Ich wohne schon in D. Und was das Lebensrecht von Behinderten betrifft sind wir ungefähr da, wo wir vor 100 Jahren schon mal waren.
Und man sieht ja wie mit der UN-Behindertenrechtskonvention umgegangen wird.
Warum sollten Behinderte vertrauen, dass das nur akademische Elfenbeinturmdiskussionen sind.
(Catel war ein T4-Gutachter gewesen. Seiner Karriere hat das hinterher nicht geschadet.)Aus Menschlichkeit töten?
Spiegel-Gespräch mit Professor Dr. Werner Catel über Kinder-Euthanasie
(Der Spiegel Nr. 8/1964)
Spiegel: Glauben Sie denn, Herr Professor, daß sich nach den national-sozialistischen Exzessen, durch die jede Euthanasie auf offenbar lange Zeit diskreditiert wurde, überhaupt noch Personen finden lassen, die zur Mitwirkung bereit sind?
Catel: Für die Gegenwart gebe ich mich wenig Illusionen hin. Im Augenblick bestehen ja auch noch keine Aussichten auf eine gesetzliche Regelung.
Spiegel: Und in der Zukunft?
Catel: Ich bin wirklich überzeugt, daß sich eines Tages die Humanität auch hier durchsetzen wird. Man wird erken- nen müssen, daß es menschlicher ist, die idiotischen Kinder von ihrem Un- glück zu erlösen als sie zur Qual für ihre Angehörigen vegetieren zu lassen.
Hannah Arendt hat was ganz interessantes zum Thema Menschenrechte gesagt:
„Eine Rechtsauffassung, die das, was recht ist, mit dem identifiziert, was gut für ... ist – den einzelnen oder die Familie oder das Volk oder die größte Zahl –, ist unausweichlich, wenn die absoluten und transzendenten Maßstäbe der Religion oder des Naturrechts ihre Autorität verloren haben.“ Sie fürchtete – aus heutiger Sicht zurecht „im Bereich praktisch politischer Möglichkeiten, daß eines Tages ein bis ins letzte durchorganisiertes, mechanisiertes Menschengeschlecht auf höchst demokratische Weise, nämlich durch Majoritätsbeschluß entscheidet, daß es für die Menschheit im ganzen besser ist, gewisse Teile derselben zu liquidieren.“
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06.07.2012, 00:53Inaktiver User
AW: Menschenrechte für Vierjährige
Geändert von Analuisa (06.07.2012 um 10:16 Uhr) Grund: Zitat repariert
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06.07.2012, 01:46Inaktiver User
AW: Menschenrechte für Vierjährige
Ich glaube jetzt nicht, daß es die herrschende Meinung ist, was der Herr Catel da sagte. Und es ist ja auch ein paar Jährchen und Jahrzehntchen her, daß er es gesagt hat. Hat es irgendjemand in dieser Zeit mal wiederholt?(Der Spiegel Nr. 8/1964)
Die Abschaffung eines Speziesismus würde doch vermutlich auch zu weniger Rassismus und anderen selektiven Beurteilungen führen.
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06.07.2012, 07:22
AW: Menschenrechte für Vierjährige
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09.07.2012, 23:48Inaktiver User
AW: Menschenrechte für Vierjährige
Ach so ja, inzwischen gab es nicht Abgeordnete im EU-Parlament, die Gesetze zur Ausmerzung und Ausrottung von chronischen Krankheiten vorgeschlagen haben.
Und Peter Singer hat auch nicht geschrieben: “Die Tötung eines behinderten Säuglings ist nicht moralisch gleichbedeutend mit der Tötung einer Person. Sehr oft ist sie überhaupt kein Unrecht“, und auch sonst äußert er sich ja gar nicht ableistisch.
Das bringt mich dazu, dass Konzept Person/Nicht-Person abzulehnen. Denn Nichtpersonen haben von sich aus kein Lebensrecht, sondern deren Wohlergehen hängt von den Interessen Dritter ab. Und glücklicherweise für Säuglinge wollen ihre Eltern, dass ihr Neugeborenes lebt.
Wie wäre es den mit Hannah Arendt, die mal schrieb, dass das einzige Menschenrecht wäre das Recht, Rechte zu haben. (Der Rest wären Bürgerrechte).
Und man könnte schon sagen, dass Menschenaffen Rechte haben sollten.
