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  1. Inaktiver User

    Zeugnisbeurteilung

    Hallo,

    mein Arbeitsverhältnis habe ich aufgrund verschiedener Differenzen selbst gekündigt. Nun halte ich mein Arbeitszeugnis in der Hand und bevor ich mich damit auf den Arbeitsmarkt stürze, wäre ich froh, wenn ich dazu einige neutrale Meinungen betreffend der Formulierungen hier bekäme, da ich in der Deutung nicht ganz firm bin. Sind diese Formulierungen akzeptabel, oder sollte ich Nachbesserung verlangen?

    Wir haben Frau Rosine als sehr lernwillige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt, welche sich durch eine sorgfältige Arbeitsweise auszeichnete. Frau Rosine ist eine belastbare Mitarbeiterin, welche die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt hat. Gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ihr Verhalten stets hilfsbereit, freundlich und korrekt. Wir bedauern, dass Frau Rosine ihr Arbeitsverhältnis beendet hat und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft viel Erfolg.


    Vielen Dank!
    Rosinchen

  2. gesperrt

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    AW: Zeugnisbeurteilung

    Ich bin zwar keine Expertin, aber zumindest die Formulierung "zu unserer Zufriedenheit" bedeutet im Klartext in etwa sowas wie 4-, also eigentlich: wir waren überhaupt nicht zufrieden (nicht mal die "volle zufriedenheit" ist positiv, nur die "vollste", auch wenn das eine sprachliche missgeburt ist und die Aussteller eigentlich disqualifizieren müsste)

  3. Inaktiver User

    AW: Zeugnisbeurteilung

    Mit dem Zeugnis solltest du nicht zufrieden sein.

    Ein AG darf kein so schlechtes Zeugnis ausstellen.

    Geh bitte zur Angestellenkammer oder zur Arbeiterkammer - je nachdem wie du beschäftigt warst.

    Laß dir ein neues Zeugnis ausstellen, oder schreib es selbst.

  4. Inaktiver User

    AW: Zeugnisbeurteilung

    Hi Rosinchen, nur auf die Schnelle:

    mal abgesehen davon, dass man das alles hätte besser ausdrücken können (zuviele Wiederholungen) und "ehrlich, pünktlich, fleißig - auch evtl. flexibel, einsatzfreudig, teamfähig" fehlen, ist für mich die Aussage "lernwillig" eher negativ. So nach dem Motto: "Der Wille ist zwar da, aber ..." Der Rest ist positiv - "zu unserer Zufriedenheit" (besser wäre: zu unserer vollsten Zufriedenheit).

    Ich wäre damit nicht einverstanden.

    LG
    Brokat

  5. Inaktiver User

    AW: Zeugnisbeurteilung

    Zitat Zitat von Ila Beitrag anzeigen
    Ich bin zwar keine Expertin, aber zumindest die Formulierung "zu unserer Zufriedenheit" bedeutet im Klartext in etwa sowas wie 4-, also eigentlich: wir waren überhaupt nicht zufrieden (nicht mal die "volle zufriedenheit" ist positiv, nur die "vollste", auch wenn das eine sprachliche missgeburt ist und die Aussteller eigentlich disqualifizieren müsste)
    Hi Ila,
    nein, das hier eingesetzte "stets" davor bedeutet, dass die Leistungen als zufriedenstellend beurteilt wurden. Ohne das "stets" ist es negativ - max. ausreichend.

    Link zur Information über Arbeitszeugnisse schicke ich an Rosinchen per PN.
    LG
    Brokat

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    AW: Zeugnisbeurteilung

    hi... experte bin ich auch nicht... aber die abstufung dürfte in etwa wie folgt sein:

    Note 5: der mitarbeiter bemühte sich seine aufgaben zu unserer zufriedenheit zu erledigen (hat es aber eigentlich nie geschafft)

    Note 4: der mitarbeiter erledigte seine aufgaben
    -meist zu unserer zufriedenheit
    -überwiegend zu unserer zufriedenheit
    -in der regel zu unserer zufriedenheit
    (aber in einigen fällen hat das nicht geklappt)

    Note 3: der mitarbeiter erledigte seine aufgaben
    -zu unserer zufriedenheit

    Note 2: der mitarbeiter erledigte seine aufgaben
    -zu unserer vollen zufriedenheit
    -zu unserer vollsten zufriedenheit

    Note 1: der mitarbeiter erledigte seine aufgaben
    -stets zu unserer vollsten zufriedenheit

    ich denke, dass dein zeugnis eigentlich ein ganz gutes zeugnis ist, weil relativ häufig das wörtchen "stets" vorkommt... auch die tatsache, dass erwähnt wird, dass du von dir aus gegangen bist und man dies bedauert ist eine positive formulierung...

    negativ wären hier bemerkungen wie " wir mussten uns von ihr trennen" oder "die trennung erfolgte im einvernehmen"...

    auch der ausdruck des bedauerns ist etwas positives.. sagt er doch, dass man dich gerne weiterbeschäftigt hätte...

    gruß

    oldsire
    You never get a second chance to make a first impression!

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    AW: Zeugnisbeurteilung

    [QUOTE=Inaktiver User;5296228]

    [I]Wir haben Frau Rosine als sehr lernwillige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt, welche sich durch eine sorgfältige Arbeitsweise auszeichnete. Frau Rosine ist eine belastbare Mitarbeiterin, welche die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt hat.

