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    Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbeiten

    Hallo,

    ich möchte euch gern mal nach eurer Meinung fragen.

    Mein Chef will mich schon längere Zeit loswerden, weil er meint, dass ich ihn zuviel Geld koste.
    Er schikaniert mich und nun hat er auch mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten eine fristlose Kündigung ausgesprochen.
    Ich werde nun die Kündigungsschutzklage durchziehen und habe gute Chancen sie zu gewinnen.
    Das würde allerdings bedeuten, dass ich wieder an den alten Arbeitsplatz zurück muß und natürlich weiter
    schikaniert werde.
    Die Alternative wäre allerdings mit 50 Jahren arbeitslos zu sein und kaum Aussicht auf einen Job zu haben.
    Ich habe an der Stelle einen unbefristeten Vertrag.....

    Ich selbst habe mich dafür entschieden, wieder hinzugehen, wenn ich die Klage gewinne, weil ich es schlimmer
    finde arbeitslos ohne Hoffnung auf Job zu sein.
    Gegen das Mobbing kann man sich ja so gut es geht wehren und vielleicht findet man ja doch einen anderen
    Job, aber es ist auch für Bewerbungen besser einen Job zu haben als arbeitslos zu sein.

    Wie ist eure Meinung?

    Würdet ihr nach einer gewonnenen Klage wieder hingehen und weiterarbeiten?

    LG
    ML

  2. Moderation

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Ich hab´s jetzt nicht soooo mit Kündigungsschutzklagen, aber nach den paar Erfahrungen, die ich gemacht habe, enden gewonnene Klagen mit Zahlung einer Abfindung.

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    denke auch das es dann eine abfindung gibt.
    wenn ich nicht unbedingt im gleichen raum sitze wie der chef würde ich auch wieder dort anfangen.
    obwohl ich in deinem fall schon denke das das verhältnis schon stark gestört ist... ob das dann noch sinn hat,bezweifle ich.

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Eine Klage macht Sinn, weil du von der Arge keine Sperrfrist erhälst und sofort Arbeitzlosengeld bekommst. Klagst du nicht, bekommst du eine Sperrfrist. Meistens enden gewonnen Klagen mit einer Abfindung. Wenn du die Nerben hast, nach einem solchen Verfahaen an den gleichen Arbeitsplatz zurückgehen, dann mach das. Wenn die Aussichten in deinem Job gut sind, eine neue Stelle zu finden, würde ich ich eineneue suchen.
    Ich bin eine Raupe und du ein Reh. Doch ich werd ein Schmetterling und du wirst Filet.

    Die Sache mit dem streiten ist die, wenn man etwas zurückhält, arbeitet es auf lange Sicht gegen euch (Dalai Lama)

    Wenn du jemand anderem vergibst, dann tust du dies deinetwegen, nicht weil der andere das verdient. (Doris Wolf, Psychotherapeutin)


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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    wieso sollte sie eine sperre kriegen?

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Zitat Zitat von ano1 Beitrag anzeigen
    wieso sollte sie eine sperre kriegen?
    Verstehe ich auch nicht.
    Sie wurde doch gekündigt - nicht umgekehrt.

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe



    Sie hat geschrieben, dass ein fristlose Kündigung ausgesprochen wurde und die Gründe an den Haaren herbeigezogen sind.

    Wenn sie das hinnimmt, löst das eine Sperre aus, weil sie damit zugestehen würde, dass sie die Gründe für die Kündigung (durch Fehlverhalten oder was auch immer) gesetzt hat.

    Daher ist es nach meiner Auffassung erforderlich, Kündigungsschutzklage zu erheben. Bitte die Frist von drei Wochen ab Zustellung der schrifltichen Kündigung nicht versäumen. Dann kann man sich im Verfahren immer noch auf eine Abfindung und ordentliche Kündigung vergleichen. Das vermeidet die Sperre und die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Hört sich für mich nicht so an, als wäre die erstrebenswert.

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    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Bei fristloser Kündigung gibt es meist Sperren, weil man davon ausgeht, dass es einen triftigen selbstverschuldeten Grund gibt.
    Auch gibt es vom Arbeitgeber mit Zustellung der Kündigung sofort keinen Cent mehr.

    Das mit der Abfindung ist für mich sicher keine gute Lösung, da ich noch nicht so lange in der Klinik bin und dann ist so eine
    Abfindung ein Klacks.
    Sie haben mir auch im Vorfeld schon die Pistole auf die Brust gesetzt, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, aber das hab ich verweigert.

    Stellt euch mal vor: ich würde Langzeitarbeitslose und von Hartz4 leben.....

    LG
    ML

  9. Inaktiver User

    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Zitat Zitat von Monalisa62 Beitrag anzeigen
    (...)
    Sie haben mir auch im Vorfeld schon die Pistole auf die Brust gesetzt, dass ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, aber das hab ich verweigert. (...)
    das hört sich nicht schön an - warum und wie kam es dazu? Einen Betriebsrat habt ihr wohl nicht. In meiner Firma arbeitet jemand, der sich "wieder eingeklagt hat" (ich kenne die Umstände nicht, nur die Gerüchte). Er arbeitet jetzt an einer anderen - weniger qualifizierten Position.
    Müsstest du unbedingt an exakt den alten Platz zurückkehren?
    Ich kann dein Argument verstehen, mit 50 auf Sicherheit zu bauen. Aber vielleicht unterschätzt man da die Arbeitswelt. Es gibt durchaus einige Branchen/Bereiche, die auch Ü50 einstellen. Wäre das eine Möglichkeit, in den sauren Apfel beißen und dann auf Teufel komm raus zu suchen?

    Drücke dir die Daumen!

    suzie

  10. User Info Menu

    AW: Nach gewonnener Kündigungsschutzklage wieder am gleichen Arbeitsplatz weiter arbe

    Ich denke, mit dem Auflösungsvertrag wollten sie mich schnell u. einfach loswerden, weil sie vielleicht selbst
    schon wissen, dass es mit der Kündigung schwierig wird.
    Aber warum soll ich den unterschreiben, wenn ich nicht wirklich Grund zur Kündigung gegeben habe?
    Nur dann hätte es Sinn, damit ich möglichst gut aus der Sache rauskomme.
    Einen Personalrat haben wir (Arbeitgeber ist ein Großklinikum einer Universitätsstadt), aber die sind leider
    auch sehr arbeitgeberfreundlich, da verlaß ich mich lieber auf meinen Anwalt.

    Da ich in einem großen Klinikum arbeite, gäbe es sicher die Möglichkeit mich in eine andere Abteilung umzusetzen, aber da müßte der Arbeitgeber halt auch mitmachen.

    Vielleicht gäbe für meinen Beruf noch andere Stellen bei anderen Arbeitgebern, aber das sind meist
    Forschungsprojekte, die für 2 Jahre befristet sind und dann steh ich wieder auf der Strasse und bin noch älter.

    Dieses Großklinikum ist leider der Hauptarbeitgeber für meinen Beruf in meiner Region und wen ich den verliere
    sieht es schlecht aus.

    LG
    ML

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