arbeitszeit: 39,5 std/woche
urlaubsanspruch: 30 tage
überstunden: ab der ersten std kann in freizeit ausgeglichen werden. so kommen ~2-3 wochen zusätzlicher urlaub pro jahr für mich hinzu.
die möglichkeit zur auszahlung gibt es erst ab 160 ü-std. "normale" angestellte dürfen nicht mehr als 200 ü-std pro jahr machen - führungskräfte haben eine deckelung bei 280 std.
weihnachten und silvester: arbeitsfrei, ohne std in anrechnung bringen zu müssen
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Ergebnis 41 bis 43 von 43
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01.11.2009, 22:25
AW: welchen Urlaubsanspruch habt Ihr?
Geändert von muenchnerin1973 (01.11.2009 um 22:28 Uhr)
das gegenteil von gut ist gut gemeint....
***der vorwand derer, die andere unglücklich machen, lautet gewöhnlich nur das beste im sinn zu haben***
***vertrauen in die freundschaft besteht darin, dass einem die freundschaft wichtiger ist als das, was man erlangen könnte, wenn man sie verrät. ***
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01.11.2009, 22:40Inaktiver User
AW: welchen Urlaubsanspruch habt Ihr?
deutsches Zeitarbeitsunternehmen.
der Urlaubsanspruch berechnet sich aus dem Bundesurlaubsgesetz
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01.11.2009, 23:07
AW: welchen Urlaubsanspruch habt Ihr?
Dann sind es bei einer 5-Tage-Woche sogar nur 20 Tage Mindesturlaub, da das BUrlG von einer 6-Tage-Woche ausgeht.
Klingt allerdings bitter, wenn man so wenig Urlaub hat.
Aber immer noch besser als arbeitslos zu sein.
Ich hätte bei einer vollen Stelle auch nur 26 Tage Urlaub, es lebe der öffentliche Dienst,...
Matti und Julia, ihr seid und bleibt unvergessen 


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