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  1. Inaktiver User

    Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Bitte helft mir, ich bin was das Recht auf Arbeitslosengeld betrifft überhaupt nicht mehr auf dem aktuellen Stand, habe derzeit einen Job in dem ich mich nicht mehr wohlfühle und würde mir gerne was anderes suchen, ich arbeite derzeit über eine Personalleasingfirma und hab ne Kündigungsfrist von 14 Tagen, also meine Frage an Euch:

    -was passiert mit meinem Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich selbst kündige (bin mir auch nich sicher ob das schon Alg2 oder Alg1 ist)
    -habe ne Kündigungsfrist von 14 Tagen
    -ich möchte so schnell wie möglich aus diesem Job raus, da Bezahlung und Arbeitszeit echt mies sind und inzwischen bin ich selbstbewusst genug um mir was besseres zu suchen
    -wie geh ich am besten vor, wer kennst sich aus???

    Freu mich auf Tips,

    LG Suat

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Also nach meinen Stand (habe auch gerade gekündigt) bist du bei eigener Kündigung 3 Monate gesperrt. Sozialversicherung (KK, Rente usw) wird soweit ich weiß von der Arbeitsagentur übernommen. Nach den 3 Monaten ist deine Sperrfrist beendet und du bekommst ALGI, danach Hartz IV (wenn bezugsberechtigt) sonst nix mehr.

    Voraussetzung für alles ist natürlich dass du überhaupt bezugsberechtigt bist, d.h. eine gewisse Zeit bereits ein Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nachweisen kannst. Informier dich doch einfach bei deiner Arbeitsagentur, die wissen es ganz genau! Auch immer abklären, was mit der Krankenversicherung passiert, wenn du nach 12 Montane nicht mehr bezugesberechtigt sein solltest.

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Also, die Agentur für Arbeit sperrt dich auf jeden Fall, wenn du selbst kündigst. Während dieser Zeit musst du dann auch die Krankenversicherung etc. selbst zahlen! (Hab ich vor Jahren schon mal selbst erlebt.)
    Ich wurde während der Probezeit gekündigt und musste sogar begründen, warum ich den Job den vorher hatte selbst gekündigt habe.
    Mein Tipp, such dir einen neuen Job und kündige dann. Bei deiner kurzen Kündigungsfrist kannst du ja auch recht kurzfristig anfangen.

    LG fairytale69

  4. Inaktiver User

    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Hi und Danke für Eure Tips,

    o wow, das Ganze klingt ja dann doch ziemlich fatal, aber gut zu wissen:)
    -Das alles klingt mir eher so als ob ich mich mit meinem Arbeitgeber gütlich einigen müsste dass er mir kündigt....Danke nochmal:)

    LG Suat

  5. gesperrt

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Vielleicht solltest du dir erst einen neuen Job suchen und dann den alten kündigen, bzw nicht mehr hingehen sodaß sie dir kündigen

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Zitat Zitat von fifi1234 Beitrag anzeigen
    Vielleicht solltest du dir erst einen neuen Job suchen und dann den alten kündigen, bzw nicht mehr hingehen sodaß sie dir kündigen
    Was ist das denn für eine Einstellung? Jeder Arbeitgeber wird in seinem Arbeitszeugnis den Grund für eine Kündigung, wenn auch "geschönt", einflechten!!! Damit ist man auf immer und ewig gebranntmarkt! Und muss sich bei jedem Vorstellungsgespräch rechtfertigen - falls man dann überhaupt noch dazu eingeladen wird!

    Hewlett
    Wir werden nicht älter, sondern besser!

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Zitat Zitat von fifi1234 Beitrag anzeigen
    Vielleicht solltest du dir erst einen neuen Job suchen und dann den alten kündigen, bzw nicht mehr hingehen sodaß sie dir kündigen
    Das wird wohl nicht vor der Sperrfrist bewahren. Ein solcher Fall kann auch als selbst verschuldete Arbeitslosigkeit aufgefasst werden.

  8. Inaktiver User

    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Allerdings führt "nicht mehr hingehen" zur Sperrung. Der Arbeitgeber wird dann nämlich schlicht und einfach fristlos kündigen.

    Abgesehen davon: Arbeitslosengeld ist immer deutlich weniger als jede schlechte Bezahlung, da es nur einen bestimmten Prozentsatz der Bezahlung gibt.

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    ... wenn man einen "wichtigen Grund" zur arbeitnehmerseitigen Kündigung hat, fällt die Sperrfrist flach und man kommt sofort in ALG1 Bezug (vorausgesetzt, die Anwartschaftszeit ist erfüllt).

    Wichtige Gründe sind z.B. Pflege eines Elternteiles, eines Kindes, Umzug des Ehepartners... etc pp. Allerdings muss man auch arbeitssuchend sein und ist somit verpflichtet, sich Vermittlungsvorschlägen anzunehmen.

    Die Anwartschaftszeit bestimmt auch die Dauer des ALG1. 12 Monate Anrecht hat man erst, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre 24 Monate durchgehend sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sind es weniger, so verkürzt sich auch die Dauer vom ALG1 Bezug.

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    AW: Arbeitslosengeld und eigene Kündigung-Hilfeee!!!

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hi und Danke für Eure Tips,

    o wow, das Ganze klingt ja dann doch ziemlich fatal, aber gut zu wissen:)
    -Das alles klingt mir eher so als ob ich mich mit meinem Arbeitgeber gütlich einigen müsste dass er mir kündigt....Danke nochmal:)

    LG Suat
    Lass dir keinen Aufhebungsvertrag andrehen! Dann bist du ebenfalls ALG1 gesperrt!

    Was sich auch negativ auf den Bezug auswirken kann, ist wenn man auf einer normalen Kündigung unterschreibt, dass man diese akzeptiert. Auch davon ist abzuraten...
    Geändert von Divino (03.05.2009 um 22:18 Uhr)

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