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  1. User Info Menu

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Liliana, die Texte von den ZJ sind echt gruselig, vor allem, was Kinder betrifft.
    Kleinkinder auf Stillsitzen zu dressieren - und sie zu züchtigen, wenn sie das nicht tun, ist Kindesmisshandlung.

    Kein Wunder, dass sie verschüchtert und verschreckt sind (ich kannte so ein Kind aus der Schule meines Sohnes).

  2. Inaktiver User

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Zitat Zitat von 3146
    Wie meinst du das jetzt? Gehört er nicht mehr zur Familie?


    Natürlich gehört er zu meiner Familie. Er ist ja mein Sohn...
    Du hast anscheinend mein Geschreibsel mißverstanden...

    Gruß Zisska

  3. Inaktiver User

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Zitat Zitat von 3146
    Kleinkinder auf Stillsitzen zu dressieren - und sie zu züchtigen, wenn sie das nicht tun, ist Kindesmisshandlung.

    Kein Wunder, dass sie verschüchtert und verschreckt sind (ich kannte so ein Kind aus der Schule meines Sohnes).
    Hallo!

    Meine Kinder sind ja nun schon erwachsen.
    Als sie klein waren habe ich sie nicht gezwungen stillzusitzen...

    Manch anderer Z.J. hat es eben anders gesehen.

    Ich habe meine Kinder etwas zum Malen gegeben.
    Wenn sie unruhig wurden und das ist verständlich,
    bei solchen für sie langweiligen Zusammenkünften,
    bin ich mit ihnen raus gegangen.
    Nicht um sie zu schlagen!

    Sondern um sie abzulenken.

    Wenn es gar nicht anders ging, bin ich auch nach Hause gefahren.
    Genau so behandelt meine Tochter und ihr Mann, die auch Z.J. sind, ihre beiden Kinder.
    Natürlich muß man immer das Alter berücksichtigen.
    Ein 8-jähriger kann gut eine Stunde sitzen.
    Er schafft es vor dem TV und schafft es in der 2. Schul-Klasse.
    Ein Kleinkind kann das aber nicht. Vernünftige Eltern berücksichtigen das.

    Ist es aber richtig, gleich alle Z.J. pauschal abzuurteilen, wenn einige wenige früher unvernünftig handelten?

    Aber ich denke, dass ich mir hier den Mund fusselig reden könnte. Geglaubt würde mir doch nicht. Oder?

    Denn das, was ich sage, passt nicht in das vorgefertigte Urteil, was sich hier einige über Jehovas Zeugen gemacht haben.

    Aber jeder so wie er mag...

    Übrigens kenn ich auch schüchterne Kinder, die einer anderen Religion angehören. Jedes Kind ist nun mal anders. Es gibt kleine Draufgänger und schüchterne Persönlichkeiten...
    Aber gleich wieder die Religionszugehörigkeit dafür verantwortlich machen... Na ja....


    Gruß Zisska

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    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Ist es aber richtig, gleich alle Z.J. pauschal abzuurteilen, wenn einige wenige früher unvernünftig handelten?
    Nein, das ist nicht richtig.

    Es ist aber nicht so, dass einige Leute von sich aus unvernünftig handelten - diese gruseligen Vorschläge wurden in offiziellen Publikationen der ZJ gemacht.

    Es kann gut sein, dass sich in den letzten Jahren bei den ZJ einiges geändert hat.
    Wenn man heutige Werbeschriften im Internet mit älteren "Wachttürmen" vergleicht, fällt auf, dass der Ton freundlicher und weniger militant geworden ist.
    Vielleicht ist den Oberen aufgefallen, dass man mit Honig mehr Fliegen fängt als mit Essig.....

    Warum sollte man dir nicht glauben? Bestimmt misshandelt nicht jeder ZJ seine Kinder. Aber es ist schlimm, wenn dies erlaubt und empfohlen wird.
    Geändert von 3146 (01.04.2008 um 18:54 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Zitat Zitat von 3146
    Bestimmt misshandelt nicht jeder ZJ seine Kinder. Aber es ist schlimm, wenn dies erlaubt und empfohlen wird.
    Und diese Behauptung ist falsch! Kindesmißhandlung wird nicht erlaubt geschweige denn empfohlen!


