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    Kündigungsfrist bei Kurzarbeit seitens Arbeitnehmer

    Hallo,

    ich habe ein vlt etwas ungewöhnliches Anliegen - Mennes Firma hat Kurzarbeit angemeldet, er hat nun ein erstklassiges Jobangebot.
    Man würde ihn gerne Mitte November einstellen, seine Kündigungsfrist liegt aber bei 6 Wochen zum Quartalsende - ergo zum 01.01.2010.

    Hat er nun die Möglichkeit mit verkürzter Frist zu kündigen, abgesehen von einem Aufhebungsvertrag?

    LG

    Fiachna
    Und wenn Du tief in meine Augen schautest
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    Fühltest Du sein Zittern

  2. Moderation

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    AW: Kündigungsfrist bei Kurzarbeit seitens Arbeitnehmer

    Es gibt kein Sonderkündigungsrecht bei Kurzarbeit, es gelten weiterhin die vertraglich oder tariflich vereinbarten Kündigungsfristen.

    Hat dein Mann der Kurzarbeit bereits zugestimmt? Falls nicht, gäbe es da evtl. Möglichkeiten.

    Außerdem könnte er auch mal mit seinem Chef reden, ob er ihn früher rauslässt, das käme für den Chef billiger, denn:

    Kurzarbeit setzt ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis voraus, sobald dein Mann kündigt, z.B. fristgerecht zum Jahresende, darf er in dieser Kündigungsfrist keine Kurzarbeit mehr machen, d.h., der AG muss ihn voll bezahlen.
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    Moderation von:
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    smile AW: Kündigungsfrist bei Kurzarbeit seitens Arbeitnehmer

    Ja, er hatte zugestimmt bevor das Angebot kam.
    Sie haben noch *nur* 4 Tage Kurzarbeit, dafür aber ein großes IT-Projekt gleichzeitig, wegen dem er eigentlich Überstunden machen müsste.. es ist so sinnlos. Daher weiss ich nicht, wie kooperativ der AG sein wird, versuchen wird er es aber so oder so über den Aufhebungsvertrag erst einmal.

    Vielen Dank für den Tipp
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