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  1. User Info Menu

    Befristete Drittmittelverträge....

    Ich bin ziemlich frustriert, weil ich seit anderthalb Jahren Dreimonatsverträge bekommen (die sich sogar verschlechtern was die Arbeitszeiten, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld angeht).

    Ich werde nach BAT II bezahlt.

    Kann ich auf Entfristung klagen, selbst wenn die Befristung ausdrücklich Teil des Vertrages ist?
    Ich bin fast 5 Jahre dabei und wurde immer als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingesetzt.



    Wer weiß Rat?


    Danke!!
    Drink in your summer, gather your corn
    M. Jagger

  2. User Info Menu

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Hallo Hummel,

    soweit ich weiß, darf ein befristetes Arbeitsverhältnis nur einmal befristet verlängert werden, danach muss es in ein unbefristetes umgewandelt werden. Ich habe aber neulich eine Bekannte getroffen, die sich ebenfalls seit Jahren mit unbefristeten Verträgen (bei dem gleichen Arbeitgeber) rumschlägt.. ich weiß, dass Firmen Mittel und Wege finden, diese Regelungen auszuheben. Grundsätzlich glaube ich aber, dass Du rechtlich sehr gute Karten hättest - aber ich denke, Du bekommst hier bestimmt noch verläßlichere Auskunft.
    So oder so ist das natürlich eine ****-Situation .
    Hab einen schönen Tag

    Lee
    asa nisi masa

  3. Inaktiver User

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Leeremick
    ich weiß, dass Firmen Mittel und Wege finden, diese Regelungen auszuheben.
    Eben eben, leider !

    Ich war auch 3,5 Jahre im öffentlichen Dienst als wissenschaftliche Angestellte und hatte in der Zeit sage und schreibe 6 Verträge, der längste über ein Jahr, der kürzeste über 3Wochen ....

    Einige ältere Kollegen mit dauernden Zweijahresverträgen haben auch geklagt, sind aber alle gescheitert.

    Ist allerdings schon ein paar Jährchen her ... Ich würde mich an Deiner Stelle mal bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

  4. Inaktiver User

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Eben eben, leider !

    Ich war auch 3,5 Jahre im öffentlichen Dienst als wissenschaftliche Angestellte und hatte in der Zeit sage und schreibe 6 Verträge, der längste über ein Jahr, der kürzeste über 3Wochen ....

    Einige ältere Kollegen mit dauernden Zweijahresverträgen haben auch geklagt, sind aber alle gescheitert.

    Ist allerdings schon ein paar Jährchen her ... Ich würde mich an Deiner Stelle mal bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
    Es kommt auf den Grund der Befristung an. Gerade in der Forschung ist es oft so, dass Arbeitsverträge eine Laufzeit parallel der Mittelzuflüsse haben. Schau mal in deinen AV und verrate uns den Grund der Befristung. Dann könnten wir dir wahrscheinlich eher einen Rat geben. Wenn du Rechtssicherheit haben möchtest (wir sind ja hier keine Rechtsberater), frag einen Fachanwalt oder die Gewerkschaft.

  5. Inaktiver User

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Hummelchen
    Kann ich auf Entfristung klagen, selbst wenn die Befristung ausdrücklich Teil des Vertrages ist?
    Ich bin fast 5 Jahre dabei und wurde immer als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingesetzt.
    Kannst du vergessen. Die Vertraege werden schon so wasserdicht abgeschlossen, dass das mit einer Klage nichts wird.
    Mir gehts uebrigens genauso wie dir aber klagen will ich nicht, das ist mir zu bloed.
    Diese 5-Jahresregel, die immer noch ueberall gern zitiert wird, existiert uebrigens nicht mehr.

    D.

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    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Hallo,

    schau mal in das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) kannst du unter http://www.gesetze-im-internet.de/ finden. In diesem Gesetz ist genau definiert wie lange und wie oft befristet werden darf. Wenn der Arbeitgeber dieses dann in seinen Arbeitsverträgen gut formuliert, hast du leider keine Chance.

    Gruss
    Elfchen

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    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Hummelchen
    Ich bin ziemlich frustriert, weil ich seit anderthalb Jahren Dreimonatsverträge bekommen (die sich sogar verschlechtern was die Arbeitszeiten, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld angeht).

    Ich werde nach BAT II bezahlt.

