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    Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    hallo,
    vielleicht hat jemand ahnung von der rechtslage.

    seid ende januar bin ich im krankenstand, burnout, starke depressionen und einen orthopädischen befund.
    in der zwischenzeit war ich für acht wochen in einer psychosomatischen reha und habe zwei anläufe zur wiedereingliederung gemacht, beide gescheitert. jeweils deutliche mobbing-aktionen durch den chef.

    nun bittet er um ein gespräch, obwohl ich weiterhin krank bin...
    muss ich dies wahrnehmen?? oder droht dann die kündigung??
    meine ärztin sagt, ich muss nicht!

    ???
    Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.
    Mahatma Gandhi

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    smile AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Hast du schon Antrag auf Schwerbehinderung gestellt ? Nach Antragstellung hast du Kündigungsschutz. Fällt die Entscheidung positiv aus, dann natürlich auch danach.
    Behilflich bei allem ist dir der Sozialverband Deutschland oder der VdK, ein anderer Sozialverband.

    Du mußt ja beim Arbeitgeber noch nichtmal sagen, was du überhaupt hast.
    Geschweige denn bist du ein Prophet, der sagen kann, wie lange das dauert. Schön wäre es ja. Du könntest sagen "ich würde ihnen gerne sagen, wie lange es dauert, kann es aber nicht, weil mir das auch niemand sagen kann". Oder so ähnlich. Einen persönlichen Termin vor Ort würde ich ablehnen. Du bist krankgeschrieben. Fertig.

    Man muß den Arbeitgeber verstehen - er will Planungssicherheit.
    Um ihm zu helfen, könntest du ihm sagen, für wie lange mindestens er eine Leihkraft (z.B.) benötigt. Dazu müßte doch deine Ärztin eine ungefähre Hausnummer geben können? Also sagen wir mal im vier-Wochen-Rhythmus ? Mehr kann man dann eben nicht vorhersagen. Aber damit ist ihm schonmal in etwa geholfen.

    Wichtig ist der Antrag (s.o.). Informiere den Arbeitgeber, wenn der Antrag durch ist (kann dauern, es müssen Gutachten eingeholt werden usw.).

    Wenn du dort weiter arbeiten möchtest, wäre eine gewisse Kooperationsbereitschaft unabdingbar. Die muß aber nicht soweit gehen, daß man im krankgeschriebenen Zustand sich zu Gesprächen heranzitieren läßt. Das ist auch unüblich bei seriösen Firmen, meiner Erfahrung nach, ich kann mich natürlich irren, aber sowas geht m.E. gar nicht. Du hättest automatisch z.B. keinen Versicherungsschutz mehr, sobald du den Laden betrittst und da "arbeitest" und ein Personalgespräch ist nunmal "arbeiten" und nicht "Kaffee trinken". Diesen Schutz brauchst du aber jederzeit, den kannst du nicht herschenken, nur weil ein Arbeitgeber das ganz nett fände.
    Ich habe mich mit dem Thema mal ziemlich intensiv befasst.

    LG und vor allem
    Gute Besserung!
    Karla
    The original Karla
    est. 2006


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    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Diesen Antrag hatte ich gestellt und habe nun 40% Gdb, ich habe es allerdings bislang dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt.

    Im Wesentlichen versucht er mich raus zu bekommen und deshalb meine Frage, erstens zum Kündigungsschutz und zum zweiten, ob ich eine solche "Einladung" zum Gespräch annehmen muss.
    Meine Ärztin hat ebenfalls mitgeteilt, ich müsste es nicht. (?)

    Danke Karla
    und LG
    Camila
    Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.
    Mahatma Gandhi

  4. Inaktiver User

    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Camila, möchtest du denn irgendwann wieder dort arbeiten?

    Eine Kündigung mit deine 40% wird er nicht duchbekommen. Es sei denn ihr seid eine kleine Firma und dein Ausfall bringt die Firma an den Rand der Insolvenz - da gibt es dann Ausnahmen.

    Andererseits: wieso willst du nicht zu diesem Gespräch? Du mußt deinem AG ja auch mitteilen, dass du diese 40% hast.

    Weglaufen vor diesem Gespräch kannst du doch sowieso nicht.

  5. Inaktiver User

    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Hallo Camila,

    ich muss hier mal einiges richtig stellen, einen Kündigungsschutz hast du nicht durch die 40%, deinem AG musst du dies auch nicht mitteilen, denn wir haben seit 01. Juli 2001 ein Antidiskriminierungsgesetz worin steht, dass der AN seinem Arbeitgeber Erkrankungen oder GdB nicht mitteilen muss.
    Was für dich im moment ganz wichtig ist über das Arbeitsamt eine Gleichstellung zu beantragen, da ja dein Arbeitsplatz gefährdet ist, dann wirst du gleichgestelltl als hättest du 50% und dann hast du einen Kündigungsschutz.
    Also morgen beim AA anrufen und Antrag anfordern, und die Frage in dem Antrag wo es heißt ob dein AG informiert werden soll dass du den Antrag stellst mit nein beantworten.
    Wenn du die Gleichstellung hast diese dann dem AG vorlegen.
    Ich habe das ganze Prozedere gerade hinter mir, da bei mir auch der Arbeitsplatz durch längere Krankheit wackelte.
    Falls du das Gespräch mit deinem AG führen möchtest nimm eine Person deines Vertrauens mit, damit du einen Zeugen hast, sollte dein AG das Gesprüch dann ablehnen dann ist es so, seine Entscheidung.

