Nichts spricht gegen eine Säkularisierung - außer dass Deutschland in dem Punkt eine völlig anderer Geschichte als der Zentralstaat Frankreich hat.
Aber es hat sich nach meinem Wissen bisher nicht eine einzige Partei ein Programm vorgelegt, wie eine Säkularisierung erarbeitet werden soll.
Noch steht in unserer Verfassung, dass Religionsunterricht ein ordentliches Unterrichtsfach ist, noch steht in unserer Verfassung, dass Kirchen Körperschaften öffentlichen Rechtes sind ( und seit einigen Jahren sogar die Zeugen Jehovas das durchgesetzt haben), des weiteren lässt das Betriebsverfassungsgesetz den "Dritten Weg " zu. Noch gibt es die Staatsverträge, mit denen die meisten Bundesländer über Leistungen der beiden (Volk-) Kirchen abgeschlossen haben.
Noch investieren Kommunen, Länder und der Bund in den Erhalt bedeutender Kirchen, weil sie diese nicht als Gotteshäuser sondern als städtebauliche Höhepunkte sehen, die nicht selten das Bild einer Stadt prägen (Kölner Dom, Hamburger Michel, Frauenkirche Dresden, Münchener Frauenkirche und viele, viel mehr) .Und das tut ebenfalls der französische Staat.
Antworten
Ergebnis 351 bis 360 von 378
Thema: Gottlos!
-
28.11.2014, 15:10
AW: Gottlos!
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
28.11.2014, 15:39Inaktiver User
AW: Gottlos!
Danke Opelius.
@Nasenmann
Du irrst Dich. Ich habe überhaupt kein Problem mit Leuten, die nicht an Gott glauben zu diskutieren, warum auch?
Mit vielen Leuten, wie hier zum Beispiel Schlumpsi und zahlreichen anderen Diskussionsteilnehmern hier geht das auch wunderbar.
Mit Dir nicht, und das liegt an der Art und Weise wie Du diskutierst.
Interessanterweise spielt im scheinbar säkularen Frankreich die Kirche eine größere Rolle als hier und ist konservativer.
Und wie Opelius sagt fließen auch dort sehr viele Gelder in die Kirchen, da das Kulturland Frankreich zu recht sehr stolz auf seine wunderbaren Kirchengebäude ist.
Die sind unabhängig davon an was man glaubt kulturelle Hochleistungen.
-
28.11.2014, 15:58Inaktiver User
AW: Gottlos!
Wie soll das gehen, Glaubensinhalte aus staatlichem Handeln zu verbannen? Das hieße, jeden demokratischen Vertreter auf seine atheistische Gesinnung hin zu überprüfen. Denn jedes Glaubensbekenntnis bringt automatisch einen religiösen Einfluss auf seine Entscheidung mit sich. Nun gehören aber beide Seiten zu unserer Kultur, und Demokratie und Freiheit leben von Dialogbereitschaft und KOnsensbildung, und nicht von atheistischen Monologen.
-
29.11.2014, 07:36
AW: Gottlos!
Ganz so drastisch wäre es nicht.
Es würden unsere Politiker eben nicht ihren Amtseid schwören, "so wahr Ihnen Gott helfe"
Es wurden keine Kircheninhalte im öffentlich-rechtlichen Radio und Fernsehen laufen.
Es würden auch am Karfreitag Menschen ihre Feste feiern dürfen.
Es dürften keine Kreuze in den Schulen hängen.
Die Kirchen als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dürfte keine Kindergärtnerinnen entlassen, weil sie nicht einen katholischen Lebensweg führen.
Es würden nicht jährlich 100te Millionen Euro für kirchengehälter ausgeben werden, man könnte es für echte Staatsausgaben ausgeben.
Es würden keine Kirchenvertreter in die Schulen gehen um ihr Evangelium zu verbreiten, sondern ausschließlich Lehrer, die das wertfrei inhaltlich beibringen.
In Bayer hat es die Kirche einmal erreicht, dass einem Automatenaufsteller die Genehmigung für einen Kondomautomaten entzogen wurde, weil der im weiteren Einzugsgebiet einer Schule lag.
Was sind das denn für Affen? Die Kirche soll sich gefälligst nicht ins tägliche Leben einmischen.
Das gehört verboten.
Ach wäre das schön.
Statt dessen springen sie aber bei Kritik mit Stöcken von den Bäumen und seieren was von Leitkultur und Untergang des Abendlandes.
-
29.11.2014, 08:36
-
29.11.2014, 09:51
AW: Gottlos!
"Es dürften keine Kreuze in den Schulen hängen."
"Das erzähl den Bayern! Sie bestehen darauf, in anderen Ländern hängen längst kein Kreuze mehr in öffentlichen Schulen."
Auch hier gibt es nicht die Bayern und die Sache mit dem Kruzifix ist nicht so unumstritten. Im Übrigen ist man mit den Symbolen anderer Religionen auch von staatlicher Seite durchaus nicht so tolerant.
Kruzifix-Beschluss
Kopftuchstreit
"Die Kirchen als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dürfte keine Kindergärtnerinnen entlassen, weil sie nicht einen katholischen Lebensweg führen."
"Dem Träger einer kirchlichen Einrichtung steht es frei, die in seinem Betrieb arbeitenden Mitarbeiter als Repräsentanten seiner Konfession zu sehen und die haben auch in den Augen der nichtchristlichen Kunden eine Vorbildfunktion einzuhalten. Das ist von Verband und Regionen her sehr unterschiedlich. Meistens im Norden toleranten als im Süden."
