gilt auch für mich, deshalb könnte ich mich kontemplativ meinem Winterradi widmen: geht mich ja alles nix an, die Disco und die Feiertage schon gar nicht. Aber ich verstehe die, die sich über die Beschränkung aufregen. Rein-raus bei einer Disco in einem abgelegenen Industriegebiet? Wer soll da gestört werden???
Nein,das ist Bevormundung ohne nachvollziehbare Gründe, nur: ihr sollt nicht dürfen, weil wir das so wollen. Wenn ihr schon sonst nicht nach unseren Regeln lebt, da zwingen wir sie euch auf
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19.04.2015, 14:56
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
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19.04.2015, 15:21
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Es gibt kein Primat der Kirchen. Wenn Bundesländer den stillen Feiertag abschaffen würden (es scheint Tendenzen zu geben), würden sie es so klaglos hinnehmen wie die Abschaffung des Buß- und Bettages im Jahr 1994.
Ein Aufstand der Christen wäre nicht zu fürchten.
Alle Discotheken, die ich bei uns in der Gegend kenne, liegen in Industriegebieten oder in den Amüsiermeilen der Großstädte oder am Rande abgelegener Dörfer. Die Auflagen an den Lärmpegel des Betriebes sind eigentlich scharf geregelt, von dem Wummern drinnen hört man draußen fast nichts. Aber der Lärmpegel der rauchenden, betrunkenen, bekifften und sonst zugedröhnten Besuchern draußen veranstaltet wird, ist gewaltig. Und der enorme Autoverkehr mit möglichst dröhnenden Maschinen und Musikanlagen. Ich habe sie alle kennengelernt, als ich unsere Kinder im Tanzalter dort nächtens hingebracht und abgeholt habe.Geändert von Opelius (19.04.2015 um 15:42 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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19.04.2015, 18:07Inaktiver User
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Ila, an wie vielen Tagen im Jahr gibt es eigentlich dieses Ruhegebot, zwei oder drei? Ist es danicht ein bisschen unverhältnismäßig, von Bevormundung zu reden?
Ich finde es viel blöder, dass wir so einen dämlichen Nationalfeiertag haben. Konnten sie den nicht in den Sommer legen?
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19.04.2015, 18:13
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
da war er entschieden besser platziert. Aber am NF kann jeder machen, was er will. Zwei, drei mal im Jahr Ruhegebot - wie geschrieben: MICH stört das nicht. Aber ich verstehe die andere Seite, weil es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, zumindest wären Ausnahmen denkbar und machbar. Es erscheint als reine Willkür; natürlich provoziert sowas Widerstand und Ablehnung. Wie wenn am Nationalfeiertag Radfahrverbot herrschen würde oder man sich nur giftgrüne Kleidung anziehen dürfte: eine sinnlose Vorschrift
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19.04.2015, 18:26
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Den allergrößten Wirbel haben allerdings zwei geplante Theateraufführungen in Düsseldorf und Essen 2011 hervorgerufen: "Der lustige Witwer" von Simon Moss und die Premiere von Puccinis "Madame Butterfly".
Dass man billige Tanzvergnügen der Misera Plebs verbietet, hält Bildungsbürgertum noch für gerechtfertigt. Aber nicht ihre Vergnügen Theater zu besuchen. Durchgesetzt haben das die jeweiligen Ordnungsämter. Meines Wissen hat kein Vikar oder Pfarrer auf diesen Frevel hingewiesen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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19.04.2015, 18:34
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Interessant. Das finde ich mindestens genauso "daneben". Auch wenn keiner ins Theater gehen muss, auch wenn den Theatern die Einnahmen dieses (günstig gelegenen) Abends den Etat verhageln: An einer Bühne sind vermutlich mehr Beschäftigte, denen dieser Tag etwas bedeutet.
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19.04.2015, 18:51Inaktiver User
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19.04.2015, 19:00
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Für das Verbot einer Tanzveranstaltung, von der niemand was mitkriegt, der das nicht will auch nicht
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19.04.2015, 19:03
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Oder realitätsnäher: Der Anteil der Muslime hier steigt. wäre es also in Ordnung, wenn sie mittelfristig durchsetzen könnten, dass während des Ramadan alle Restaurants, Kantinen und andere öffentliche Verkaufsstätten von Speisen bis Sonnenuntergang geschlossen bleiben?
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19.04.2015, 19:06
AW: Christliche Feiertage = gesetzliche Feiertage - wie steht ihr dazu?
Dann wünsche ich mir aber auch die entsprechenden Speiseverkaufsverbote in den christlichen Fastenzeiten zwischen Aschermittwoch und Ostern sowie Advent. ^^



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