Warst du denn beim Arzt wegen deiner Allergie?
Hast du eine Reiserücktrittversicherung?
Das wäre der normale Weg das zu regeln.
Gerade wenn 700,- viel Geld für dich sind, würde ich an deiner Stelle nicht unversichert in Urlaub fahren. Das hätte dir jetzt viel Nerven, Rennerei und Bettelei erspart.
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Thema: Reiseabbruch wegen Allergie
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29.03.2019, 22:40Inaktiver User
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
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29.03.2019, 22:49
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
reiserücktrittversicherung? was soll die denn bewirken bei antritt der reise und abbruch auf eigenen willen?
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29.03.2019, 22:52
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29.03.2019, 22:59Inaktiver User
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
Okay, genauer:
Es gibt eine Rücktrittversicherung, die zahlt bei Krankheit, etc VOR dem Urlaub.
Es gibt eine Abbruchversicherung, die zahlt bei Krankheit, etc. WÄHREND des Urlaubs.
Viele Reiseversicherungen enthalten deshalb beides. Natürlich zahlen sie, wenn man den Rücktritt- bzw Abbruchgrund nachweisen kann, zB in dem man zum Arzt geht. Habe ich schon getestet...
Das sind ganz normale Versicherungen im Leben, ich wundere mich über die Unkenntnis hier, die im Brustton der Überzeugung kundgetan wird.
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29.03.2019, 23:48
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29.03.2019, 23:54
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
Ich denke auch, dass man da nichts machen kann. V.a. wenn der Vermieter sonst keine Beschwerden dieser Art hat, wird er dich für eine Nassauerin, die einen schönen billigen Urlaub haben möchte oder tatsächlich für einen Hypochonder halten.
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29.03.2019, 23:57
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
Das interessiert ja niemanden, für was der Vermieter sie hält.
Sie hat einen Mietvertrag unterschrieben. Nicht mehr und nicht weniger. Hier geht es halt nicht um Reiserecht.
Und selbst wenn man darauf aufbauen sollte - sprich Mietgegenstand wird ausschließlich nur als "für Reisende" angewandt - was ja schon per se sehr schwierig nachweispflichtig ist, weiß ich nicht, wie gesagt, wie die TE hier nachweisen will, wenn sie nach 3 Tg. abreist, dass das Verschulden beim Vermieter liegt. Zumal sie - wie bereits anfangs gesagt wurde - nichts aber auch gar nichts gemacht hat, vor Ort, um das zu dokumentieren. (Zeugen, schriftliche, zugesandte Abmahnungen / Mängelanzeigen etc. pp.)
Das Reiserecht (!) - von dem ich überzeugt bin, dass es nicht greift - sieht eine eindeutige Dokumentationspflicht vor. Heißt: Fotos, E-Mails, Briefe etc. - mit Zugangsnachweis an den Veranstalter, den es hier aber nicht gibt, da schlichtweg nur ein Mietvertrag selbstredend. Ich lese nichts dergleichen.Geändert von Vienna__ (30.03.2019 um 00:19 Uhr) Grund: .
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30.03.2019, 05:15Inaktiver User
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30.03.2019, 23:02Inaktiver User
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
Prophylaktisch hab ich immer Histamine dabei, im vorgegebenen Fall kanns doch aber auch was anderes gewesen sein, evtl. ne Renovierung? Leider, hinterher ist man immer schlauer.
Gab es vor Ort am Urlaubsort einen Arzt, zu dem man hätte gehen können?Geändert von Inaktiver User (30.03.2019 um 23:30 Uhr)
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30.03.2019, 23:55
AW: Reiseabbruch wegen Allergie
du schreibst, dir ist schon beim betreten der wohnung aufgefallen, das es chemisch riecht, hast dich aber erst am 3. tag an den vermieter gewandt
du kannst gar nichts beweisen
du hast den vermieter nicht schriftlich um abhilfe gebeten
du hast deine gesundheitlichen beschwerden nicht vor ort von einem arzt dokumentieren lassen
du hast dich auch vor ort nicht an die kurverwaltung / den tourismusverband gewandt, um hier evtl. jemanden vor ort das problem anschauen zu lassen und mit dem vermieter eine vermittlung / loesung zu suchen
insofern sehe ich null chance auch nur einen cent geld zurueckzuerhalten


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