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22.12.2018, 09:34
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
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22.12.2018, 09:57Inaktiver User
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
ERV JTA103
"Wie hoch müssen Sie die Versicherungssumme abschließen?
Die Versicherungssumme pro versicherter Reise muss Ihrem vollen vereinbarten Reisepreis entsprechen.
Welche Folgen hat es, wenn Sie eine zu niedrige Versicherungssumme wählen?
Ist bei Eintritt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert? Dann liegt eine Unterversicherung vor. Sie erhalten von uns nur eine anteilige Entschädigung. Wir haften nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert."
Das mit dem Verhältnis verstehe ich nicht. Ist das weniger als (in meinem Fall) "bis 2000 Euro"?
Irritierend finde ich auch diesen Passus:
"Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen?
Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, erstatten wir Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten. Das sind die Kosten,, die Sie als Reisender dem Leistungsträger schulden, wenn Sie Ihre gebuchte Reise stornieren."
--> Fallen darunter auch komplett bezahlte, "nicht erstattbare" Flugtickets, obwohl es da keine Stornoregelung gibt?Geändert von Inaktiver User (22.12.2018 um 10:09 Uhr)
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22.12.2018, 12:46Inaktiver User
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
Galah, das wurde schon erklärt : es gibt immer eine Stornoregelung, in dem Fall sind die Gebühren eben 100%. Wohlgemerkt, abzüglich der Gebühren und Steuern, die muss die Fluggesellschaft dir zurückerstatten.
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22.12.2018, 12:47Inaktiver User
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
Nicht erstattbar heißt 100% Stornokosten
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22.12.2018, 16:54Inaktiver User
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22.12.2018, 17:05
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
Ja ich auch.
Das macht Unterversicherung bei der Hausrat so gefährlich. Und hier ist es ja auch blöd.
„Meine“ Versicherung hat folgende Klausel:
Was gilt im Falle einer Unterversicherung?
Reisen sind bis zum maximalen Reisepreis, den Sie mit dem Tarif gewählt haben, ver- sichert. Ist der Reisepreis höher, leisten wir maximal bis zum versicherten Reisepreis abzüglich einer eventuell gewählten Selbstbeteiligung.
In dem Falle, würde ich die 2.0000 erhalten.
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23.12.2018, 13:13Inaktiver User
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
Das ist ja blöd... Danke für die Info.
Die negativen Folgen könnte man etwas dadurch abmildern, dass man bei Inanspruchnahme nicht alle gebuchten Reisebestandteile gegenüber der Versicherung angibt. Z.B. habe ich aktuell einen Flug und Reisebausteine separat bei unterschiedlichen Anbietern gebucht. Im Versicherungsfall müsste ich Bestandteile angeben, die in der Summe möglichst punktgenau bei 2000 Euro liegen.
Bis Mitte Januar entscheide ich mich, ob ich evtl. upgrade.
Welche Versicherung ist das?
Diese Regelung ist mir weitaus sympathischer als die bei meiner, und zwar weniger wegen der Entschädigungshöhe (- dafür ist die Prämie wohl auch höher), sondern wegen der höheren Transparenz, wie viel man tatsächlich zurückerwarten kann. In meinem Fall, sofern ich die Versicherung nicht noch ändere, müsste ich umständlich herumkalkulieren, welche Reisebausteine ich melde, und am Ende komme ich auf keine Teilsumme in Höhe von 2000 Euro...
*auf ToDo-Liste notier": Ggf. Reiserücktrittsversicherung umstellen
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23.12.2018, 13:32
AW: Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei individuell arrangierten Reisen ?
Ich bin beim ADAC versichert. Ich hatte es zu Beginn des Stranges mal geschrieben, ich hatte zwei Versicherungsfälle (einmal Individualreise mit privatem Auto und air bnb) und einmal pauschal (Kreuzfahrt) und mir wurden die geforderten Aufwendungen problemlos erstattet (in ersterem Fall inkl Kurzfristig gebuchtem Flug meines Mannes und Taxiquittung, um mein Auto und mich am Urlaubsort abzuholen).




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