    Lese dazu bitte einmal die Seiten 37 bis 41 des folgenden Links.


    Gruß Zisska

  6. Inaktiver User

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Zitat Zitat von 3146
    Es ist aber nicht so, dass einige Leute von sich aus unvernünftig handelten - diese gruseligen Vorschläge wurden in offiziellen Publikationen der ZJ gemacht.
    Die erwähnte Publikation stammt aus dem Jahre 1972.
    Zur Info hier ein Auszug aus Wikipedia "Züchtigungsrecht"

    Elterliches Züchtigungsrecht
    Im kaiserlichen Deutschen Reich bestand seit 1896 ein gesetzlich verankertes Züchtigungsrecht des Vaters über seine Kinder. § 1631 Abs. 2 BGB alter Fassung lautete:
    Kraft Erziehungsrechts darf der Vater angemessene Zuchtmittel gegen das Kind anwenden. Das väterliche Züchtigungsrecht bestand in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 1. Juli 1958, als das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft trat, da das allein väterliche Züchtigungsrecht einen Verstoß gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau in Artikel 3 GG darstellte. Seit 1958 bestand das elterliche Züchtigungsrecht als in § 1626 BGB verankertes Gewohnheitsrecht weiter und schloss damit beide Elternteile (bzw. allgemeiner die Erziehungsberechtigten des Kindes) ein.
    Die Vorschrift stellte damit im Sinne des Strafrechts einen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund für eine tatbestandsmäßige Körperverletzung dar. Damit der Rechtfertigungsgrund griff, musste 1. ein konkretes Fehlverhalten vorliegen, die Züchtigung musste 2. zur Erreichung des Erziehungszieles erforderlich und angemessen sein und schließlich musste 3. der Täter mit Erziehungswillen handeln. Das Züchtigungsrecht war nicht übertragbar, übertragbar war jedoch die Ausübung des Züchtigungsrechts.
    Die von der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten unter anderem, alle geeigneten Gesetzgebungsmaßnahmen zu treffen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung zu schützen (Artikel 19). Jedoch ließ sich in Deutschland lange keine gesetzliche Änderung durchsetzen, weil eine Kriminalisierung der Eltern nicht gewünscht war.
    Im Rahmen der Reform des Kindschaftsrechts von 1998 wurde § 1631 Abs. 2 BGB so umformuliert:
    Entwürdigende Erziehungsmaßnahmen, insbesondere körperliche und seelische Misshandlungen, sind unzulässig. Diese Formulierung stellte noch kein generelles Züchtigungsverbot dar, sondern richtete sich nur gegen „entwürdigende“ Erziehungsmaßnahmen und grenzte zulässige, nicht entwürdigende Erziehungsmaßnahmen gegen Misshandlungen ab. Im November 2000 wurde § 1631 Absatz 2 Satz 1 so geändert:
    Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. § 1631 Absatz 2 Satz 2 stellt nun ein Verbot an die Eltern dar. Sie dürfen bei der Ausübung der Personensorge körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen nicht mehr verwenden. Eine Beschränkung der Strafbarkeit der Eltern nach Ausübung des Züchtigungsrechts kann daher nur mehr über das Kriterium der "Erheblichkeit" der körperlichen Beeinträchtigung erreicht werden ("Klaps auf den Po").

    Und:

    Züchtigungsrecht an Schulen

    In der Bundesrepublik Deutschland bestand bis 1973 ein Züchtigungsrecht für Lehrkräfte an Schulen gegenüber den ihnen zur Erziehung anvertrauten Schülern. Zu den verbreitetsten Körperstrafen gehörten Ohrfeigen, „Kopfnüsse“ sowie die so genannten „Tatzen“ (Schläge mit einem Lineal oder Rohrstock auf die Handflächen des Schülers). Körperstrafen auf das Gesäß, die noch zum Beginn des 20. Jahrhunderts eine Hauptrolle gespielt hatten, wurden in den Schulen im deutschen Sprachraum seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunehmend reduziert.

    In der DDR wurden Körperstrafen an den Schulen 1949 abgeschafft.

  7. User Info Menu

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    @ Liliana,
    Ich wünsche Dir alles Gute! Baue Dir ein Leben auf so wie DU es willst und nicht wie es Dir andere vorschreiben. Wenn Du etwas nicht willst, dann mache es nicht.

