Hallo zusammen,
ich arbeite momentan als Elternzeitvertretung auf einer Teilzeitstelle (stundenmäßig mit einer Vollzeitstelle leider gleichwertig).
Anfang nächsten Jahres würde mein befristeter Vertrag auslaufen - wenn denn die Kollegin tatsächlich zurückkommt.
Inwieweit besteht für die Mutter eigentlich ein Anrecht auf weitere Reduzierung des Stellenumfangs, wenn man vor Beginn der Elternzeit bereits Teilzeit gearbeitet hat?
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
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11.08.2012, 10:15
Teilzeit nach Elternzeit noch mal reduzieren?
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15.08.2012, 22:34
AW: Teilzeit nach Elternzeit noch mal reduzieren?
Wenn die Firma 15 oder mehr Mitarbeiter hat, greift das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Demnach darf jede/R (nicht nur Eltern), der mindestens 6 Monate in der Firma beschäftigt ist, mit Vorankündigung von 3 Monaten die Arbeitszeit reduzieren. Der Arbeitgeber muss dem stattgeben, es sei denn, er kann nachweisen, dass es betrieblich unmöglich wäre (wobei da die möglichen Gründe sehr eng gesteckt sind vom Gesetzgeber).
Kurze Antwort also: ja, sie kann weitere Stunden reduzieren.
Was hat das aber mit Dir zu tun?“Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)
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22.08.2012, 13:59
AW: Teilzeit nach Elternzeit noch mal reduzieren?
Lieben Dank für die Antwort.
Nun, wenn die Kollegin diesen Anspruch geltend macht, so wird sich das auf meine Stelle ja auswirken - sei es, dass ich ganz raus gehe oder man mir anbietet, nur noch den anderen Teil der eh schon Teilzeitstelle zu arbeiten.


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