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  1. Inaktiver User

    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Malina70 Beitrag anzeigen
    Kinder können hierzulande ziemlich religionsfrei aufwachsen, und man muss sich dazu nicht mal allzu sehr anstrengen. Und finde das angesichts der immer noch recht beträchtlichen Mitgliederzahl in den großen Kirchen so auch ausreichend, denn es spiegelt in meinen Augen die Realität wider. Wenn sich die Realität ändert, wird sich auch am Verhältnis von Staat und Kirche was ändern, da bin ich sicher.
    Meiner Meinung nach kann man das genau so stehen lassen.

  2. gesperrt

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Es stört nicht wirklich, wenn der Muezzin ruft, oder die Glocken läuten, oder der Papst (auf Privatkosten) gefeiert wird.

    Ich finde nur drei Dinge wirklich wichtig:

    1. Steuergelder sollen nicht für spirituelle Gemeinschaften/religiöse Angelegenheiten verwendet werden,

    2. Keine spirituelle Gemeinschaft soll vor einer anderen bevorzugt werden (und wann es sich um spirituelle Gemeinschaft handelt bestimmen die Mitglieder selbst und nicht die Tradition oder die Anzahl der Mitglieder)

    3. Religiöse/spirituelle Praktiken dürfen das Grundgesetz nicht verletzen.

    Für alles andere, auch ein bisschen öffentliches Tamtam, muss man eben die Frustrationstoleranz, die für jegliches Zusammenleben sowieso nötig ist, aufbringen. Jeder soll sich im Rahmen des GG selbstverwirklichen können, solange dabei kein Mitglied, vor allem kein minderjähriges, geschädigt wird.

  3. Inaktiver User

    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Pflub Beitrag anzeigen
    Es stört nicht wirklich, wenn der Muezzin ruft, oder die Glocken läuten, oder der Papst (auf Privatkosten) gefeiert wird.

    Ich finde nur drei Dinge wirklich wichtig:

    1. Steuergelder sollen nicht für spirituelle Gemeinschaften/religiöse Angelegenheiten verwendet werden,

    2. Keine spirituelle Gemeinschaft soll vor einer anderen bevorzugt werden (und wann es sich um spirituelle Gemeinschaft handelt bestimmen die Mitglieder selbst und nicht die Tradition oder die Anzahl der Mitglieder)

    3. Religiöse/spirituelle Praktiken dürfen das Grundgesetz nicht verletzen.

    Für alles andere, auch ein bisschen öffentliches Tamtam, muss man eben die Frustrationstoleranz, die für jegliches Zusammenleben sowieso nötig ist, aufbringen. Jeder soll sich im Rahmen des GG selbstverwirklichen können, solange dabei kein Mitglied, vor allem kein minderjähriges, geschädigt wird.
    Wenn du so kleinlich bist dann wäre ich im Gegenzug dafür, die Vereine selbst die Kosten für Polizeieinsätze tragen zu lassen - und das gilt für jegliche andere Veranstaltungen.

    Auch für Parteien, für Loveparades, irgendwelche Marathonläufe etc....

    Geht nicht, also belassen wir es doch beim jetzigen Zustand.

  4. gesperrt

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn du so kleinlich bist dann wäre ich im Gegenzug dafür, die Vereine selbst die Kosten für Polizeieinsätze tragen zu lassen - und das gilt für jegliche andere Veranstaltungen.

    Auch für Parteien, für Loveparades, irgendwelche Marathonläufe etc....
    was Pflub schrieb ist doch nicht kleinlich, inwiefern denn? was sie formulierte sind absolut legitime und berechtigte Ansprüche, welche auch ich voll und ganz für richtig befinde. wieso denn soll ein Atheist Geld für etwas bezahlen, was er weder in Auftrag gegeben hat noch was ihm in irgend einer Form wieder zugute kommt? mit Polizei kannst du das nun wirklich nicht vergleichen, die Polizei ist für alle da. folglich macht es absolut Sinn, diese durch die Allgemeinheit zu finanzieren. im Gegensatz zu Religion, diese kommt nur einer bestimmte Gruppierung zugute, folglich macht es Sinn dass diese ausschließlich durch diese Gruppierung finanziert wird

  5. Inaktiver User

    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Pflub Beitrag anzeigen
    1. Steuergelder sollen nicht für spirituelle Gemeinschaften/religiöse Angelegenheiten verwendet werden,
    Wenn Dich di Begründung für die Staatsleistungen an die Kirchen interessiert, kannst Du das hier nachlesen.