    Kann ich auf Entfristung klagen, selbst wenn die Befristung ausdrücklich Teil des Vertrages ist? Ich bin fast 5 Jahre dabei und wurde immer als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingesetzt.
    Wer weiß Rat?
    Hallo Hummelchen,

    BAT Verträge können eigentlich nicht befristet werden. Zwei Ausnahmen:

    a) max 2 Jahre, dann Option auf unbefristet (Quasi: längere Probezeit, wenn Du noch nicht im ÖD gearbeitet hast)
    b) wissenschaftliche Stelle

    Bei wissenschaftlichen Stellen ("Assistenten" an der Uni) gibts bis zu 6 Jahren, dann nochmal 6 Jahre. Dies ist angelehnt an Promotion und Habilitation. Dann, nach 12 Jahren ist Schluß mit Befristung. Wissenschaftliche Stellen können auch an ein Projekt geknüpft werden ("vorbehaltlich Geldmittel"). Man spricht auch von einer Qualifikationsstelle.

    Wenn im Vertrag als Wissenschaftler ausdrücklich drinsteht 'befristet', dann kannst Du Dir das Klagen sparen.

    Es gibt aber eine Chance, wenn Deine Tätigkeit nicht wissenschaftlich ist, also Du zwar als Wissenschaftler eingestellt wurdest, aber keine Forschung machst. Dies ist zum Beispiel in meinem Umfeld der Fall, da wir interner IT-Dienstleister einer Forschungseinrichtung sind. Hier fehlt die Voraussetzung für die Befristung, da wir als IT keine Forschung machen.

    Den Frust kennen 'wir' auch, denn bei der Verlängerung der Verträge nach 6 Jahren sind einige von uns in den Genuss der neuen Regelungen "Weihnachtsgeld" etc, bekommen...

    Auch wenn Dir die Konditionen nicht passen... Du mußt Sie nicht annehmen... Aber die Situation auf dem Arbeitsmarkt... Darüber kannst Du klagen, es wird es Dir nicht helfen.

    Gruß, fcl
    What happens in Vegas, stays on Facebook!

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    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Danke für eure Antworten!

    Ich forsche, aber praxisnah im medizinischen Bereich. Aber in meinen Verträgen steht in der Tat "wiss. Mitarbeiterin".

    Da ich mich aber eh mehr für die medizinisch-versorgende Seite meiner Arbeit interessiere, werde ich einfach nicht an meinem Stuhl kleben. Hätte halt gerne noch für ein Jahr einen Vertrag, um mich orientieren zu können....

    Ich habe mich aber auch schon wieder abgeregt.
    Nur nicht bange machen lassen.
    Drink in your summer, gather your corn
    M. Jagger

  9. Inaktiver User

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Fcl
    BAT Verträge können eigentlich nicht befristet werden. Zwei Ausnahmen:

    a) max 2 Jahre, dann Option auf unbefristet (Quasi: längere Probezeit, wenn Du noch nicht im ÖD gearbeitet hast)
    b) wissenschaftliche Stelle
    Stimmt nicht, ich hatte wie gesagt auch zig Verträge, meine Kollegen auch. Lt. Vertrag "wíssenschaftliche Angestellte", aber auch reiner Bürojob (wissenschaftliche Beurteilungen), nix mit Forschung.
    Wenn's der AG raffiniert macht, geht es.

    Bei wissenschaftlichen Stellen ("Assistenten" an der Uni) gibts bis zu 6 Jahren, dann nochmal 6 Jahre. Dies ist angelehnt an Promotion und Habilitation. Dann, nach 12 Jahren ist Schluß mit Befristung.
    ... was dann heißt, daß die Leute nicht weiter beschäftigt werden und mit 40, wenn sie für die Industrie als Einsteiger viel zu alt sind, auf der Straße stehen. Auch wieder so eine "tolle" Schutzregelung, die zum Bumerang wird.

    @Hummelchen,
    so, wie sich Deine Arbeit anhört, könntest Du gute Chancen haben, in der Industrie oder einem CRO als Clinical Research Associate oder ähnliches einzusteigen. Ber Bereich boomt derzeit ohne Ende ...

    Bei Interesse Näheres gerne per PN.

  10. Inaktiver User

    AW: Befristete Drittmittelverträge....

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    ...einem CRO als Clinical Research Associate oder ähnliches einzusteigen. Ber Bereich boomt derzeit ohne Ende ...
    Koenntest du das mal ins Deutsche uebersetzen?

    Urspruenglich sollte mit den Regelungen ja erreicht werden, dass der Arbeitnehmer nicht immer einen neuen Zeitvertrag nach dem anderen bekommt sondern irgendwann fest eingestellt wird.
    Funktioniert natuerlich nicht und im oeffentlichen Dienst gibt es wohl mit die meisten befristeten Stellen.
    Der Staat hat sich natuerlich selber ausreichend Hintertuerchen eingebaut, um die entsprechenden Gesetze wieder zu umgehen.

    Voelliger Bloedsinn in meinen Augen. Kein Arbeitgeber laesst sich noetigen, Leute fest einzustellen. Da kann man noch so fiese Gesetze erlassen. Dann wird eben die vorhandene Belegschaft zu Ueberstunden verdonnert und fertig.

    D.

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