Nun ja, Opelius hat zunächst nur einen Fakt genannt, nämlich dass mehrere der hier zur Diskussion stehenden Güter durch das Grundgesetz geschützt sind.
Letzendlich ist es die Frage, wie Juristen die Situation sehen. Es ist vorstellbar, dass eine der betroffenen Religionsgemeinschaften das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, das dann eine Güterabwägung vornehmen müsste.
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28.06.2012, 17:45
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Moderation in der Religion, der Politik und im Glücklicher Leben.
... und seit dem 16.11. unter demselben Nick bei Be Friends Online unterwegs
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28.06.2012, 17:46
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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28.06.2012, 17:49
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Das ist ein Umkehrschluss gewesen, um dir zu zeigen, wie gefährlich deine Interpretation der Menschenrechte ist. Die Klitorisbeschneidung ist aus Sicht der Durchführenden eine religiöse Kulthandlung, die ja - nach deiner Auslegung - mit Artikel 18 der Menschenrechte legitimiert wird.
Wie ich oben ergänzt habe, gelten die Persönlichkeitsrechte als grundlegende Menschenrechte und haben somit Vorrang.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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28.06.2012, 17:51
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Genau das wird so passieren (müssen).
Es ist wirklich an der Zeit das in diesem Bereich auch Rechtssicherheit hergestellt wird.
Über den Ausgang eines solchen Verfahrens läßt sich nur spekulieren.
Für beide Positionen kann man Begründungen finden und durch Gutachten belegen.
Es liegt dann an den Verfassungsrichtern zu entscheiden welches Rechtsgut sie höher einstufen, bzw. ob sie überhaupt einen Konflikt erkennen.
Ich habe da sehr großes Vertrauen in das BVerfG. Es hat seiner Gründung bewiesen das das kann.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
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28.06.2012, 17:56
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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28.06.2012, 17:57
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Der im antiken Orient weit verbreitete Brauch der Beschneidung (arabisch: chitan) von Jungen oder Männern wird im Islam wie im Judentum auf Abraham zurückgeführt. Obwohl die Beschneidung keine bindende religiöse Pflicht ist, ist die Beschneidung männlicher Gläubiger in den Augen der meisten Moslems unverzichtbar. Die Begründung liegt im vorbildhaften Verhalten der Propheten Abraham und Mohammed. Darüber hinaus kommen hygienische Vorteile in Betracht....
Islam-Lexikon A-J: Unverzichtbares Ritual - weiter lesen auf FOCUS Online: Beschneidung: Unverzichtbares Ritual - Islam-Lexikon A-J - FOCUS Online - Nachrichten
Auch spannend - hab ich gerade gefunden. Dass Focus diiiie Quelle ist, glube ihc eher icht und recherchiere mal weiter...Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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28.06.2012, 17:59Inaktiver User
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Ja, hoffentlich tun sie das.
Es ist doch eine banale Wahrheit, dass Rechte gegeneinander abgewogen werden. Man darf sich frei entfalten, aber darunter fällt nicht, dass man anderen Leuten das Portemonnaie klaut. Man darf bestimmen, wo das eigene Kind wohnt, aber man darf es nicht jahrelang im Keller einsperren. Und so weiter und so fort. Menschenrecht existieren unabhängig von Staaten und ihren Verfassungen. Das ist der Punkt. Nicht, dass es natürlich Interessenskonflikte geben kann.
"Freie Ausübung der Religion" hat eben auch dort seine Grenzen, wo sie in das Recht des Einzelnen eingreift. Und da hoffe ich, dass die körperliche Unversehrtheit über die Religionsfreiheit und die "Elternfreiheit" gestellt wird.
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28.06.2012, 17:59
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Ach kennst Du eine Entscheidung des Verfassungsgerichtes, das sich der Meinung einer Lobby beugte?
Noch hat niemand Klage erhoben. Warten wir es ab.
Nur eines hat die Kölner Entscheidung klar gemacht, es wird kein Arzt mehr eine rituelle Beschneidung mehr vornehmen. Er kann sich jetzt nicht mehr auf Rechtsirrtum berufen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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28.06.2012, 18:00
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Und, weil das GG ins Spiel gebracht wurde:
Artikel 2, Absatz 2 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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28.06.2012, 18:03
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Im übrigen halte ich dieses Thema auch in diesem Forum für deplaziert.
Hier geht es in erster Linie um rechtliche Einordnungen und nicht um eine religiöse Diskussion.
Zumal es , so wie ich es sehe, auch keine Mitdiskutanten der betroffenen Religionen hier gibt.
Als Christ habe ich keine Veranlassung mich für Beschneidungen stark zu machen, im Gegenteil.
Es geht in erster Linie darum in wie weit die Mehrheitsgesellschaft, ob Christen oder Atheisten, hiesigen Minderheiten erlauben will und kann, ihre religiösen Kulthandlungen durchzuführen
Die Gefahr besteht in der Abgrenzung zwischen dem was wir hier haben wollen und was nicht.
So gesehen finde ich die Vergleiche mit der weiblichen Beschneidung gar nicht so weit hergeholt wie es auf den ersten Blick scheint.
Wer diesen Punkt hier aufgreift, weist zu Recht auf eine große Problematik hin.
Ich denke wir sind uns alle einig das die Genitalbeschneidung bei Mädchen ein Verbrechen ist und nicht geduldet werden kann.
Nur, könnten sich nicht auch die Anhänger dieses Kultes auf das gleiche Grundrecht auf freie Religionsausübung berufen ?
Wenn wir tatsächlich einer, oder in dem Fall zwei Religionen Kulthandlungen erlauben, die unzweifelhaft Verstümmelungen beinhalten, wie wollen wir denn begründen wenn wir wiederum anderen ihre verbieten ?
Wo zieht man die Grenze und wie will man das begründen ohne sich zu verbiegen ?
So gesehen empfinde ich das Kölner Urteil als richtig und schon lange überfällig.Geändert von Michael_Collins (28.06.2012 um 18:10 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler berichtigt, wer noch welche findet, möge sie behalten ;-)
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