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    mehrere Arbeitgeber - Arbeitsunfall bei einem von ihnen

    Hallo alle.

    Ich habe ein paar Fragen zu meinem Arbeitsunfall von heute.

    Mein Hauptjob ist eine Teilzeit-Festanstellung, Job 1. Der AG dort weiß, dass ich u.a. auch Job2 ausführe. Job2 mache ich immer im Rahmen von Kurzverträgen, in diesem Fall ein Wochenvertrag Mo-Fr.

    Ich habe mir diese Woche Urlaub genommen, um Job2 auszuführen. Dabei ist heute ein Arbeitsunfall passiert und ich bin bis nächste Woche Montag krankgeschrieben. Eigentlich müsste ich aber am Samstag in Job1 arbeiten.

    Folgende Fragen habe ich dazu:

    1. Kann AG1 eine kopie der Krankschreibung akzeptieren? Das Original kriegt AG2, wo ja der Unfall passiert ist und ich diese Woche noch hätte arbeiten müssen.

    2. In meinem Vertrag im Job1 steht nichts davon, dass ich im Urlaub nicht arbeiten darf. Zudem ist die Tätigkeit in Job2 nichts, was dem Erholungsziel von Job1 widerspricht. Eher im Gegenteil :-) ann ich trotzdem Ärger bekommen?

    3. Bekomme ich den Urlaub aus dieser Woche wieder gutgeschrieben wenn ich eine Krankschreibung vorlege`?

    4. Kann AG1 in der Krankschreibung erkennen, dass es ein Arbeitsunfall war? Oder könnte ich vor ihm theoretisch vehaupten es wäre mir privat passiert..?

    Vielen Dank für eure Antworten!

  2. Inaktiver User

    AW: mehrere Arbeitgeber - Arbeitsunfall bei einem von ihnen

    Hallo SandraDee,
    ich kenne es so, dass man Urlaub nicht ohne weiteres für Arbeit nutzen darf. In diesem speziellen Fall würde ich dir raten, einen Arbeitsrechtler einzubeziehen. Da liegt für mich viel Konfliktpotenzial drin.

    Gute Besserung!

    Grüße, Cariad

  3. User Info Menu

    AW: mehrere Arbeitgeber - Arbeitsunfall bei einem von ihnen

    Ich bin der Meinung, dass Du das so nicht machen darfst: eine Woche Urlaub bei Job 1 nehmen um dann in dieser Woche Job 2 auszuführen. Urlaub dient der Erholung - das muss nicht im Arbeitsvertrag stehen. Dafür gibt es das Bundesurlaubsgesetz.

    Genauso wenig, wie Dir Dein Arbeitgeber den gesetzlichen Mindesturlaub in Form von Geld statt freier Zeit geben darf (4 Wochen/Jahr sind verpflichtend), darfst Du in diesem Mindesturlaub arbeiten: bzw. Du darfst während des Mindesturlaubs keine Arbeit machen, die dem Erholungszweck des Urlaubs widerspricht. Nun ist natürlich die Frage, WAS dem Erholungszweck widerspricht und was nicht...

    Dabei spielt es sicher keine Rolle, ob Job 1 weiß, dass Du generell Job 2 machst - es gibt ja viele Leute, die mehr als einen Job haben. Aber: die wussten sicher nicht, dass Du den Urlaub voll für Job 2 nimmst, oder? 1 Tag oder so wäre sicher nochmal was anderes - aber die ganze Woche??? Der Fall ist sicher nicht ganz einfach, aber sicherheitshalber solltest Du das wohl nicht mehr so machen... Im Zweifel kann das sicher fett Ärger geben.

    Zitat Zitat von SandraDee Beitrag anzeigen
    3. Bekomme ich den Urlaub aus dieser Woche wieder gutgeschrieben wenn ich eine Krankschreibung vorlege?
    Ja. Aber sicher nicht mit einer KOPIE von der Krankschreibung, das kann ich mir nicht vorstellen. Worauf willst Du hinaus? Lohnfortzahkung im Krankheitsfall durch beide Arbeitgeber? Ähm... versteh ich nicht ganz.

    Lass uns wissen, wie Du es gemacht hast. Der Thread is ja schon ein paar Tage alt, seh ich grad.
    Geändert von Eteterfon (12.06.2011 um 16:07 Uhr)
    “Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere
    in the universe is that none of it has tried to contact us.” (aus Calvin & Hobbes)

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