Im kirchlichen Sinne heiratet sie keinen geschiedenen Mann, da dieser nach Kirchenrecht ja nicht verheiratet war, folglich auch nicht geschieden sein kann.Zitat von Vivi23
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19.12.2006, 15:31
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
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19.12.2006, 16:02Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Das ist nicht richtig! Nur den Geschiedenen (die kirchlich getraut waren) und dann wieder Verheirateten! Wer "nur" geschieden ist und nicht wieder geheiratet hat, kann selbstverständlich zur Kommunion gehen. Die anderen können es übrigens auch - sie müssen es eh mit ihrem eigenen Gewissen vereinbaren. Und es wird heutzutage kaum mehr einen Pfarrer geben, der einem die Kommunion verweigert!
Zitat von Vivi23
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19.12.2006, 16:14Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Die kath. Kirche kann das Abendmahl gar nicht verweigern, weil sie das gar nicht hat! Abendmahl feiert die ev. Kirche. Katholiken feiern Eucharistie! Ist schon ein Unterscheid!
Zitat von Vivi23
*klugschieß*
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19.12.2006, 16:26Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Ist mir schon klar!
Zitat von Inaktiver User
Hab ja auch "Kommunion" geschrieben! Und auch die wird nicht verweigert!
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19.12.2006, 16:53
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
ich war das mit dem Abendmahl...
Und so richtig steige ich nicht dahinter: der kirchlich getraute, zivilrechtlich Geschiedene, der kirchenrechtlich aber nicht Geschiedene darf nicht zur Kommunion?
Und der nur zivil Getraute und Geschiedene, der doch dann schon immer in Sünde gelebt hat, darf?
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19.12.2006, 17:50Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Also es ist so: Wer kirchlich geheiratet hat, geschieden wird und wieder (standesamtlich) heiratet, lebt ja nach Ansicht der Kirche im ständigen "Ehebruch", ist also rein formal von den Sakramenten ausgeschlossen. Wer kirchlich geheiratet hat, geschieden wird und nicht wieder heiratet, darf schon zu den Sakramenten gehen. Wer nur standesamtlich geheiratet hat und wieder geschieden wird, auch. Der darf sogar wieder kirchlich heiraten, weil er ja im kirchlichen Sinne nicht verheiratet war.
Zitat von Vivi23
So ist das dem Buchstaben nach. Ich würde sagen, dass das eh jeder mit seinem Gewissen ausmachen muss und dass wohl niemand deswegen an den Pranger gestellt wird, indem ihm/ihr öffentlich die Kommunion verweigert wird. Und es gibt längst in den meisten Diözesen/Pfarreien die Regelung, dass der Umgang mit Geschiedenen und Wiederverheirateten nicht mehr so eng gehandhabt wird. Und das ist auch richtig so.
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19.12.2006, 18:03
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Aha.
Nun, wie Du aus der Wahl der Vokabeln vom Konkurrenzverein schon siehst, kann ich das ohnehin nur von fern betrachten. Glücklicherweise hört man ja immer wieder, daß an der Basis menschlichere Züge herrschen als die reine Lehre zuweilen vorgibt. Hoffen wir für Konstantinas Kollegen und seine Verlobte das Beste!
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19.12.2006, 18:04Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
@ pelzpfote
Meinte das auch nicht böse!
Und das Kirchenrecht ist echt ne komplizierte Sache - selbst nach drei Semestern und 14 Berufsjahren für mich immer noch ein ganz großes
!!!
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19.12.2006, 18:06Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
@vivi23
Wir sind doch keine Konkurrenz!
Kämpfen doch alle für die gleiche gute Sache!
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19.12.2006, 18:32Inaktiver User
AW: Skurile story - kirchenrechtliches - wer kennt sich aus?
Ganz bestimmt nicht! Ich hatte gehofft, dass man aus meiner Wortwahl herausliest, dass ich das Kirchenrecht nicht für das Nonplusultra halte. Aber es ist halt nun mal so. Und Gott sei Dank hat in vielen Fällen schon die Menschlichkeit Einzug gehalten!
Zitat von Inaktiver User


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