Ebenfalls sehr problematisch, da dieser Arbeitgeber erhebliche Beträge (wie ich gelesen habe bis zu 98%) der Kosten für den Betrieb ihrer Einrichtungen aus allgemeinen Mitteln erhält. Problematisch ist es ja nicht da, wo das kirchliche Arbeitsrecht mit dem allgemeinen Arbeitsrecht konform geht, sondern an den Stellen, wo bsw. die Gleichbehandlungsgrundsätze verletzt werden.
Katholische Kirche kündigt Erzieherin - NRW-Studios WDR
Katholische Kirche kündigt Kindergärtnerin, Kommune kündigt Kirche - SPIEGEL ONLINE
Arbeitgeber Kirche: Von Nächstenliebe keine Spur - Arbeitgeber Kirche - FOCUS Online - Nachrichten
-
29.11.2014, 09:54Inaktiver User
-
29.11.2014, 10:18
AW: Gottlos!
Nur dass wir uns nicht missverstehen.
Ich will nichts verbannen.
Gern dürfen sonntags Glocken läuten oder muezine zum Gebet rufen.
Gern dürfen die Kirchen ihre frohen Botschaften in privaten Fernsehen verbreiten.
Gern dürfen Straßen abgesperrt werden, damit die Kirchen Prozessionen oder Laternenumzüge machen können.
Das will ich nicht verbannt sehen.
Wir leben aber in einem freiheitlich demokratischen Staat und da sollte der Staat eben nicht prokonfessionell handeln.
Ein religiös neutraler Staat würde mir schon reichen.
-
29.11.2014, 10:23
AW: Gottlos!
schlumpsi,
mir sind sehr wohl die von Dir verlinkten Kündigungsverfahren bekannt. Die Kündigungen sprechen jeweils die Träger der Einrichtung aus, in dem der Beschuldigte arbeitet. Das sind z.T. christliche Stiftungen, Kirchengemeinden, oder Gemeindeverbände, eher selten eine Bistum oder eine Landeskirche. Das heißt, es kommt auf die Sichtweise der Vorstände an. Und die sind manchmal stockkonservativ.
Jedem kirchlichen Mitarbeiter kann man nur dringend anraten eine private Rechtsschutzversicherung zu haben, um ungerechtfertigte Kündigungen abzuwehren. Die meisten Verfahren werden außergerichtlich beigelegt mit Abfindungen. Eine Weiterbeschäftigung ist selten sinnvoll, weil das Vertrauensverhältnis zwischen AG und AN bis dahin vergiftet ist.
Noch immer nicht können Gewerkschaften den AN vertreten, da die wenigsten in einer sind.
Wie auch in anderen spektakulären Kündigungsverfahren auch, haben Vorstände lange nach Gründen gesucht, um einen unliebsamen Mitarbeiter rauszuwerfen. Seien es einbehaltene Pfandbons oder die Selbstbedienung an einem Büfett.
Alle Erziehungs-, Pflege- und Beratungsstellen, egal ob Kirche oder Pro Familia, erhalten staatliche Zuschüsse. Das ist nach dem Subsidiaritätsprinzip gemäß dem Sozialgesetzbuch geboten. Die Kostenträger verhandeln sehr genau Leistungskataloge und Ansprüche an die Qualifikation der Beschäftigten. Sie dürfen sich allerdings nicht in arbeitsrechtlichen Belange des Verbandes einmischen. Sie dürfen auch Verbänden nicht vorschreiben, bestimmte Personen zur Erfüllung des Leistungskataloges einzustellen. Die Ausschreibungen erfolgen fast immer alle drei Jahre.
Das kirchliche Arbeitsrecht entspricht fast immer dem des Öffentlichen Dienstes. Und der darf ebenfalls Mitarbeiter entlassen, wenn es zu erheblichen Verstößen gegen das Dienstrecht kommt.
Ich bin der Auffassung, dass Kündigungsverfahren von kirchlichen Einrichtungen besonders im Fokus der Medien stehen. Insbesondere kirchenferne Journalisten hauen gerne auf dem Prinzip der Vergebung rum. Was sie unter Vergebung verstehen, hat aber im Arbeitsrecht nichts zu suchen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
29.11.2014, 10:36
AW: Gottlos!
Nun darf aber beispielsweise im öffentlichen Dienst niemand entlassen werden, weil er zum zweiten Mal heiratet. Ich halte es für kompletten Irrsinn, wenn es einem Arbeitgeber (egal welchem) erlaubt ist, derart in die Privatsphäre eines Menschen einzugreifen.
Mal der umgekehrte Fall:
Kündigung eines NPD-Anhängers im öffentlichen Dienst » Rechtsprechung » arbeitsrecht.de
hier wird die Kündigung als unwirksam angesehen, da die politische Betätigung das Arbeitsfeld nicht berührt, obwohl ich nach persönlichem Ermessen die Betätigung in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei für wesentlich gravierender halte als zum zweiten mal zu heiraten.
Es geht ja nicht darum, dass Arbeitgeber Kündigungen aus komischen Gründen aussprechen, sondern darum, dass sie aufgrund ihrer Sonderstellung dazu berechtigt sind, dies zu tun und zwar auch in Fällen, in denen es in erster Linie nicht darum geht, den Arbeitgeber zu vertreten (Priester etc.) sondern in Fällen, in denen Kirche allgemeine Aufgaben übernimmt, die aus der öffentlichen Hand bezahlt werden.Geändert von schlumpsi (29.11.2014 um 10:49 Uhr)



Zitieren