Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 12 von 12
  1. Inaktiver User

    AW: Urlaubsanspruch

    Zitat Zitat von Sunshine1986 Beitrag anzeigen
    Ich dachte, mal gehört zu haben, dass man den Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub hat, wenn man VOR dem 01.07. zu arbeiten beginnt. Also über 6 Monate im Betrieb ist. Von einer Kündigung mal nicht ausgehend.
    der stichtag 01.07 galt im zusammenhang mit dem urlaubsgeld- als es das noch gab.

  2. User Info Menu

    AW: Urlaubsanspruch

    Zitat Zitat von Sunshine1986 Beitrag anzeigen
    Nein, die Fortbildung wurde nicht bezahlt. Ich habe sie freiwillig gemacht.

    Ebenso § 4 BUrlG: Wartezeit:
    Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

    Nachdem wohl davon ausgegangen wird, dass ich das restliche Jahr in dieser Firma beschäftigt bin, steht mir doch der gesamte Jahresurlaub zu? Sollte ich vorher ausscheiden, wird mir der Urlaub wieder abgezogen.
    Nein. Es besagt nur, dass Du nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Die 19 Tage am Stück Urlaub nehmen könntest, vorausgesetzt der AG wäre einverstanden.
    Alles im Leben hat seine Zeit: das Weinen und auch das Lachen.

Antworten
Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •