QuelleDas Rücktrittsrecht vor Reisebeginn
Eine dieser Regeln, der § 651i BGB, betrifft den Reiserücktritt. Vor Reisebeginn können Reisende demnach jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisevertrag wird dann rückabgewickelt. Einen bereits bezahlten Reisepreis muss der Veranstalter zurückzahlen. Denn durch den Rücktritt verliert er seinen Anspruch auf den Reisepreis. Bis zu diesem Punkt ergibt sich kein großer Unterschied zum Widerrufsrecht.
Auch der Widerruf bedarf laut § 355 BGB keiner Begründung und verpflichtet zur beiderseitigen Rückgewähr der jeweiligen Leistungen. Anders als beim Widerrufsrecht darf ein Reiseveranstalter beim Reiserücktritt aber eine angemessene, pauschalierte Entschädigung verlangen. Er muss sich dabei lediglich anrechnen lassen, was er sich durch die nicht durchgeführte Reise erspart hat.Veranstalter von Pauschalreisen müssen dabei obendrein nicht über das fehlende Widerrufsrecht belehren. Denn eine Vorschrift, nach der auf ein fehlendes Widerrufsrecht stets hinzuweisen ist, gibt es nicht.
Natürlich fallen Stornokosten an. Aber zum jetzigen Zeitpunkt dürfen sie nicht höher als 10% von Gesamtpreis liegen. Noch hat der Veranstalter keine Leistung erbracht (außer Rechnung schicken und für Dich einen Platz im Flieger und Hotel reserviert) und kann diese Reise erneut verkaufen. Der Reiseveranstalter muss Dir auch die Geschäftsbedingungen zugeschickt haben (oder sie sind auf dem Portal einzusehen). Richtige Stornogebühren fallen erst am dem 60. Tag vor Reisebeginn an. Zuvor darf er Dir nur eine Bearbeitungsgebühr abverlangen.
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Ergebnis 11 bis 20 von 21
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01.11.2018, 07:09
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Geändert von Opelius (01.11.2018 um 07:37 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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01.11.2018, 09:52
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Laut AGB des Reiseveranstalters leider bei dieser Fluglinie 95 Prozent
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01.11.2018, 09:56Inaktiver User
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Dann ist das kein Charterflug, sondern ein ganz normaler Linienflug. Den sollte man aber doch umbuchen können, wenn auch gebührenpflichtig.
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01.11.2018, 09:56
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Bei günstigen Flügen bekommt man bei Storno meist nur die Steuern zurück (wobei das bei meinem letzten Flug auf jeden Fall mehr als 5% gewesen wären).
Echt blöd gelaufen. Gibt es nicht solche Webseiten, wo man seine Reisen anbieten kann? Oder auch mal in Reisegruppen bei FB nachfragen. Vorher würde ich aber noch nachlesen, zu welchen Konditionen man die Reise umschreiben lassen kann.
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02.11.2018, 12:52Inaktiver User
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Wie kommst Du darauf ? Bei Linienflügen gibt es diverse Tarife, die umbuchbaren kosten einiges mehr, als die nicht umbuchbaren. Bei einer Pauschalreise wird es letzteres sein.
Wäre es nicht eine Möglichkeit, auf eigene Kosten z.B. 4 Tage später anzureisen, und dann eben die z.B. 10 Tage restlichen Urlaub anzutreten ?
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02.11.2018, 20:33
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
Ich reise mit einem schulpflichtigen Kind.
Werde die Reise jetzt wohl innerhalb der Familie verschenken. Danke für die Anteilnahme
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02.11.2018, 20:57
AW: Falsches Datum bei Reisebuchung
wie "falsch" sind denn deine daten ?
wenn es nur um ein paar tage geht, kannst du nicht einfach frueher zurueck oder spaeter hinfliegen ? und dazu einfach nur hin- und rueckflug nochmal extra buchen
welcher reiseveranstalter ist das, der keine umbuchung zulaesst ?
steht das wirklich so im kleingedruckten den agb drin ?
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02.11.2018, 21:14
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03.11.2018, 07:07Inaktiver User
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03.11.2018, 07:07Inaktiver User



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