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  1. Inaktiver User

    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meint ihr, dass der Klerus solchen Reformen so ohne weiteres zugestimmt hätte? Jau, Papst, jetzt machen wir das mal so?
    ich habe gewisse Schwierigkeiten damit zu verstehen, dass die Strafverfolgung eines Tatbestandes wie Kindesmissbrauch vom Wohlwollen einer Institution abhaengen soll.

    Das ist nicht nur eine Papst-sache, das ist eine Frage des Gebarens der gesamten Institution und des Verhaltens der Strafverfolgungsbehoerden und letzlich der Regierungen gegenueber dem Vatikan.

    Sorry, aber wenn fuer eine Institution (Kirche) andere Regeln gelten sollen als fuer den Rest der Bewohner eines Landes - dann stimmt was nicht.

    (Und komme mir niemand mit Exterritorialitaetsprinzip oder aehnlichem - das zieht hier nicht!)

  2. Inaktiver User

    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Sorry, aber wenn fuer eine Institution (Kirche) andere Regeln gelten sollen als fuer den Rest der Bewohner eines Landes - dann stimmt was nicht.
    Naive Frage: Gelten denn da strafrechtlich andere Regelungen?
    Mir erscheint es eher so, dass hier etwas bei Missbrauchsfällen Typisches passiert ist: Die Oofer haben sehr lange geschwiegen, sie selbst oder ihre gesetzlichen Vertreter haben zunächst keine Anzeige erstattet - und irgendwann war ein Großteil der Fälle verjährt. Insofern also kein Unterschied zu der Mehrzahl der Missbrauchsfälle, die, wie wir alle wissen, im Familienrahmen stattfinden.
    Dass die Kirche, wenn sie von Betroffenen oder deren Eltern angesprochen wurde, in vielen Fällen völlig unangemessen und einfach unmöglich reagiert hat, ist selbstverständlich keine Frage. Das heißt aber doch nicht, dass für sie andere REgeln gelten als für den Rest der Menschheit.
    Meines Wissens wurden die Mütter der von den Vätern missbrauchten Kinder, die sich einfach taub und blind stellten, auch nicht gesetzlich belangt.

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    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    @jofi. Du siehst das richtig.

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    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meines Wissens wurden die Mütter der von den Vätern missbrauchten Kinder, die sich einfach taub und blind stellten, auch nicht gesetzlich belangt.
    der vergleich passt nicht. den kirchlichen bediensteten wurde durch ein damals angeblich vom chef der glaubenskongegation, kardinal ratzinger,nicht nur verantwortetes, sondern nach seiner auffassung verfasstes papier, berufsverlust angedroht, wenn sie misstände vor staatliche gerichte bringen lassen.
    lg
    legrain

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    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von legrain Beitrag anzeigen
    der vergleich passt nicht. den kirchlichen bediensteten wurde durch ein damals angeblich vom chef der glaubenskongegation, kardinal ratzinger, verantwortetes papier berufsverlust angedroht, wenn sie misstände vor staatliche gerichte bringen lassen.
    Spekulation!
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  6. Inaktiver User

    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meines Wissens wurden die Mütter der von den Vätern missbrauchten Kinder, die sich einfach taub und blind stellten, auch nicht gesetzlich belangt.
    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob man die gesetzlich belangen kann - wegen unterlassener Hilfeleistung? Das ist sicher eine Frage fuer Juristen.

    Zum Start dieses Stranges hin ging es um Aufklaerung, Benedikt, der etwas tun wollte aber - angeblich - am internen Machtapparat scheiterte, und irgendwo (frag mich bloss niemand wo) meine ich gelesen zu haben, dass ein Problem eben ist, dass die Kirche Beweise vernichtet, Akten nicht rausrueckt, etc.

    Da waerst du im "normalen" Leben in Beugehaft.

    Ich wuerde schon behaupten, dass da mit zweierlei Mass gemessen wird. Ob man das nun dem Papst, den Bischoefen oder den Strafverfolgungsbehoerden anhaengen will - ich denke einfach: da ist was faul im Staate Daenemark.

    So rein aus der hohlen Hand heraus wuerde ich auch sagen: der deutsche Staats hat eine gewisse verflechtung mit der Institution Kirche: religionsunterricht, dass Kirchensteuern per Gesetz eingezogen werden etc. Da sollte es nicht so schwer sein, entsprechende Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern zu finden und dafuer zu sorgen, dass "auffaellig" gewordene Kirchenbedienstete zur Verantwortung gezogen werden. Und zwar nicht vor einem Kirchengericht, und hinter verschlossenen Tueren. Sondern vor der normalen Strafgerichtsbarkeit.

    Aber das fuehrt wahrscheinlich gerade ein wenig weit vom Thema weg ....

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    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    @tomirke

    Auch Geistliche sitzen ein wenn sie straffällig werden.
    Das ist nicht das Problem.

    Das Problem hier war, das die Fälle die zu diesem Skandal führten, bzw. seiner Aufdeckung, allesamt verjährt waren, bzw. sind.
    Und das gilt natürlich auch für die Unterlassung von Anzeigen durch kirchliche Vorgesetzte.

    Da kann der Staat, bzw. die Justiz, nichts mehr zu tun.

    Wenn es nicht verjährte Fälle gibt, dann kommen sie auch vor Gericht und die betreffenden werden auch bestraft.

    Es gibt keinerlei Bonus für Priester.

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  8. Inaktiver User

    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Und das gilt natürlich auch für die Unterlassung von Anzeigen durch kirchliche Vorgesetzte.
    .
    Und das passierte meiner Ansicht nach etwas zu haeufig.

