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  1. Inaktiver User

    Feiertage nur für Christen?

    Hallo,
    ihr habt es vielleicht gelesen:
    Eine Frau verlor wegen ihrer religiösen Überzeugung ihren Job. Sie ist Zeugin Jehova und hat es abgelehnt, zu Kindergeburtstagen zu gratulieren, was der AG von ihr verlangte. Das Arbeitsgericht sah es als Arbeitsverweigerung an denn es hielt die Arbeitsanweisung für zumutbar im Rahmen der Religionsfreiheit. Die Kündigung des AG war rechtens.

    Der Staat schützt die Religionsfreiheit imho mit überraschendem Fingerspitzengefühl, wenn man auch kritisieren muss, dass man sich anmaßt, zu entscheiden, wiewiel "Gewissenskonflikt" zumutbar sei und wieviel nicht. So bekam eine Muslimin Recht, die ohne Urlaubsgenehmigung nach Mekka reiste, worauf man ihr fristlos kündigte. Die fristlose Kündigung (einer Kommune) musste zurückgenommen werden.

    Die meisten Feiertage sind kirchliche Feiertage. Lt. Wikipedia gehören in D aber nur noch rund 30 Prozent der Berufstätigen einer christlichen Religionsgemeinschaft an. Wie schützenswert sind denn dann die Interessen eines AN, der keiner anerkannten (!) Religionsgemeinschaft angehört, gegen die Interessen eines einer christlichen Kirche angehörigen Kollegen.
    Beispiel: Der "Christ" möchte an den Osterfeiertagen frei haben, der Nichtchrist auch. Aber der Betrieb muss auch an Ostern laufen. Wem ist der Vorzug zu geben?

    §140 GG sichert die Feiertage (für alle), aber ein Ausgleich der ausgefallenen Arbeitszeit ist durch Vor- oder Nacharbeit möglich. Wäre es somit nicht gerechter, dass diejenigen, die bekennenderweise an Weihnachten und an Ostern nichts zu feiern haben, arbeiten gehen?
    Im oben verlinkten Wikipedia-Artikel ist von solchen Überlegungen die Rede. Auch Feiertage ganz abzuschaffen wird erwogen, was sich aber m.E. nicht durchsetzen ließe.

    Fändet ihr es nicht auch gerechter, konsequenter und weniger heuchlerisch, wenn nur diejenigen den Schutz des Staates auf Ausübung ihrer Religion genießen dürften, die überhaupt eine anerkannte Religion haben?

    Bin mal gespannt.

  2. Moderation

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    AW: Feiertage nur für Christen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ihr habt es vielleicht gelesen:
    Eine Frau verlor wegen ihrer religiösen Überzeugung ihren Job. Sie ist Zeugin Jehova und hat es abgelehnt, zu Kindergeburtstagen zu gratulieren, was der AG von ihr verlangte. Das Arbeitsgericht sah es als Arbeitsverweigerung an denn es hielt die Arbeitsanweisung für zumutbar im Rahmen der Religionsfreiheit. Die Kündigung des AG war rechtens.

    Der Staat schützt die Religionsfreiheit imho mit überraschendem Fingerspitzengefühl, wenn man auch kritisieren muss, dass man sich anmaßt, zu entscheiden, wiewiel "Gewissenskonflikt" zumutbar sei und wieviel nicht. So bekam eine Muslimin Recht, die ohne Urlaubsgenehmigung nach Mekka reiste, worauf man ihr fristlos kündigte. Die fristlose Kündigung (einer Kommune) musste zurückgenommen werden.
    Hier die Quelle dazu.
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    Moderation von:
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    AW: Feiertage nur für Christen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ihr habt es vielleicht gelesen:
    Eine Frau verlor wegen ihrer religiösen Überzeugung ihren Job. Sie ist Zeugin Jehova und hat es abgelehnt, zu Kindergeburtstagen zu gratulieren, was der AG von ihr verlangte. Das Arbeitsgericht sah es als Arbeitsverweigerung an denn es hielt die Arbeitsanweisung für zumutbar im Rahmen der Religionsfreiheit. Die Kündigung des AG war rechtens.
    Das erstaunt mich. Ich kann mir nur vorstellen, dass die AN in einem Kindergarten gearbeitet hat. Dass sie als ZJ ihren eigenen Geburtstag und die in ihrer Familie nicht feiert, ist ihre persönliche Freiheit, wenn sie in einer Erziehungseinrichtung arbeitet, kann der AG in m.A. tatsächlich ihr pädagogisches Mitwirken verlangen.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    So bekam eine Muslimin Recht, die ohne Urlaubsgenehmigung nach Mekka reiste, worauf man ihr fristlos kündigte. Die fristlose Kündigung (einer Kommune) musste zurückgenommen werden.
    Das halte ich für nicht wahr. Wer ohne Krankschreibung oder Urlaubsantrag dem Arbeitsplatz fernbeliebt, kann abgemahnt oder gekündigt werden. Egal ob er nach Sylt, Rom oder Mekka fährt.
    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Beispiel: Der "Christ" möchte an den Osterfeiertagen frei haben, der Nichtchrist auch. Aber der Betrieb muss auch an Ostern laufen. Wem ist der Vorzug zu geben?
    Für Betriebe, die rund um die Uhr laufen müssen wie Krankenhäuser, Versorgungsbetriebe, Polizei gibt es Dienstpläne. Diese haben sicher zustellen, dass keine Arbeitnehmer bei der Sonntags- und Feiertagsplanung benachteiligt werden darf. Wer Weihnachten arbeiten muss, hat Sylvester und Neujahr frei, wer Ostern arbeiten muss, hat Pfingsten frei. Und das ist unabhängig, ob er einer Religionsgemeinschaft angehört.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Fändet ihr es nicht auch gerechter, konsequenter und weniger heuchlerisch, wenn nur diejenigen den Schutz des Staates auf Ausübung ihrer Religion genießen dürften, die überhaupt eine anerkannte Religion haben?

