hallo ihr lieben,
ich möchte sofort aus meinem arbeitsvertrag raus,....habe aber 4 wochen kündigungspflicht....
wie schaffe ich es??auflösungsvertrag.sonderkündigungsrecht?ich kann da einfach nicht mehr hin,.....
lg mickey
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Ergebnis 1 bis 10 von 21
Thema: kuendigung
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03.09.2011, 20:26
kuendigung
leben ist das was passiert,waehrend man eifrig dabei ist andere plaene zu machen(j.lennon)
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03.09.2011, 22:28Inaktiver User
AW: kuendigung
Was ist geschehen, dass Du unbedingt so schnell weg willst?
Verträge sind einzuhalten, und wenn seitens Deines Arbeitgebers nichts vorgefallen ist, was eine fristlose Kündigung Deinerseits rechtfertigt, musst Du die vereinbarte Frist einhalten.
Du kannst evtl. versuchen, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Wenn Dein AG Dich so schnell loswerden will, wie Du ihn, könnte das klappen. Sofern Du aber keine neue Stelle im Anschluss hast, wird es Probleme mit der Agentur für Arbeit geben.
Möglicherweise bist Du durch die Arbeit gesundheitlich gefährdet, dann könnte ein Arzt Dich bis zum Ende der Kündigungsfrist aus dem Verkehr ziehen.
Du könntest Resturlaub nehmen.
Du könntest in Absprache mit dem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub nehmen.
Hast Du bis gestern, 02.09., gekündigt (= vier Wochen zum Monatsende), so dass Du nur noch den September durchstehen musst?
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04.09.2011, 09:01
AW: kuendigung
wuerde die kündigung morgen abgeben,...5.9. ist das dann zu spaet??
ich habe einen neuen job und halte es einfach nicht mehr aus bei meinem alten arbeitgeber!!mobbing!!
hoffe er laesst sich auf einen aufhebungsvertrag ein,...ansonsten gehe ich dann wohl zum doc??!!
danke mickeyleben ist das was passiert,waehrend man eifrig dabei ist andere plaene zu machen(j.lennon)
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04.09.2011, 09:19Inaktiver User
AW: kuendigung
hallo mickey,
zuerst solltest Du in Deinem Vertrag nachlesen, wie Deine Kündigungsfristen sind. Wir können Dir nicht sagen, ob 5.9. zu spät ist - das hängt davon ab, was darin steht. Gesetzlich ich - meine ich - bis zu 5 Jahren Betriebszugehörigkeit hast Du 4 Wochen zu Monatsende. Doch schau in Deinen Vertrag und dann kann´s auch bei Wikipedia nachlesen.
Was ist mit Resturlaub?
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04.09.2011, 16:21Inaktiver User
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05.09.2011, 19:22
AW: kuendigung
puh ,hat geklappt!!!sie haben sich drauf eingelassen!!bin aus dem dienstplan raus und kriege diesen monat noch den resturlaub ausgezahlt:)ab oktober bin ich weg!!!den neuen job habe ich heute angefangen!!!habe die kündigung gestern noch schnell eingeworfen und auf den 2.9. datiert!!!
danke!!! wann bin ich froh!!!
lg<mickeyleben ist das was passiert,waehrend man eifrig dabei ist andere plaene zu machen(j.lennon)
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05.09.2011, 20:01Inaktiver User
AW: kuendigung
Wie jetzt - Du arbeitest bereits beim neuen AG, während Du noch beim alten angestellt und offiziell in Urlaub bist?
Bin ja kein Arbeitsrechtler, aber das scheint mir fragwürdig.... wer bezahlt Dich denn, wie versteuerst Du das?
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05.09.2011, 20:31Inaktiver User
AW: kuendigung
Mich würde interessieren, wie Du dem neuen Arbeitgeber plausibel gemacht hast, dass Deine Lohnsteuerkarte erst am nächsten Ersten eingereicht wird. Außerdem braucht er doch eine Bescheinigung über bereits genommenen Jahresurlaub...?
Der alte Arbeitgeber muss Dich auch erst beim Sozialversicherungsträger abmelden, bevor der neue Dich anmelden kann.
Oder handelt es sich hier nicht um versicherungspflichtige Jobs, die sowieso jenseits allen Arbeitsrechts ausgeführt werden?
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05.09.2011, 21:28Inaktiver User
AW: kuendigung
Ich kann zwar nicht behaupten, daß ich mich damit auskenne, aber warum sollte es nicht gehen?
Die Gehälter werden ja versteuert und beim Jahresausgleich wird der doppelte Monat bestimmt entsprechend berücksichtigt werden.
Die Sozialversicherungsträger nehmen doch immer alles, was sie bekommen können. Ich habe z.B. noch nie gehört, daß sie von sich aus bei Geschäftsführern oder mitarbeitenden Angehörigen prüfen, ob diese tatsächlich der Versicherungspflicht unterliegen. Von daher würde ich mich nicht wundern, wenn sie auch in diesem Fall einfach die Beiträge nehmen und nichts sagen. Solange es keine Überschneidung mit Bezug von Alg/Alg II ist, wird - denke ich mal - nichts passieren. Und das ist es ja nicht.
Gleiches findet man doch auch wieder, wenn man Kündigungsschutzklage eingereicht hat und dabei z.B. herum gekommen ist, daß man noch bis Jahresende beschäftigt ist (aber freigestellt) und man bereits im August eine neue Arbeit aufgenommen hat. Dann hat man doch auch eine entsprechende Überschneidung.
Vielleicht bin ich naiv, aber zu dem Thema würde ich mir auch keine großen Gedanken machen.
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05.09.2011, 21:43Inaktiver User
AW: kuendigung
Wenn die TE jetzt Urlaub hat bis zum Ausscheiden DARF sie nicht anderweitig arbeiten. Dagegen spricht aber, dass sie sagt, sie bekomme den Resturlaub ausbezahlt.
Vielleicht hat sie einen Aufhebungsvertrag? Dann dürfte sie arbeiten. Dagegen wiederum spricht, dass sie sagt, ab Oktober sei sie weg.
Knuti, wie meinst Du das?
"Die" nehmen im Rahmen der Gesetze das, was sie verpflichtet sind zu nehmen.Die Sozialversicherungsträger nehmen doch immer alles, was sie bekommen können.


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