    LG
    Karotin

  6. User Info Menu

    smile AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Du hast - wie schon gesagt wurde - erst ab 50 Prozent vollen Schutz.
    Also schnell dem Bescheid über 40 % widersprechen oder einen neuen Antrag stellen (siehe oben, Sozialverband hilft, auch beim ggfs. klagen).

    Wenn du den Arbeitgeber nicht über den GdB informierst - was dein gutes Recht ist - dann kannst du auch nicht die Rechte aus der Behinderung beanspruchen (sprich: später den Kündigungsschutz, 1 Woche mehr Urlaub usw).

    Fighte! Es geht jetzt scheinbar um die Höhe deiner Abfindung bzw. ob du überhaupt eine bekommst. Auch, wenn vieles angerechnet wird - laß dir das doch durchrechnen vom Steuerberater, ab wann es sich überhaupt lohnen würde.

    Noch ne Anmerkung zur Info:
    Krankengeld ist höher als Arbeitslosengeld. Anspruch auf Krankengeld immerhin 1,5 Jahre etwa.

    Laß dich nicht zu billig rauskegeln, und vor allem - kein Gespräch. Das regelt alles dein Anwalt für dich, und zwar schriftlich. Tauchst du da persönlich auf, besteht doch für deine angeschlagene Psyche Gefahr der neuerlichen Verschlechterung. Blumen wird er dir nicht grad schenken, sondern kräftig Druck ausüben und eventuell Ängste schüren. Da du das rechtlich nicht mußt (du kannst das Fragezeichen wirklich weglassen, wer krankgeschrieben ist, muß nicht beim Arbeitgeber auftauchen, zu nichts und nochmal nichts !!! Das ist der SINN der Krankschreibung, daß du da voll geschützt bist, um in Ruhe gesund werden zu können), laß es sein.
    Uff, Schachtelsatz, sorry.

    In manchen Städten gibt es auch Arbeitnehmerkammern, die Menschen wie dich gerne und fast umsonst intensivst beraten. Die wissen auch, welcher Anwalt gut ist in Sachen Arbeitsrecht. Die Gewerkschaften können dir auch geeignete Anwälte nennen.

    LG Karla
    The original Karla
    est. 2006


  7. Inaktiver User

    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Hallo Camila,

    ein Widerspruch oder gar eine Klage beim VA dauert viel zu lange, das kannst du zwar zeitgleich einreichen um zu versuchen an die 50% zu kommen, aber der Weg übers AA ist der Kürzere der dauert nur 3-4 Wochen.
    Du brauchst jetzt schnell Hilfe und ein Ergebnis nicht in 6 Monaten oder einem Jahr eine Klage beim VA kann bis zu 3 Jahre dauern und eine Widerspruchentscheid normalerweise minimum 6 Monate.
    Bevor man Camila solche Ratschläge gibt sollte man sich erst mal informieren.

    LG
    Karotin

  8. User Info Menu

    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Danke an Euch,
    ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich nicht zu diesem Gespräch kommen werde. Vorab aber mit der mitarbeitervertretung und meiner Ärztin darüber gesprochen.

    Morgen werde ich diesen Antrag beim zuständigen Arbeitsamt auf den Weg bringen, mal sehen.

    Schon mühsam...
    Nochmals Danke
    camila
    Es gibt Wichtigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit zu erhöhen.
    Mahatma Gandhi

  9. Inaktiver User

    AW: Längere Krankheit, Kündigungschutz??

    Hallo,
    in der heutigen Zeit ist nichts mehr sicher, fürchte ich
    Aktuelle Situation in meinem Bekanntenkreis: 53jähriger Mann, 60% behindert, Alleinverdiener mit nicht berufstätiger Frau und einem Kind, seit 18 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter tätig, bekam eine außerordentliche Kündigung mit der Begründung, er habe in den letzten 6 Monaten ca. 75 Tage krankheitsbedingt gefehlt (mit Attest), dies sei der Behörde als Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten Das Schlimme ist: die Hauptfürsorgestelle/das Integrationsamt für Schwerbehinderte hat der Kündigung zugestimmt...armes Deutschland!

    Nächste Woche ist Gerichtstermin. Viele Kollegen zittern nun, wie es ausgehen mag. Wenn der Arbeitgeber damit durchkommt, sind die nächsten Kündigungen schon vorprogrammiert, da es dort mehrere Kollegen zwischen 45 und 65 gibt, die häufiger krank sind, teilweise auch wegen Burnout und / oder kaputter Knochen

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