Hallo,
ich wüßte mal gerne meine Rechte.
Ich bin (war) Aushilfe in einem Hotel für die Rezeption eingestellt. Einen Vertrag hat es nie gegeben, war auch nie die Rede davon. Habe immer flexibel nach vorgegebenem Dienstplan gearbeitet, mal mehr mal weniger. Nun hat mir der Hotelier mitgeteilt das wir uns trennen werden, er mich aber an diesem We noch braucht. Leider kann ich diese drei Dienste nicht mehr arbeiten, weil ich erkrankt bin.
Ist jetzt keine Bösartigkeit von mir, sondern ich habe tatsächlich an beiden Knöcheln Insektenstiche, auf die ich allergisch reagiere und damit dick geschwollene entzündete Knöchel. Da ich in der Rezeption viel stehen muss und auch Treppen steigen (Aufzug ist mir strengenstens untersagt) bin ich gezwungen zuhause zu bleiben.
Habe ich in diesem Fall Recht auf Verdienstausfall?
Nun möchte ich noch kurz schildern warum der Chef sich von mir trennen will.
Es kam eine spam-mail auf dem Rezeptions PC an. Für jedermann auf den ersten Blick als Spam zu erkennen, "M....... ordert hier blaue Pillen",
verschiebt man sowas eben in den Paperkorb.
Nicht so mein Chef.
Der schickt diesen spam an meine private e-mail-Adresse mit dem Hinweis, das ich wohl zuviel Freizeit in der Rezeption hätte und es mit strengstens untersagt ist meinen privaten accont zu öffnen, geschweige denn e-mails zu versenden. Nur weil ich das (seiner Meinung nach) "nachweislich" getan habe kämen jetz solche spam-mails auf "seinem" PC an.
Dem habe ich entschieden wiedersprochen, da ich das nicht gemacht habe. Er hakte immer wieder nach, zuerst in einer weiteren e-mail, dann am Handy. Meine Widerrede, das ich das nicht zu verantworten habe und spams halt nun mal überall ankommen, hat er gar nicht zur Kenntnis genommen, sondern weiter auf mir rumgetrampelt, das ich das zu verantworten hätte, weil da ja auch noch "mein" Name drin steht. Nun, das ist nicht "mein" Name sondern leider der gleich, der eben weil in Deutschland am weitesten verbreitet, immer und überall für Werbung und spams hergenommen wird.
Irgendwann bin ich dann ausgerastet , hab ihn angeschrien und mit "BASTA, auf wiederhören", das Gespräch beendet.
Dann hörte ich zwei Tage nichts und dann kam der Anruf, das wir uns nun wohl trennen würden, weil ich SO nicht mit ihm zu reden hätte - er hat da Grenzen!
Hm - ich hab auch Grenzen und bin nun wohl die Rarität, die wegen eines spams gekündigt wird.
Ich hab die Arbeit ja gerne gemacht, hat mir auch große Freude bereitet und die vielen Wochenend- und Spätdienste haben mir auch nichts ausgemacht. Ich war immer einsatzbereit, äußerst flexibel und immer überpünktlich (meist 20 Minuten vor der) an meinem Arbeitsplatz.
Der Chef ist einer der schon erklärt hat "ich habe Recht - lernen Sie das, Ich habe RECHT - ich bin hier der Chef".
Er spricht immer in einem abfällligen Ton mit allen Mitarbeitern, ist ständig am nörgeln und kritisieren und man bekommt bei jeder noch so kleinen Kleinigkeit sofort eine Standpauke gehalten, das man sich überlegt, ob man nun ein Schulmädchen ist oder der Spion vom Deppen.
So hat er mich auch dafür verantwortlich gemacht, dass er einen Strafzettel für Parken bekommen hat. Hat sich nachts auf einen Parkstreifen gestellt, der ab morgens um 8 Uhr gebührenpflichtig ist. Um 13.47 Uhr bekommt er einen Strafzettel! Daran bin nun ich schuld, weil ich am Tag vorher, die hoteleigenen Parkplätze vermietet habe. Er war verreist und ich wußte nicht wann er wieder kommt, deshalb habe ich auch keinen für ihn übrig gelassen.
Wie geht man mit sowas um?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 46
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23.06.2012, 08:31
welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Hinfallen - aufstehen - Krönchen richten - weitergehen
Wer der Meinung ist, daß man für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.
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23.06.2012, 08:38
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Willste eine ganz ehrliche Antwort von mir?
Schiet auf so ein Ekel.
Natürlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, das haben selbst 400 € Kräfte. Aber willst Du Dein Geld in einen Arbeitsgerichtsprozeß stecken? Mit immer ungewissen Ausgang?Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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23.06.2012, 08:43
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Hinfallen - aufstehen - Krönchen richten - weitergehen
Wer der Meinung ist, daß man für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.
