Irgendwie bin ich grad bisschen doof...
Also:
Im AVertrag steht:
"Während der Probezeit können die Vertragsparteien das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen - gerechnet vom Tage des Zugangs der Kündigung - kündigen"
Die Kündigung wird auf den 24.07. datiert und dann auch abgegeben.
Zu wann kündigt man denn also (was schreibt man - "ich kündige zum xx.xx.")?
Zum 06. oder 07.08.??
Welches ist der letzte Arbeitstag?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 14
-
23.07.2010, 16:58Inaktiver User
"Rechnerische" Frage zur Kündigung
-
23.07.2010, 17:15
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
ich würde sagen, dass der 7.8. der letzte Arbeitstag ist. Wird in dieser Firma denn auch Samstags gearbeitet? Denn zugehen kann das Schreiben (in meinen Augen) nur an Arbeitstagen.
Aber ich bin auch gespannt auf die Antworten der Fachfrauen, denn bisher kannte ich Kündigungsfristen nur mit dem Passus "zum Ende des Monats" und "zum Ende des Quartals".
Jippieh !
-
23.07.2010, 17:22
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Eine Kündigung fällt in die Kategorie "Ereignisfrist". Hierzu sagt das BGB, dass die Zählung am nächsten Werktag beginnt.
Geändert von Raphaela-X (23.07.2010 um 17:27 Uhr) Grund: vertippt
"Neid ist die Religion der Mittelmäßigen..... Selig der, den die Idioten anbellen, denn seine Seele wird ihnen nie gehören. (C.R. Zafón)
-
23.07.2010, 17:23
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Hallo Wolkentier,
kündige einfach "unter Einhaltung der 14tägigen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Solls der Arbeitgeber ausrechnen - ich persönlich denke aber, daß es sich bei den 14 Tagen - solange nicht ausdrücklich "Werktage" im Vertrag steht, um ganz normale Zeittage handelt, also schlicht 2 Wochen.
Gruß von Schmitti!
-
23.07.2010, 17:24Inaktiver User
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Na ja, zugehen kann eine Kündigung auch an arbeitsfreien Tagen. Sobald das Schreiben eben in den Empfangsbereich des Arbeitgebers gelangt ist.
Ich sehe da aber eher das Problem, dass es schwer zu beweisen ist und ich mir darum den Empfang des Kündigungsschreibens auf jeden Fall durch den Arbeitgeber bestätigen lassen würde.
-
23.07.2010, 17:24Inaktiver User
-
23.07.2010, 18:14
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Schreib doch einfach "zum x. August, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemäss ARbeitsvertrag"
Hab ich auch gemacht, gab's keine Probleme :)Wer dir die Flügel stutzt, der hat das Fliegen nie gelernt. Blieb immer nur am Boden und wäre doch so gern geflogen.
-
23.07.2010, 18:25Inaktiver User
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Danke schon mal... ist ja anscheinend doch gar nicht so einfach, ich dachte nämlich eigentlich, ich seh nur mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht...

Ja, es wird auch samstags gearbeitet (Einzelhandel) und die direkt vorgesetzte Person, die für Personaleinteilung zuständig ist, ist dann auch anwesend, kann also die Entgegennahme der Kündigung bestätigen.
Ich habe jetzt "zum 07.08." geschrieben, mit dem Zusatz:
"Sollte die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Termin bestehen, so würde ich gern davon Gebrauch machen."
Kann man das so schreiben?
Zur Erklärung:
Es geht um meinen Sohn (17). Er hat zurzeit einen 400-Euro-Job als Schüleraushilfe an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes.
Nun hat er kurzfristig noch eine Ausbildungsstelle bekommen, die er zum 01. (bzw. 02., der Erste ist ja ein Sonntag) August antreten könnte.
Nun muss er natürlich den Aushilfsjob kündigen, leider geht es ja zumindest vertragsgemäß nicht per sofort bzw. zum 01.08. - aber natürlich möchte er jetzt so schnell wie möglich diesen Job beenden.
-
23.07.2010, 18:29
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Im Prinzip ist das doch ein "guter" Kündigungsgrund und ich kann mir schwer vorstellen, dass jemand ihm wegen 6 Arbeitstagen Steine in den Weg legen würde.
Schreib doch ganz genau mit rein, worum es geht: nämlich um den Beginn einer kurzfristig erhaltenen Ausbildungsstelle, die am 01.08. beginnen würde. Wäre evtl. ein persönliches Gespräch mit dem Chef möglich?"Neid ist die Religion der Mittelmäßigen..... Selig der, den die Idioten anbellen, denn seine Seele wird ihnen nie gehören. (C.R. Zafón)
-
23.07.2010, 18:45Inaktiver User
AW: "Rechnerische" Frage zur Kündigung
Hab ich schon:
"hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als Aushilfskraft Kasse/Schüleraushilfskraft fristgerecht lt. Arbeitsvertrag zum 07.08.2010, da ich eine Ausbildungsstelle antreten werde.
Sollte die Möglichkeit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem früheren Termin bestehen, so würde ich gern davon Gebrauch machen."
Naja, Steine in den Weg legen - der zukünftige AG weiß ja von dem Job und auch, dass er dort 14 Tage Kündigungsfrist hat.
Er hat jetzt dort aber natürlich abgemacht, dass er versuchen wird, den Nebenjob ggf. auch früher kündigen zu können.
Konkret wären es drei Tage in der Woche vom 1.- 7., an denen er arbeiten müsste (Di, Mi, Do).
Mein Sohn wird morgen die Kündigung abgeben und nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, dass er die Stunden dann eben in der Woche vorher schon abarbeitet, so dass er dann in der Woche nach dem 1. frei hat.
Die Kündigung könnte dann ja vertragsgerecht zum 7.8. erfolgen.


Zitieren