    Bin mal gespannt.
    Nein, das geht den Staat überhaupt nichts an. Im Übrigen werden Arbeitzeitregelungen von den Tarifpartnern, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  4. Inaktiver User

    AW: Feiertage nur für Christen?

    @izzie
    Vielen Dank für den Link!
    @opelius
    Wie man nun im Artikel hinter dem Link nachlesen kann, entspricht meine Schilderung durchaus der Wahrheit, sofern natürlich die Meldung von T-Online stimmt.
    Ich habe bspw. einen kleinen Imbiss-Stand, bestehend aus einem aus Algerien stammenden Moslem und einer deutschen Christin. Wer darf sich Deiner Meinung nach an Ostern eher frei nehmen?
    Nein, das geht den Staat überhaupt nichts an.
    Das ist falsch! Immerhin wird diese Frage im GG (§140) geregelt. Nur leider ist die Fassung des einschlägigen Paragraphen m.E. veraltet und darüber wollte ich diskutieren.

  5. gesperrt

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    AW: Feiertage nur für Christen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich habe bspw. einen kleinen Imbiss-Stand, bestehend aus einem aus Algerien stammenden Moslem und einer deutschen Christin. Wer darf sich Deiner Meinung nach an Ostern eher frei nehmen?
    Das kann man doch untereinander regeln: wenn die Christin an Ostern frei haben will, wird sie eben an einem muslimischen Feiertag für ihren Kollegen einspringen, oder?

  6. Inaktiver User

    AW: Feiertage nur für Christen?

    Schon klar! Aber das ist ja nicht die Frage.
    Dürfte sich die Christin dann auch an moslemischen Feiertagen frei nehmen, um nicht ungleich behandelt zu werden?

  7. Inaktiver User

    AW: Feiertage nur für Christen?

    bigott oder?

    Christen werden von Moslems als Ungläubige bezeichnet aber unsere Feiertage werden gern mitgenommen.

    (Ja ich weiß, nicht alle Moslems denken so)

    Noch besser wäre es dann doch alle Feiertage zu streichen...

  8. Inaktiver User

    AW: Feiertage nur für Christen?

    Du sprichst da wohl auch diejenigen an, die aus der Kirche ausgetreten sind? Nach einem Kirchenausstritt ist derjenige immer noch Christ, denn die Taufe wurde vollzogen. Und wer sagt, dass jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist nicht an Gott glaubt oder muß er für seinen Glauben bezahlen, damit er sich als Christ fühlen darf?
    Geändert von Inaktiver User (12.05.2009 um 19:57 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Feiertage nur für Christen?

    Zitat Zitat von Hillie Beitrag anzeigen
    Das kann man doch untereinander regeln: wenn die Christin an Ostern frei haben will, wird sie eben an einem muslimischen Feiertag für ihren Kollegen einspringen, oder?
    So sehe ich das auch.
    Oft arbeiten ZJ eher an religiösen Feiertagen wie Weihnachten und Sylvester, um ihren Kollegen zu unterstützen, die ja schon genug Stress haben.
    Diese revangieren sich dann wieder und arbeiten, wenn ein ZJ unbedingt frei haben möchte, weil dieser einen mehrtägigen Kongress besuchen möchte.

    Natürlich kommt es auf das kollegiale Verhältnis an und auch wie die Chefs ihre "Untergebenen" ansehen.

  10. User Info Menu

    AW: Feiertage nur für Christen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich habe bspw. einen kleinen Imbiss-Stand, bestehend aus einem aus Algerien stammenden Moslem und einer deutschen Christin. Wer darf sich Deiner Meinung nach an Ostern eher frei nehmen?

    Das ist falsch! Immerhin wird diese Frage im GG (§140) geregelt. Nur leider ist die Fassung des einschlägigen Paragraphen m.E. veraltet und darüber wollte ich diskutieren.
    Der Art. 140 GG bezieht sich auf die Weimarer Verfassung und darin wird die Unabhängigkeit der Kirchen gegenüber dem Staat geregelt.
    Das hat nichts mit dem Arbeitseinsatz von Mitarbeitern zu tun. Niemand hat den Anspruch an bestimmten Tagen und Feiertagen automatisch vom Dienst befreit zu sein, soweit ich weiß, nur beim Tode sehr naher Angehöriger.
    Im Übrigen ist es Pflicht von AN sich gegenseitig zu vertreten. Weder Deine Muslimin hat Anspruch auf einen freien Freitag, noch hat Deine Christin Anspruch auf einen freien Sonntag, wenn Euer Geschäft auch am Wochenende geöffnet ist.
    Du wirst schon mit Deinen beiden MA Dich zusammensetzen müssen, um zu planen, an welchen Feiertagen sie frei haben möchten und wie sie sich gegenseitig vertreten. Ich würde darauf achten, dass Deine Christin jeden 2. Sonntag frei hat und Deine Muslima jeden 2. Freitag.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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