    Nicht missverstehen: es ist mir erst mal egal, wer fuer dieses Versaeumnis verantwortlich ist. Nur, einer ist es: entweder ist es Schlamperei (wobei Schlamperei sicher nicht das richtige Wort ist, aber alle anderen sind nicht NUB-konform) innerhalb der Kirche, oder eben Kungelei von Seiten des Staates. Im ersten fall waere Benedikt als Oberhaupt der Kirche verantwortlich, und die Ausrede, er koenne nichts dagegen tun ist: schwach. (Himmel, ein Ressortchef muss auch den Hut nehmen, wenn einer seiner Untergebenen Mist baut!)

    Desweiteren aber behaupte ich auch, wenn eine INstitution (Staat) sich so mit einer anderen (Kirche) verzahnt, wie das in Deutschland der Fall ist (wobei wir ja angeblich eine Trennung von Kirche und Staat haben. Wieso dann die Kirchensteuer jahrelang auf meiner Lohnsteuerkarte auftaucht ehat mir auch nie wer erklaeren koennen), dann hat der Staat eine besondere Fuersoreg-, Schutz- und Aufklaerungspflicht.

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    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und das passierte meiner Ansicht nach etwas zu haeufig.
    Nochmal. Die Fälle waren verjährt.
    Nicht missverstehen: es ist mir erst mal egal, wer fuer dieses Versaeumnis verantwortlich ist. Nur, einer ist es: entweder ist es Schlamperei (wobei Schlamperei sicher nicht das richtige Wort ist, aber alle anderen sind nicht NUB-konform) innerhalb der Kirche, oder eben Kungelei von Seiten des Staates. Im ersten fall waere Benedikt als Oberhaupt der Kirche verantwortlich, und die Ausrede, er koenne nichts dagegen tun ist: schwach. (Himmel, ein Ressortchef muss auch den Hut nehmen, wenn einer seiner Untergebenen Mist baut!)
    Die Justiz kann nur tätig werden wenn sie Kenntnis erlangt. Und das tut sie auch.
    Der Staat hat nicht gekungelt.
    Natürlich liegt die Verantwortung bei der römischen Kirche. Und diese nimmt sie unzureichend wahr.
    Aber das ist ohne Relevanz für die Justiz, da, ich wiederhole, verjährt.



    Desweiteren aber behaupte ich auch, wenn eine INstitution (Staat) sich so mit einer anderen (Kirche) verzahnt, wie das in Deutschland der Fall ist (wobei wir ja angeblich eine Trennung von Kirche und Staat haben. Wieso dann die Kirchensteuer jahrelang auf meiner Lohnsteuerkarte auftaucht ehat mir auch nie wer erklaeren koennen), dann hat der Staat eine besondere Fuersoreg-, Schutz- und Aufklaerungspflicht.
    Die Geschichte mit der Kirchensteuer, die es ja in fast allen europäischen Ländern gibt, ist eine vertragliche Regelung.
    Kann man ändern sobald es eine gesellschaftliche und politische Mehrheit dafür gibt. Zur Zeit gibt es sie offenkundig nicht.

    Eine besondere Pflicht hat der Staat auch nicht. Er hat nicht mehr und nicht weniger Pflichten als in allen anderen Fällen auch.
    und diesen kommt er auch nach, sobald ihm Mißstände und/oder Straftaten rechtzeitig gemeldet werden.

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  10. User Info Menu

    AW: Benedikt XVI. tritt zum 28. Februar zurück.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und das passierte meiner Ansicht nach etwas zu haeufig.

    Nicht missverstehen: es ist mir erst mal egal, wer fuer dieses Versaeumnis verantwortlich ist. Nur, einer ist es: entweder ist es Schlamperei (wobei Schlamperei sicher nicht das richtige Wort ist, aber alle anderen sind nicht NUB-konform) innerhalb der Kirche, oder eben Kungelei von Seiten des Staates. Im ersten fall waere Benedikt als Oberhaupt der Kirche verantwortlich, und die Ausrede, er koenne nichts dagegen tun ist: schwach. (Himmel, ein Ressortchef muss auch den Hut nehmen, wenn einer seiner Untergebenen Mist baut!)
    Ja ein Ressortchef muss evtl. den Hut nehmen, wenn einer seiner Beamten Mist baut, aber niemals der Staatschef.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Desweiteren aber behaupte ich auch, wenn eine INstitution (Staat) sich so mit einer anderen (Kirche) verzahnt, wie das in Deutschland der Fall ist (wobei wir ja angeblich eine Trennung von Kirche und Staat haben. Wieso dann die Kirchensteuer jahrelang auf meiner Lohnsteuerkarte auftaucht ehat mir auch nie wer erklaeren koennen), dann hat der Staat eine besondere Fuersoreg-, Schutz- und Aufklaerungspflicht.
    Dass die Kirchensteuer durch die Finanzämter eingetrieben wird hat eine 200 Jahre alte Vorgeschichte: den Reichsdeputationshauptschluss 1803 durch den immerwährenden Reichtag. Die deutschen Fürsten beschlagnahmten Kircheneigentum, um ihre Verluste durch die napolionischen Kriege auszugleichen. Sie sagten die Alimentierung der Kirchen durch sie zu und wälzten das auf die Steuerzahler ab. Das wurde in der Weimarer Verfassung aufgenommen und der Teil der Weimarer Verfassung ist Teil des Grundgesetzes. Die Eintreibung der Kirchensteuer durch die Finanzämter wird mit einem Anteil an der Kirchensteuer vergütet.
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