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23.06.2012, 08:47
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Dann übergeb es Deinem Rechtsanwalt, das kann wirken!
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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23.06.2012, 08:58
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Hinfallen - aufstehen - Krönchen richten - weitergehen
Wer der Meinung ist, daß man für Geld alles haben kann, gerät leicht in den Verdacht, daß er für Geld alles zu tun bereit ist.
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23.06.2012, 09:04
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
hallo,
der begriff der "aushilfe" ist im arbeitsrecht nicht bekannt; du bist eine teilzeitangestellte nach dem teilzeit- und befristungsgesetz. anscheinend arbeitest du nach sog. arbeit auf abruf, entsprechend gilt zunächst § 12:
TzBfG - Einzelnorm
danach wäre es wirklich sinnvoll, du würdest mal das tzbfg von anfang an lesen
TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
du hast als teilzeitangestellte die gleichen rechte und pflichten wie jeder andere arbeitnehmer auch, d.h. lohnfortzahlung im krankheitsfall, urlaubsanspruch .... warst du beim arzt und hast dir eine krankschreibung geben lassen?
auch bei der minijobzentrale kannst du dies konzentriert nachlesen:
Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
wenn du keinen schriftlichen arbeitsvertrag hast, ist das eigentlich unwesentlich; das arbeitsverhältnis richtet sich dann nach den arbeitsrechtlichen grundsätzen nach gesetzeslage, z.b. urlaubsanspruch, kündigungsfrist etc. dein AG ist seiner nachweispflicht nicht nachgekommen (siehe nachweisgesetz), aber das hat meines wissens keinerlei konsequenzen. in diesem fall könnte es gar gut für dich sein, denn hast du jede woche 10 hrs gearbeitet? wenn nicht, kannst du nicht abgefragte stunden nachfordern - bei arbeit auf abruf hat der AG die pflicht, dich anzufordern, du musst die stunden nicht von dir aus anbieten.
den fall des einforderns nicht abgefragter stunden hatte ich übrigens auch schon, ohne arbeitsgericht.
AG wissen, dass sie dabei ohnehin nur verlieren, sollte also unproblematisch laufen. viele AN kennen eben in diesem bereich nicht die gesetzeslage!
viel glück, zuzan
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23.06.2012, 09:06Inaktiver User
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Ich weiß nicht, wie das aussieht, wenn Du so völlig auf Abruf, flexibel gearbeitet hast.
Damit hast Du ja keinen Nachweis für den geplanten Wochenenddienst.
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23.06.2012, 09:12
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
als nachweis gilt z.b. der dienstplan, kollegen, die den dienstplan per email bekommen, kollegen, die nun einspringen müssen etc.
übrigens muss der AG die gesetzliche kündigungsfrist einhalten, und zwar schriftlich .... ansonsten gilt man als ungekündigt; abruf der arbeit liegt auf seiten des AG - als AN kann man sich da beruhigt zurück lehnen
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23.06.2012, 09:18Inaktiver User
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
Frag Dich, was Du an diesen Vorfällen NACHWEISEN kannst. Mündliche Abreden sind ohne Zeugen problematisch, und selbst mit Zeugen schwierig.
Du solltest Dir eines merken, gerade bei Aushilfstätigkeiten: Wer schreibt bleibt. Also grundsätzlich alles schriftlich kommunizieren & bestätigen lassen.
Sammle also alles, was Du schriftlich hast - dazu zählen ggf. auch sms - und lass Dich von einem Anwalt für Arbeitsrecht hinsichtlich Deiner Möglichkeiten beraten. Da Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dürfte das kostenseitig ja darstellbar für Dich sein. Dass Du keinen Arbeitsvertrag hast, kannst Du vernachlässigen - es gelten automatisch die gesetzlichen Vorgaben, auch hinsichtlich der Form der Kündigung (schriftlich) und Kündigungsfristen - da dürfte es also durchaus Diskussions- und Verhandlungsspielräume geben.
Brüllerei am Telefon / Auflegen sind kein professionelles Verhalten, sondern Gossenmentalität - wenn Dein Vorgesetzter sich derart entblödet, ist das seine Sache, Du solltest Dein Verhalten besser im Griff haben.
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23.06.2012, 09:23
AW: welche Rechte hat eine Aushilfe ohne Vertrag?
und wenn man sich selbst etwas wert ist, sollte man den begriff der "aushilfe" aus dem eigenen wortschatz streichen. wenn AG diesen begriff nutzen, so implizit natürlich, um zu markieren, dass es sich um "aushilfsverhältnisse" ohne recht auf urlaub, lohnfortzahlung etc handelt.


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