  6. gesperrt

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn Dich di Begründung für die Staatsleistungen an die Kirchen interessiert, kannst Du das hier nachlesen.
    Hier ein bisschen ausführlicher.

  7. gesperrt

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn du so kleinlich bist dann wäre ich im Gegenzug dafür, die Vereine selbst die Kosten für Polizeieinsätze tragen zu lassen - und das gilt für jegliche andere Veranstaltungen.

    Auch für Parteien, für Loveparades, irgendwelche Marathonläufe etc....

    Geht nicht, also belassen wir es doch beim jetzigen Zustand.
    Natürlich sollten öffentliche Veranstaltungen, egal ob Rock Band, Neo-Nazi-Aufmarsch oder Papst-Besuch polizeilich betreut werden. Davon sprach ich auch nicht. Bei solchen Veranstaltungen geht es ja auch immer um die Sicherheit von Menschen, beiteiligten und unbeteiligten.

    Alles andere muss aber von der Gruppierung selbst finanziert werden.

    Hier mehr dazu

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von kai_77 Beitrag anzeigen
    was Pflub schrieb ist doch nicht kleinlich, inwiefern denn? was sie formulierte sind absolut legitime und berechtigte Ansprüche, welche auch ich voll und ganz für richtig befinde. wieso denn soll ein Atheist Geld für etwas bezahlen, was er weder in Auftrag gegeben hat noch was ihm in irgend einer Form wieder zugute kommt? mit Polizei kannst du das nun wirklich nicht vergleichen, die Polizei ist für alle da. folglich macht es absolut Sinn, diese durch die Allgemeinheit zu finanzieren. im Gegensatz zu Religion, diese kommt nur einer bestimmte Gruppierung zugute, folglich macht es Sinn dass diese ausschließlich durch diese Gruppierung finanziert wird
    Die kirchlichen Einrichtungen, die teilweise oder überwiegend staatlich finanziert werden, stehen aber aus genau dem Grund auch Nicht-Kirchenmitgliedern offen. Es ist ja nicht so, dass aus staatlichen Steuergeldern Einrichtungen finanziert werden, die dann nur von Kirchenmitgliedern genutzt werden dürfen. Wenn ich dann sage, dass ich persönlich niemals, unter keinen Umständen etwas mit einer kirchlichen sozialen Einrichtung zu tun haben möchte, dann ist das meine Angelegenheit. Ich kann genauso gut beschließen, niemals in ein öffentliches Schwimmbad zu gehen, und zahle trotzdem mit meinen Steuern dafür.

    Gruß,

    Malina

  9. Inaktiver User

    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zum Thema 'Staat und Kirche' kann man den Beitrag zitieren, auf den man sich bezieht und dann geht's hier weiter, freundlicherweise wurde von jemandem ein Strang dazu eröffnet. Weise ich jetzt einfach mal ohne jede Kompetenz darauf hin, um es bekannt zu machen.

  10. gesperrt

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    AW: Beitritt in eine Glaubensgemeinschaft im Kindesalter und Selbstbestimmung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zum Thema 'Staat und Kirche' kann man den Beitrag zitieren, auf den man sich bezieht und dann geht's hier weiter, freundlicherweise wurde von jemandem ein Strang dazu eröffnet. Weise ich jetzt einfach mal ohne jede Kompetenz darauf hin, um es bekannt zu machen.
    OFF: Libentia, Du bis eine Moderatoren-Praktikantin, gell?
    Macht aber nix.

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