hallo zusammen,
kennt sich da jemand aus? ich arbeite bei einem kirchlichen arbeitgeber, bin in entgeltgruppe x und stufe y eingruppiert. nun bin ich glücklicherweise befördert worden und stehe laut arbeitsvertrag in entgeltgruppe x + 2 und stufe y *freu*.
in der gehaltsabrechnung ist aber entgeltgruppe x + 2 und stufe y - 1 ausgewiesen!
der tarifvertrag gibt diese niedrigereinstufung wohl vor, aber ist sie zwingend? kann ich auf das bestehen, was in meinem arbeitsvertrag steht oder muss ich damit rechnen, dass die geschäftsführung sich rausredet und ihren fehler korrigiert (sprich vertrag mit entgeltgruppe x + 2 und stufe y - 1)?
versteht jemand, was ich meine?
ich will nicht noch mehr ins detail gehen...
lieben dank von der henne![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
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23.08.2012, 11:17
Öffentlicher Dienst - BAT-KF - Tariffrage
So wie die Schere und der Wasserkrug des sorgsamen Gärtners den Baum in die Höhe treiben, so lassen die Schmerzen und die Tränen vom vergangenen Jahr des Menschen Seele reifen. (chinesisches Sprichwort)
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23.08.2012, 14:54
AW: Öffentlicher Dienst - BAT-KF - Tariffrage
Soweit ich weiß, passiert die Rückstufung bei Höhergruppierung nahezu automatisch (guck mal hier: Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Hoehergruppierung), so dass das in Deinem Arbeitsvertrag vermutlich einfach nur ein Versehen ist und Stufe x+2 (direkt zwei Gruppen höher? Sehr schön...!!!) und y-1 gemeint ist.
Aber wenn es sich ergibt und die Personalmenschen ansprechbar und verständig sind, frag doch einfach nach, was hast Du zu verlieren?
Viel Erfolg!
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23.08.2012, 16:10
AW: Öffentlicher Dienst - BAT-KF - Tariffrage
ich danke dir tentakel, interessanter link!

in ein paar tagen weiß ich hoffentlich mehr.
So wie die Schere und der Wasserkrug des sorgsamen Gärtners den Baum in die Höhe treiben, so lassen die Schmerzen und die Tränen vom vergangenen Jahr des Menschen Seele reifen. (chinesisches Sprichwort)



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