für die Grosseltern.
    Du kannst Probleme mit der KK und nicht zuletzt mit deinem AG bekommen, sollte dein ärztliches Attest angezweifelt werden. Das würde ich nicht unterschätzen!
    Nimm lieber Gleitzeit oder Urlaub, dann bist du auf der sicheren Seite.

  8. User Info Menu

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Gleitzeiten gibt es bei uns nicht, will man Ü-stunden abbummeln muss das
    alles mind. einen Monat vorher angemeldet werden im Dienstplan-so ist es jedenfalls gewollt.
    Aber ich habe eine Kollegin gefunden die mit mir tauschen würde !
    Nun muss ich nur noch auf das OK der Vorgesetzten warten- die wusste übrigens auch
    nicht wie das arbeitsrechtlich geregelt ist......
    Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
    kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
    wir waren

    Aharon Appelfeld

  9. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Zitat Zitat von gezeitenfrau Beitrag anzeigen
    Meine 16 Monate Enkelin hat seit gestern Fieber und am ganzen Körper noch vage Pusteln,
    wir sind bereits vorhin bei der KIÄ gewesen,Windpocken sind nicht auszuschließen-Mist.
    Das Ergebnis der Blutabnahme kommt natürlich erst nächste Woche.

    Da meine Schwiegertochter schwanger ist,haben wir es für besser gehalten das die Kleine erstmal
    bei uns bleibt.Meine Schwiegertochter hat keine Ahnung ob sie mal Windpocken hatte,wahrscheinlich
    ja,aber auch dann ist es ja ggf. ein Risiko.
    Das ist eure private Entscheidung - ich seh nicht was dein Arbeitgeber damit zu tun hat? Erstens gibt es ja noch den Vater und zum zweiten ist es jetzt was Ansteckungsgefahr angeht ja eh schon zu spät.
    Wieso also die Eltern das Kind nicht selbst betreuen können erschließt sich mir nicht wirklich.

  10. Inaktiver User

    AW: Enkelkind krank-"darf" ich mich krank schreiben lassen ?!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wieso also die Eltern das Kind nicht selbst betreuen können erschließt sich mir nicht wirklich.
    zumal die eltern in diesem fall der vater einen rechtlichen anspruch auf diese tage hat.

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