    "Unserer Zufriedenheit" ist, wie meine Vorschreiberin ja schon sagten, eher schlecht, meiner Meinung nach auf keinen Fall eine 1 oder 2

    Gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ihr Verhalten stets hilfsbereit, freundlich und korrekt.

    Hier ist nachteilig, dass die Kollegen zuerst erwähnt werden. Außerdem fehlt der Hinweis auf Kunden (falls du mit Kunden in Kontakt gekommen bist).


    Viele Grüße,

    Meredyth.

  8. gesperrt

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    AW: Zeugnisbeurteilung

    ...danke für die nachhilfe. allerdings bleibt meines erachtes auch das "stets" vor der zufriedenheit nicht wirklich positiv: das heißt doch in etwa: sie hat die arbeit nicht direkt verweigert, verschusselt oder vermasselt, aber halt auch keinen streich mehr getan, als verlangt null eigeninitiative

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    AW: Zeugnisbeurteilung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mein Arbeitsverhältnis habe ich aufgrund verschiedener Differenzen selbst gekündigt. Nun halte ich mein Arbeitszeugnis in der Hand und bevor ich mich damit auf den Arbeitsmarkt stürze, wäre ich froh, wenn ich dazu einige neutrale Meinungen betreffend der Formulierungen hier bekäme, da ich in der Deutung nicht ganz firm bin. Sind diese Formulierungen akzeptabel, oder sollte ich Nachbesserung verlangen?

    Wir haben Frau Rosine als sehr lernwillige und gewissenhafte Mitarbeiterin kennengelernt, welche sich durch eine sorgfältige Arbeitsweise auszeichnete.


    Das bedeutet im Klartext: Irgendwann haben wir bemerkt, dass Frau Rosine lernwillig und gewissenhaft sein kann. Aber in ihrem Job hat sie das nicht oft gezeigt.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Frau Rosine ist eine belastbare Mitarbeiterin, welche die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt hat.
    Hier steht übersetzt, dass du bei Stress einen kühlen Kopf bewarst, deine Arbeit aber eher so lala ausgeführt hast. Deine Arbeitsleistung war oft fehlerhaft.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war ihr Verhalten stets hilfsbereit, freundlich und korrekt.
    Deine Kollegen waren dir wichtiger als das Unternehmen. Warst du für den Betriebsrat nominiert odre hast du dich irgendwann einmal für einen Kollegen, eine Kollegin eingesetzt? Die Reihenfolge ist nicht gerade positiv.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wir bedauern, dass Frau Rosine ihr Arbeitsverhältnis beendet hat und wünschen ihr für ihre berufliche Zukunft viel Erfolg.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Vielen Dank!
    Rosinchen
    Wer das Arbeitsverhältnis aus welchem Grund beendet hat, geht nimanden etwas an. Dieser Satz ist sehr negativ, kann als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden (Frau Rosine hat ... beendet). Besser wäre gewesen: Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch von Frau Rosine. Das ist aber nur dann positiv, wenn Frau Rosine direkt im Anschluss einen anderen Job hat. Das Bedauern klingt hämisch, zumal der Dank fehlt. Die guten Wünsche sind auch nciht ernst gemeint, denn das Wort "weiterhin" fehlt. Diese Formulierung bedeutet: naja, vielleicht hat sie ja im nächsten Job etwas Erfolg, bei uns hatte sie nämlich keinen Erfolg. Eine wirklich gute Danksagung könnte zum beispiel so formuliert sein:[/B][/COLOR]
    Wir danken Frau Rosine für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihren Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg.
    Ich würde das Zeugnis nicht in meine Bewerbungsunterlagen nehmen, damit bekommst du nie wieder einen Job.

    Die Streitigkeiten zwischen dir und deinem Arbeitgeber sind sehr deutlich dargestellt.


    Wenn du denkst, du denkst,
    dann denkst du nur, du denkst,
    denn das Denken der Gedanken
    ist gedankenloses Denken.



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    Zeugnisse sind überflüssig oder was ist fair?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mit dem Zeugnis solltest du nicht zufrieden sein.

    Ein AG darf kein so schlechtes Zeugnis ausstellen.

    Geh bitte zur Angestellenkammer oder zur Arbeiterkammer - je nachdem wie du beschäftigt warst.

    Laß dir ein neues Zeugnis ausstellen, oder schreib es selbst.
    Solche Äußerungen ärgern mich und mit Verlaub gesagt, dieses Gebaren widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Ein Zeugnis soll sagen, was ich an jemand geschätzt habe (was ich indiskutabel fand, darf ich als AG nicht sagen) uns was er kann (was er nicht kann wiederum nicht). Den Umfang dessen, was ich reinschreiben darf, darf ich abstufen. Wenn ein AN das Recht hat, eine Abstufung ändern zu lassen, sind Zeugnisse verlogen, sorry. Wer Fehler gemacht hat, sollte auch dazu stehen. Potenzielle AG wissen, dass sie Menschen und keine Roboter einstellen. Sie sollten aber die Chance bekommen, die Bewerber vorab fair zu beurteilen - ob ein Fehler jetzt sehr oder wenig gewichtet wird kann von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sein.

    Sagt eine, die regelmäßig Bewerbungen liest und Zeugnisse ausstellt.

    H.
    Alles im Leben hat seine Zeit: das Weinen und auch das Lachen.

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