Hallo,
hat jemand eine Idee, warum es in Arbeitsverträgen eine Vertragsstrafe gibt, wenn man die Stelle nicht antritt???
Es ist doch so, dass ich innerhalb der Probezeit, ohne Grund kündigen kann - sprich auch direkt am ersten Arbeitstag. Dh. die Firma würde mich die Zeit der Kündigungsfrist weiter bezahlen müssen und dann würde man ausscheiden.
Kann doch eigentlich nicht im Sinne des Unternehmens sein. Dann lieber vorher bescheid sagen, dass man ein anderes Angebot annehmen möchte...
Also ich verstehe das nicht so ganz?! Weiß jemand Rat???
Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8
-
28.09.2010, 21:43
Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
-
28.09.2010, 21:49Inaktiver User
AW: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Weil ein Vertrag ein Vertrag ist.
Du hast dich mit deiner Unterschrift verpflichtet an dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt die dir vom AG im Vertrag zugesicherte Stelle anzutreten.
Wenn man also eine schriftliche Zusage nicht einhält, dann muß man eben für den eingetretenen Schaden gerade stehen.
Was ist daran so schwer zu verstehen ?
Wenn du dann allerdings meinst am ersten Tag kündigen zu müssen, dann kannst du das natürlich.
Und ja, die Firma würde und müßte dich für die Zeit der Kündigungsfrist bezahlen, so wie du in dem Zeitraum auch zur Arbeit zu erscheinen hast.
-
28.09.2010, 22:03
AW: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Das ein Vertrag ein Vertrag ist, ist mir auch klar

Nur wenn doch jemand die Stelle nicht mit Einsatz und Herz antreten will, was hat die Firma dann davon? Nur Kosten... also eigentlich ist diese Klausel in einem Vertrag ja unnütz...soll sie den Bewerber ziehen lassen und lieber versuchen schnellstmöglich Ersatz zu suchen.
Wir sollten einen neuen Kollegen bekommen, der sich jetzt umentschieden hat. Gründe sind mir nicht bekannt. Ich weiß nur, dass wir so eine Klausel in unseren Verträgen haben, deswegen interessiert es mich einfach.
Sind dann die Unwissenden gestraft, wenn sie die Strafe einfach bezahlen?
-
28.09.2010, 22:09Inaktiver User
AW: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Da simmer uns ja dann einig.

Wird wohl auch meistens passieren.Nur wenn doch jemand die Stelle nicht mit Einsatz und Herz antreten will, was hat die Firma dann davon? Nur Kosten... also eigentlich ist diese Klausel in einem Vertrag ja unnütz...soll sie den Bewerber ziehen lassen und lieber versuchen schnellstmöglich Ersatz zu suchen.
Ok.Wir sollten einen neuen Kollegen bekommen, der sich jetzt umentschieden hat. Gründe sind mir nicht bekannt. Ich weiß nur, dass wir so eine Klausel in unseren Verträgen haben, deswegen interessiert es mich einfach.
Wieso die unwissenden ? Das verstehe ich jetzt nicht.Sind dann die Unwissenden gestraft, wenn sie die Strafe einfach bezahlen?
Wenn ein AG auf Zahlung besteht, dann bekommt er das Geld auch.
-
28.09.2010, 22:21
AW: Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag
Ich denke da jetzt mal an jemanden, der weiß, dass er es umgehen kann, wenn er eben antritt und dann kündigt... unterstelle jetzt mal das Schlechte im Menschen

Dann gibt es die, die einfach nicht diese Möglichkeit kennen... und zahlen müssen, da der AG das verlangt.
Deswegen die Unwissenden... hab zum Beispiel letztes ne Impfung von der Kasse gezahlt bekommen, da ich wußte, wie ich genau nachfrage etc. Die, die dies nicht wissen zahlen selbst.
Irgendwie unfair
Oder eben Einstellungssache, ob man den Job antritt oder nicht...
Naja, wie das jetzt bei uns läuft, werd ich leider nicht erfahren. Vielleicht sollte ich mich doch mal im Personalbereich bewerben
-
28.09.2010, 22:23
-
28.09.2010, 22:29Inaktiver User
-
28.09.2010, 22:30Inaktiver User


Zitieren

