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Thema: Urlaubsanspruch
-
09.06.2011, 22:43Inaktiver User
AW: Urlaubsanspruch
-
11.06.2011, 05:24
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- Registriert seit
- 06.12.2008
- Beiträge
- 233
AW: Urlaubsanspruch
Nein. Es besagt nur, dass Du nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Die 19 Tage am Stück Urlaub nehmen könntest, vorausgesetzt der AG wäre einverstanden.Nein, die Fortbildung wurde nicht bezahlt. Ich habe sie freiwillig gemacht.
Ebenso § 4 BUrlG: Wartezeit:
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach 6monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Nachdem wohl davon ausgegangen wird, dass ich das restliche Jahr in dieser Firma beschäftigt bin, steht mir doch der gesamte Jahresurlaub zu? Sollte ich vorher ausscheiden, wird mir der Urlaub wieder abgezogen.Alles im Leben hat seine Zeit: das Weinen und auch das Lachen.
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