Hallo eve.
Denkst du, dass es nicht so kommen wird, weil du dir nicht sicher bist? Oder schwimmt da eine leise Hoffnung mit, dass sich dein Mann bei den Ärzten über deine Verfügung hinwegsetzt und dich wiederbeleben läßt?
Darum ist es wirklich sehr sehr wichtig im Vorfeld genau zu überlegen, was man verfügt, was man da unterschreibt.
Es wird nämlich genau das umgesetzt, was du schriftlich bestimmt hast. Da kann dein Mann noch so dagegen sein, wie er will.
Bei meinem Mann bin ich mir nämlich auch nicht ganz sicher. Und darum habe ich noch jemanden bestimmt, der mich im Falle der Bewußtlosigkeit vertritt und das durchsetzt, was ich schriftlich niedergelegt habe.
Denn ansonsten wird jemand vom Gericht bestimmt. Und das kann ein vollkommen Fremder sein.
Kann man in einer Gesellschaft, die funktionieren soll, wirklich ein vollkommen selbst bestimmtes Leben führen? Ich denke nicht. Du mußt dich fügen, ob du willst oder nicht.
Übrigens bin ich meinen Eltern dankbar dass sie bestimmt haben, ein Kind zu bekommen. Und dass "ich" am Leben bin.![]()
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02.08.2010, 08:15Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
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02.08.2010, 08:57
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
persönlich komme ich mit dieser Idee des nicht(mehr)lebenswerten Lebens nicht klar die viele hier haben.
Es gibt viele Formen zu leben denke ich...woher weiss man welche lebenswert ist,welche nicht?
Und ich denke auch es gibt keine 100% Selbstbestimmung.Das ist ne Illusion...
BGIch bin ein Capulcu
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02.08.2010, 21:25Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Geändert von Inaktiver User (05.08.2010 um 00:40 Uhr) Grund: Blasen, nicht der Rede wert
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03.08.2010, 12:50Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Ich habe meinen Mann schon mehrfach dringend darauf aufmerksam gemacht, dass ich keinen einzigen Tag am Leben erhalten möchte, wenn es zu Ende ist.
überhaupt finde ich es eine Arroganz sondergleichen, wenn ein anderer, sei es Arzt, Ehemann, Familie über mein Leben entscheiden möchte.
Ich hatte letztes Jahr eine lange OP und als Folge ein Lungenödem, das vom behandelnden Arzt erst als Lungenembolie resp. als Verdacht auf diagnostiziert worden ist. Ich habe gewusst, dass es keine ist, da ich mich ein wenig auskenne und ein sehr gutes Körperempfinden haben, aber mein Wunsch, kein CT machen zu müssen, wurde nicht respektiert. (Bezahlen musste ich das CT aber selber und es war nicht billig).
wenn ich eine Lungenembilie gehabt hätte und daran gestorben wäre, wäre dies eben so gewesen, für mich hätte es auch gestimmt.
Ich habe mich ziemlich aufgeregt, dass mein Wunsch, selber über meinen Körper zu bestimmen, nicht respektiert wurde.
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03.08.2010, 19:07Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Vom BGH gab es kürzlich ein sehr begrüßenswertes Urteil zum Thema "passive Sterbehilfe" und Patientenverfügungen.
Beim Thema "aktive Sterbehilfe" ist die juristische Position noch offener bzw. Überhaupt noch nicht im Ansatz geklärt. Zumal man da noch zwischen aktiver freiwilliger und aktiver unfreiwilliger Sterbehilfe unterscheiden muß. Teilweise sind die Grenzen durchaus fließend und die Willenserklärung des Betroffenen (wachkomapatienten, Demente, Behinderte) nicht bekannt. Und welcher und wessen Leidensdruck "berechtigt" zur aktiven Sterbehilfe?
In Holland war eine Ehefrau mit der Pflege ihres Mannes überfordert und stellte diesen vor die Wahl (Euthanasie oder Pflegeheim). Der Mann hat sich für die Euthanasie entschieden, ein Arzt, der den Konflikt kannte, hat sie ausgeführt. Ist das jetzt freiwillige oder unfreiwillige Sterbehilfe? hm...
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03.08.2010, 19:20
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Boah...das ist hart.
Reichtum(gerade nebenan sehr umstrittenes Thema)
sollte man im Alter haben...um Leute bezahlen zu
können die einen pflegen.Ich bin ein Capulcu
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03.08.2010, 23:46Inaktiver User
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04.08.2010, 14:08Inaktiver User
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04.08.2010, 15:21Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Der Fall wird an einigen Stellen als Beispiel für nichtfreiwillige aktive Sterbehilfe erwähnt. Die Orginalquelle scheint ein Artikel in der Zeit zu sein. Der nicht spontane Tod | Modernes leben | ZEIT ONLINE
"im Orginal" liest sich der Fall durchaus etwas anders. Doch es wirft weiterhin die Fragen nach den Grenzen der Sterbehilfe auf. Es war nicht nötig, den Mann sterben zu lassen, es war auch nicht dessen Entscheidung.
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04.08.2010, 16:39Inaktiver User
AW: Selbsttötung - das Recht auf mein Leben und meinen Tod
Da ich hier in den Niederlanden lebe, weiss ich, wie das abläuft.
Es ist nicht so einfach. Man muss wirklich mehrere ärztliche Gutachten erstellen lassen und natürlich auf eigenen Willen.
Da kann nicht jemand kommen und sagen, ich will und kann Dich nicht mehr pflegen, dann lassen wir Dich mal einschläfern



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