Und was schließt du daraus? Das Menschen aus religiösen Gründen anderen Körperteile abschneiden dürfen?
Artikel 29 Menschenrechte:
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
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Ergebnis 131 bis 140 von 202
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28.06.2012, 17:23
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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28.06.2012, 17:34
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Artikel 18
Artikel 18 Menschnrechte:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 16, 3
3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 26,3
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Welcher dieser Arikel hat höheren Stellenwert?
Außerdem ist einer Diskussion nicht gerade förderlich, wenn Kulthandlungen einfach als Verstümmelungen und Amputationen bezeichnet werden.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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28.06.2012, 17:34
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
die eltern dürfen gerne ihren glauben frei für sich selbst ausüben und nach belieben an sich rumschnippeln, aber nicht an einem unmündigen schutzbefohlenen. das kind ist nicht religiös und hat sich nicht entschieden, wie es leben will. es schränkt die religionsausübung der eltern nicht ein, wenn sie bis zum 18. lebensjahr des kindes warten.
bis dahin ist als weitere religiöse ausübung der eltern noch genügend gelegenheit für die religiös vorgeschriebene gehirnwäsche. kinder glauben alles, darum soll die gehirnwäsche frühzeitig beginnen. erzählst du einem kind jahrelang, die welt wurde vom rosa einhörnern erschaffen, glauben die das auch.
mal was anderes, was wär so schlimm daran, wenn beschneidungen künftig im ausland durchgeführt würden und es massenhaft infektionen gibt? der gütige gott allein entscheidet, wann er wen zu sich ruft, kausal völlig unabhängig von medizinischen umständen. dieser gott ist doch allmächtig und seine entscheidungen immer weise. mit dem gottesurteil über das ableben des kindes müßte man dann halt leben. ansonsten wird der unerwartete tod eines angehörigen ja auch immer akzeptiert bzw. schöngeredet.
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28.06.2012, 17:37
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Wie würdest Du werten? Recht auf körperliche Unversehrtheit eines Kindes vs. Recht auf freie Religionsausübung der Eltern ? Denn das Kind wird da noch nichts frei ausüben und entscheiden. Also stehensich die Menschenrechte des unmündigen Kindes und die Elternrechte beim Thema Religion gegenüber. Wobei ich hier von Erwachsenen, mündigen, Eltern ausgehe.
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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28.06.2012, 17:40
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Such wo meine Zunge war
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28.06.2012, 17:40
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
mit Polemik, und Dein Post ist eine, werden wir nie zu einem Konsens in der Frage kommen.
Nach Artikel 6 unseres Grundgesetzes:
Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Es ist in meinen Augen eine falsche Auslegung des GG, dass Eltern nicht religiös erziehen sollten.Geändert von Opelius (28.06.2012 um 17:43 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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28.06.2012, 17:40
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Mit dem von dir geschriebenen legitimierst du letztlich die Klitorisentfernung bei Mädchen in Afrika. Du legitimierst Opferungen.
Eine Kernfunktion der Menschenrechte besteht darin Schwächere vor Stärkeren zu beschützen. Dies anhand der Menschenrechte auszuhebeln hieße, sie aus meiner Sicht zu pervertieren.
Im Übrigen gelten die Persönlichkeitsrechte (u.a. körperliche Unversehrtheit) als die grundlegenden Menschenrechte und haben somit Vorrang.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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28.06.2012, 17:41
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28.06.2012, 17:43
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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28.06.2012, 17:44
AW: Beschneidung aus religiösem Grund ist eine strafbare Körperverletzung
Gott als Allmächtig zu bezeichnen, ist der Größte Logikfehler überall, meiner Meinung nach. Zumindest wenn man dem allmächtigen Wesen auch Unsterblichkeit zuschreibt, aufgrund seiner Allmacht.
Denn ein allmächtiges Wesen, kann sich selbst töten. Kann es das nicht, ist es nicht allmächtig. Kann es das, ist es nicht unsterblich.
Aber das führt wohl dann doch zu weit ins OT *g*.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
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Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
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