    Ich z.B. habe gar keinen Glauben. Es ist meiner Meinung nach viel wichtiger ein guter Mensch zu sein, andere nicht beleidigen oder ausnutzen oder sonst irgendwie schaden. Oftmals sind es die größten Verbrecher die Sonntags in der Kirche vor einem Pfarrer sitzen.

  8. User Info Menu

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Liebe Bini und ihr anderen,

    danke für eure Aufmunterungen! Ich bin ja schon einige Jahre "draußen" und es geht mir gut in meinem "neuen echten Leben", mit wahren Freunden und ohne den Druck und das Eingeengtsein der Sekte. Niemals möchte ich wieder zurück.

    Was und wie jeder glaubt - da stimme ich euch zu - muss jeder selbst für sich entscheiden. Und ich lebe heute eben ohne Glauben an Gott ehrlicher und angenehmer als früher mit diesem Glauben.

    Nur manchmal kommt der ganze Mist wieder hoch, dann kann ich richtig sauer darüber werden, dass die Sekte mir meine Kindheit und Jugend gestohlen hat und dass durch die Vorgaben der ZJs der Kontakt zu meiner Familie vollständig abgebrochen ist.

    Ich werde mich jetzt aber auch wieder angenehmeren Dingen zuwenden, das ist - wie ihr richtig sagt - positiver fürs Gemüt und und für den Geist.

    LG
    Liliana

  9. Inaktiver User

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Liliana,
    ich habe eine persönliche Frage an Dich, die Du gerne unbeantwortet lassen kannst, wenn ich Dir damit zu nahe trete:

    Da Gott bei den ZJ der Lebensmittelpunkt ist, können sich viele ZJ auch nach ihrem Austritt ein Leben ohne Glauben und Religion überhaupt nicht vorstellen und schließen sich oft einer gemäßigteren Glaubensrichtung an, um nicht gänzlich den Boden unter den Füßen zu verlieren. Aus Interviews weiß ich, dass für viele Ex-ZJ der Glaube an und die Kommunikation mit Gott nach wie vor enorm große Bedeutung haben.

    Wie war das bei Dir? Du schreibst, dass Du heute ohne Glauben lebst.

    Ist es so, dass der Ausstieg für Dich gleichzeitig ein Bekennen dazu war, dass Du gar nicht an Gott glaubst und nun endlich dazu stehen darfst? Dass der Glaube also sowieso nie etwas war, das es tief in Deinem Innern gab und Du daher auch in kein weltanschauliches "Loch" fielst, als Du gingst?

    Oder war es so, dass Du Dich bewusst von dem Glauben an einen Gott abgewendet hast, da Dir all das nach Deinen Erfahrungen bei den ZJ vielleicht zuwider war? Wie hast Du die dadurch entstehende "Lücke" in Deinem Weltbild "aufgefüllt"?

    Ich weiß, beides kann man nicht immer haarscharf voneinander trennen.
    Ich denke an meinen eigenen Weg und wie ich aus meinem Glauben an den Gott der Bibel (den ich früher hatte) sozusagen "rausgewachsen" bin und ihn dann hinter mir gelassen habe wie ein zu eng gewordenes Paar Schuhe.
    Aber ich hatte eben auch keinerlei Schwierigkeiten, von Anfang an zu meinen Zweifeln zu stehen und sie zu formulieren.

    Wie war das bei Dir?

  10. User Info Menu

    AW: harmlose Zeugen Jehovas?

    Lese dazu bitte einmal die Seiten 37 bis 41 des folgenden Links.
    Habe ich gemacht, Zisska.

    Und da steht:

    "Aber schließt liebevolle Zucht auch körperliche Züchtigung ein? Gemäß Gottes Wort kann das eingeschlossen sein, sofern die körperliche Züchtigung ein Ausdruck der Liebe ist....."

    Darnach wird Länge mal Breite herumgeschwafelt, dass doch nicht... und eigentlich....und überhaupt....

    Körperliche Züchtigung ist nie ein Ausdruck der Liebe, außer bei einer SadoMaso-Beziehung.
    Das ist wohl nicht gemeint in deinem Link.
    Geändert von 3146 (02.04.2008 um 16:10 Uhr)

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