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10.07.2012, 05:37
AW: Menschenrechte für Vierjährige
Bei drohender Behinderung wird häufig bereits schon vorgeburtlich entschieden, dass ihr Leben nicht lebenswert ist: Beispiel: Trisomie 21. Wird diese pränatal festgestellt, wird die Schwangerschaft nur zu einem Bruchteil (etwa 10%) ausgetragen. Eltern wird sogar häufig zu einem Abbruch geraten. In bestimmten Fällen ist sogar eine Spätabtreibung möglich.
Schwangerschaftsabbruch mit embryopathischer Indikation
Diagnoseproblematik
Die Pränataldiagnostik erlaubt häufig erst im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft die Möglichkeit zu Aussagen. Die Eingriffe werden daher in vielen Fällen als so genannter Spätabbruch nach der 14. Schwangerschaftswoche (d.h. später als 12 Wochen nach Empfängnis) vorgenommen.
Im deutschen Strafgesetzbuch gilt die 24. Schwangerschaftswoche bei der medizinischen Indikation seit 1995 nicht mehr als zeitliche Grenze. Ab diesem Schwangerschaftsstadium ist es möglich, dass der Fötus die vorzeitig eingeleitete Geburt mit ärztlicher Hilfe im Brutkasten überlebt, wie zum Beispiel im Fall des sogenannten Oldenburger Babys. Um dies zu verhindern, werden oft die Föten vor dem Abbruch im Mutterleib abgetötet. Dieses Vorgehen ist gesetzlich nicht näher geregelt.[5] Die direkte Tötung mit einer Kaliumchlorid-Lösung ins Herz des Embryos oder durch Unterbindung der Blutversorgung durch die Nabelschnur wird in einer Erklärung der Bundesärztekammer als unakzeptabel angesehen, wenn sie nur das Ziel habe, bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähige Föten vor einem Abbruch zu töten.[6]
[...]
Es gibt Fälle, in denen Ärzte schon einen Abbruch empfehlen, wenn Chromosomenbrüche auf ein Risiko von 10 bis 15 Prozent für eine spätere Behinderung hinweisen oder bestimmte Infektionserkrankungen der schwangeren Mutter vorgelegen haben, die ein statistisch erhöhtes Missbildungsrisiko bedeuten.[12] In diesen Fällen besteht also nur ein grundsätzlicher Verdacht.
[...]
Ethische Aspekte
Um eine Bedenkzeit zwischen Diagnose und eventuellem Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen, wurde in Deutschland 2009 eine dreitägige Frist eingeführt.[14]
Die Aufgabe, den schwangeren Frauen in Form eines Schwangerschaftsabbruchs beizustehen, führt bei einem Teil der Ärzte gerade bei späten Abbrüchen zu Gewissenskonflikten.[15] Ferner erlauben es medizinische Fortschritte, vielen behinderten Kindern zum Beispiel mit Down-Syndrom bessere Entwicklungschancen und eine Selbstverwirklichung zu ermöglichen.
Die evangelische Kirche in Bayern sieht in ihrer Stellungnahme im November 2003 auch die Gefahr, „dass der Druck auf schwangere Frauen zunimmt, der Gesellschaft keine kranken oder behinderten Kinder zuzumuten.“[16] Der Behindertensprecher der ÖVP, Franz-Joseph Huainigg, brachte am 4. Februar 2004 eine Petition zur Streichung der eugenischen Indikation ins österreichische Parlament ein, weil sie gegen Artikel 7 BVG verstoße, in dem die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen untersagt ist.
Solche Bedenken stehen den gesellschaftlichen Strömungen gegenüber, die schon Ende des 19. Jahrhunderts eine Eugenik verlangten und die in der Nationalsozialistischen Rassenhygiene einen gewaltsamen Höhepunkt fanden. Heute wird vor allem mit den Folgekosten argumentiert. Der Direktor der Klinik und Poliklinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Köln, Peter Mallmann, vertrat im April 2000 die Position, die Pränataldiagnostik sei „gesundheitsökonomisch notwendig zur Kostenreduktion im Gesundheitswesen“.[17] Bei einer Umfrage in Deutschland Anfang 2001 befürwortete mehr als der Hälfte der Befragten pränatale Untersuchungen, „da sie zum Beispiel helfen, Kosten im Gesundheitswesen zu reduzieren“.[18]
Das Argument der Diskriminierung der Behinderten durch die embryopathische Indikation wird von Norbert Hoerster bestritten: „Dass jemand als Fötus hätte abgetrieben werden dürfen, hat auf seine späteren Rechte, sofern er nicht abgetrieben wurde, nicht den geringsten Einfluss. Dies gilt für Behinderte ganz genauso wie für Nicht-Behinderte.“[19] In dieser Beziehung unterscheide sich die ethische Diskussion nicht von derjenigen über die Präimplantationsdiagnostik.
