hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
ich bin im 5ten Monat Schwanger und sehr sehr glücklich damit.
Mein Chef wollte mich kündigen (Sparmaßnahme), konnte dies aber nicht da ich unter Mutterschutz stehe und somit einen Kündigungsschutz habe.
Nun habe ich von meinem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich eine Muttermundschwäche habe und viel liegen muss und Stress vermeiden soll.
Ich habe in meinem Job immer ein Fixgehalt zzgl. einer monatlichen Zulage von 300€ bekommen. Diese Zulage wurde IMMER gezahlt... ist aber freiwillig vom Arbeitgeber.
Nun habe ich mein erstes Gehalt seit dem Beschäftigungsverbot bekommen und die Zulage wurde gestrichen. Darf mein AG das? Immerhin bekommt er das Geld von der Krankenkasse und es heißt ja dass ich das Durchschnittgehalt der letzten 3 Monate bekomme. Hier müsste diese Zulage doch mit reinfließen, oder?
Wäre super wenn mir da jemand eine Info geben kann.
Hab zwar bei meiner Krankenkasse schon angerufen aber mein Ansprechpartner ist erst kommende Woche wieder zu erreichen und es würde mich doch sehr interessieren.
Vielen Dank
Antworten
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Thema: beschäftigungsverbot
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30.06.2011, 16:32
beschäftigungsverbot
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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30.06.2011, 18:28
AW: beschäftigungsverbot
Freiwillige Zulagen werden hier nicht einberechnet, nur z. B. VL oder Prämien.
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30.06.2011, 22:42
AW: beschäftigungsverbot
Sind sie nicht Gehaltsbestandteil?
Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.
(Vaclav Havel)
Liebe Grüße Clematis
Pro-Aging anstatt Anti-Aging
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01.07.2011, 01:13
AW: beschäftigungsverbot
also es ist eine freiwillige Zuzahlung von meinem Arbeitgeber, welche ich jedoch IMMER bekommen habe. Die Zuzahlung wurde z.B. bei Kollegen gekürzt oder für einen Monat gestrichen wenn sie unpünktlich waren etc. sonst nie.
Bei mir wurde diese Zuzahlung nie gestrichen oder gekürzt. Ich habe sie immer erhalten.
Und nun habe ich seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot und mir wurde diese Zuzahlung nicht mehr gezahlt. Ich meine, es ist ja nicht die Welt aber natürlich wären ein paar Euro mehr schon schön. Vorallem weil ich auch keinen Nebenjob etc. machen kann wegen der Muttermundschwäche.
In meiner Lohnabrechnung steht also immer
Gehalt Monat (z. B. Mai) xx €
monatliche Zulage xx €
Naja und das wurde dann zusammengerechnet und dadurch wurde dann mein Nettogehalt berechnet.Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten
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01.07.2011, 06:38Inaktiver User
AW: beschäftigungsverbot
Eigentlich wollte er Dich rausschmeißen, statt dessen muss er Dich jetzt weiterbezahlen und dafür bist Du noch nicht einmal arbeitsfähig.
Das Du da noch erwartest, dass er Dir die freiwillige Zulage noch zahlt, finde ich ehrlich gesagt unverständlich...
So wie Du das beschreibst, scheint dies Zusatzgeld eine Art Prämie für Zufriedenheit mit der tatsächlichen Leistung zu sein (wird gekürzt oder gestrichen bei Unpünktlichkeit o.ä.).
Da Du momentan für die Firma keine Leistung erbringst, bekommst Du nur Dein Grundgehalt.
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01.07.2011, 07:27
AW: beschäftigungsverbot
Wahrscheinlich mache ich mich jetzt unbeliebt:
Warum läßt du dich nicht einfach ganz normal krankschreiben? Ein Beschäftigungsverbot ist für den Arbeitgeber der Supergau. Er bekommt nichts von der Krankenkasse. Für mich absolut verständlich, dass freiwillige Zulagen (durch dauernde Zahlung keine Rechtsverbindlichkeit!) jetzt entfallen.
Sprich doch mal mit deinem Arzt. Meistens machen die sich nämlich über die Situation der Arbeitgeber Null Gedanken - ok, das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Du bekommst nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse und der Arbeitgeber zahlt nichts mehr an dich.
Du wirst noch ein Zeugnis von dem AG brauchen, ich würde es dort nicht auf die Spitze treiben, wenn es der Firma schon schlecht geht, sondern versuchen, so kooperativ wie möglich zu sein.
Man sieht sich oftmals zweimal im Leben.
The original Karla
est. 2006











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01.07.2011, 07:51Inaktiver User
AW: beschäftigungsverbot
Liebe Karla,
das Beschäftrigungsverbot beinhaltet 100% Gehaltsweiterzahlung, bei der KK gibts nach 6 Wochen nur noch Krankengeld, daher ist bei Schwangeren das Beschäftigungsverbot immer wieder gern gesehen und genommen.
Für unserer Unternehmen im letzten Jahr auch ein Supergau, da von fünf Stellen eine wegfiel und nicht neu besetzt werden konnte....die werdende Mama hat ihre Schwangerschaft ab den positiven Test als Krankheit zelebriert und hat, um an das Beschäftigungsverbot zu kommen, (es lag nichts vor), mal eben behauptet, sie würde gemobbt.War sehr bequem, das Ganze!
Liebe TE,
ich würde, da bei Dir ja eine MUmU schwäche vorliegt, froh sein, daß das volle Gehalt weiter kommt und mich nicht über die fehlende Zulage aufregen, denn eigentlich wäre in Deinem Fall eine Krankschreibung angebracht.
Alles GUte!
NNMi
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01.07.2011, 07:59
AW: beschäftigungsverbot
Ja, das ist mir bekannt soweit, weil es Freunde von uns betraf, die einige Angestellte hatten.
Sehe ich das richtig, dass wir im vorliegenden Fall dann von einem Sozialbetrug sprechen können? Find ich mistig! Hat man das nötig, verd****?? Bei der super Absicherung durch die Krankenkasse? Bei einem Unternehmen, dem es schlecht geht?
The original Karla
est. 2006











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01.07.2011, 09:05Inaktiver User
AW: beschäftigungsverbot
Die Frage müßte eigentlich lauten, wie loyal ist man seinem AG gegenüber? Ich hatte auch mal ne AG, die mich echt gebosst hat, da hielt sich die Loyalität echt in Grenzen.
Oder im Fall der TE, wollte der AG wegen der Schwangerschaft kündigen?
Dann geschieht ihm ganz recht, weil das finde ich unterste Schublade....
Oder sowieso?
Kam die Schwangerschaft dagegen "ganz zufällig" passend, weil die Kündigung drohte, dann sehe ich das schon anders!
Man muß sich allerdings auch in Erinnerung rufen, KG nach der 6.Woche sind nur 68??? % vom Netto, das sind pro 1000€ netto 320€ weniger. Muß man sich auch leisten können! Meine Chefin bekam übrigens Geld aus so nem Fondm das gibts für Kleinunternehmen...sind aber nicht alle KOsten!
LG NNMi
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01.07.2011, 09:06Inaktiver User


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