Allein in den letzten Monaten hatte ich in der Beratung zu pränataler Diagnostik (PND) vier Frauen/Paare, die mit der Mitteilung über die zu erwartende Behinderung oder Erkrankung ihres Kindes von ihren Frauenärzten/Pränatalmedizinern gleichzeitig zu einem Abbruch der Schwangerschaft* aufgefordert wurden. Sie konnten sich aus ihrer eigenen Sicht keinen Abbruch vorstellen, sind dann aber durch die ärztliche Beratung doch auf diesen Weg gebracht worden.
Dabei zitierten sie Sätze wie: „Das hat keinen Zweck, das muss weggemacht werden“ oder „Nur wenn Sie hundertprozentig hinter diesem Kind stehen, schaffen Sie das“. Solche Sätze werden in dieser extremen Krisensituation ungefiltert gehört, eine Distanzierung ist kaum möglich.beides: Deutsches Ärzteblatt: Sptabbrche nach Prnataldiagnostik: Der Wunsch nach dem perfekten Kind (06.10.2006)Studien belegen, dass mehr als 70 Prozent der vorgeburtlichen Untersuchungen in ihrer Zielrichtung selektiven Charakter haben. Es entsteht ein Rechtfertigungsdruck für Paare, die sich für das Austragen eines möglicherweise kranken oder behinderten Kindes entscheiden, der unweigerlich in die Nähe einer gesellschaftlichen Diskussion um lebenswertes beziehungsweise lebensunwertes Leben führt.
Bitte nicht falsch verstehen: Ich stehe hinter dem §218 StGB - aber die Aussagen, dass die Gesinnung von Herrn Catel nicht mehr vorhanden sei, sind leider nicht real.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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10.07.2012, 07:36
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10.07.2012, 08:55
AW: Menschenrechte für Vierjährige
Meines Wissens sind Gorillas soziale Wesen, die im Familienverband leben, somit ist für die die Versammlungsfreiheit durchaus ein relevantes Thema. Gorillas in Einzelkäfigen zu halten, ist für Gorillas kaum angenehmer als Isolationshaft für Menschen. Bei Pferden, die genauso soziale Tiere sind und grundsätzlich in Herden leben, sind Einzelboxen leider nach wie vor häufig und üblich.
Briefgeheimnis für Tiere hingegen kann ich im Moment nicht als relevant erkennen. Und was die Wahl des Berufs betrifft... da werden Tiere nach Fähigkeiten ausgesucht, das heisst sie tun beruflich das, was sie eh schon gut können. Allerdings werden Tiere, die sich weigern, wohl des öftern gleich getötet, weil Menschen keine bösartigen Tiere um sich haben wollen, sondern nette Tiere...
@Peter Singer: ich kann sein Argument nachvollziehen, wenn er sagt, dass es bedenklich ist, wenn menschlichen Babies mehr Rechte zugesprochen werden als zB erwachsenen Kühen. Schliesslich haben Kühe mehr Intelligenz und mehr Wahrnehmungsfähigkeiten, als menschliche Babies es haben. Da kann man an zwei Ebenen schrauben: entweder den Babies bestehende Rechte absprechen, oder den Kühen neue Rechte zugestehen, damit Fairness hergestellt wird.
grüsse, barbara
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10.07.2012, 08:56
AW: Menschenrechte für Vierjährige
So anders ist das Kapitel nicht, denn Pränataldiagnostik wird doch nur dann gemacht, wenn es um die Frage geht, ob ein Kind im (eventuellen) Krankheitsfall abgetrieben werden soll. Also, ob es schon früh getötet werden soll. Eltern, die sagen, dass sie ihr Kind akzeptieren, egal wie es auf die Welt kommt, werden vermutlich schon gar keine Pränataldiagnostik in Anspruch nehmen - es gibt für sie ja keinen Grund dazu.
grüsse, barbara
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10.07.2012, 10:17
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10.07.2012, 10:18



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