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  1. Inaktiver User

    Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Hallo liebe Reisende,

    bei einem aktuellen Problem möchte ich Euch um Rat fragen:

    Ich hatte eine Pauschal-Rundreise sowie davon separiert den Flug bei ein demselben Veranstalter gebucht. Es handelt sich um eine kleine, > 25 Jahre alte Spezial-Agentur in einer von mir weit entfernten deutschen Stadt, die via Internet (mit recht pompösem Auftritt) präsent ist und Mitglied im Dachverband "Best of Travel Group".
    Bei der Reise gab es einige Probleme, die der lokale Veranstalter verschuldet hatte. Diese reklamierte ich sowohl beim lokalen Veranstalter als auch schon während der Reise und danach bei der deutschen Agentur, über die ich gebucht hatte.
    Nach Ende der Reise habe ich bei der deutschen Agentur eine konkrete Forderung über 20% des Rundreisepreises (ohne Flug) gestellt. Die Summe hatte ich grob geschätzt anhand einschlägiger Tabellen, wobei mein spezieller Fall in diesen Tabellen gar nicht vorkam.
    Die Agentur zeigte sich zunächst kulant - sie würden sich darum kümmern -, dann wurden die Antwortzeiten immer länger, am Telefon wurde ich vertröstet, etc. Letzter Stand: Vor 2 Wochen schrieb mir der Chef, ich solle mich noch ein wenig gedulden, sie hätten sich mit der lokalen Agentur auseinandergesetzt, wobei es böses Blut bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit mit der lokalen Agentur gegeben hätte, und man warte nun auf Geld von denen, das jeden Moment ankommen müsse. Das Argument, dass ich meine Entschädigung erst bekomme, wenn die lokale Agentur die deutsche entschädigt hat, ist sicherlich nicht stichhaltig. Jedenfalls meldete sich die deutsche Agentur seither nicht mehr bei mir, auch nicht auf mein wiederholtes Nachfragen.

    Frage:
    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die aber 100 Euro Selbstbehalt verlangt. Deswegen und weil auch die kleine Möglichkeit besteht, dass die Agentur das so hindreht, dass ich am Ende weniger Entschädigung als verlangt bekomme, und auch wegen des Aufwands, möchte ich sie ungern involvieren.

    Wie kann ich die deutsche Agentur zur Zahlung bewegen?
    Im Internet kann ich sie nur auf kleinen lokalen Portalen schlecht bewerten (- damit könnte ich "drohen"), auf Tripadvisor etc. sehe ich keine Möglichkeit, Agenturen zu beurteilen.
    Anschlussfrage: Falls Einschalten der Rechtsschutzversicherung die einzige Möglichkeit bleibt, gibt es da etwas zu beachten? Ich habe sie noch nie in Anspruch genommen...

    Was tun?

  2. gesperrt

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    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Wie hoch ist denn dein Entschädigungswunsch?

    Und um welche Mängel handelt es sich?


    Gab es die Aussagen 'sie kümmern sich darum' oder hast du eine Entschädigungszusage?

  3. Inaktiver User

    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Hallo Bamboo82,
    es handelt sich um drei zentrale Programmpunkte, die mangels Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl ausgefallen sind. In der Programmbeschreibung war nicht davon die Rede, dass das Zustandekommen von einzelnen Programmpunkten unsicher ist. In zwei Fällen wurden mir vor Ort Ersatz-Programmpunkte angeboten, die ich aber mangels Interesse nicht in Anspruch nahm, im dritten Fall gab es kein Ersatzangebot (was die lokale Agentur bestreitet). Alle Fälle sind etwas kompliziert, da z.B. in zwei Fällen andere, teurere Übernachtungen die Folge waren.
    Mein Entschädigungswunsch sind einige hundert Euro, genau 20% des Reisepreises. Im Nachhinein erscheint mir das objektiv betrachtet noch zu gering geschätzt, subjektiv hingegen bin ich entspannt, weil ich trotzdem eine tolle, sehr gut genutzte Zeit hatte. Deshalb schwanke ich auch so, wieviel Aufwand ich mir damit jetzt antun möchte...

    Die Email-Aussagen der Agentur sind schwammig. Eine Email beinhaltet eine Zusage, aber so komisch und mit Tippfehlern formuliert, dass die Agentur zumindest versuchen kann, sich rauszureden.

    Zitat Zitat von Bamboo82 Beitrag anzeigen
    Wie hoch ist denn dein Entschädigungswunsch?

    Und um welche Mängel handelt es sich?


    Gab es die Aussagen 'sie kümmern sich darum' oder hast du eine Entschädigungszusage?

  4. gesperrt

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    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Es wird natürlich kompliziert, wenn Alternativen zu den Programmpunkten angeboten wurden.

    Ich frage wegen der Entschädigung, weil schlichtweg die Frage im Raum steht, ob sich der Aufwand lohnt.


    Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, lass dich doch erst mal beraten. Die können dir auch sagen, wie hoch sie die Chancen einschätzen.

  5. gesperrt

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    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    schreiben, frist setzen und zur zahlung auffordern
    und denen mitteilen, das deine entschaedigung unahaengig von der rueckzahlung des "vor ort veranstalters" zu leisten ist
    und noch dazu schreiben wenn deine frist ( ich wuerde hierfuer maximal 2 wochen setzen ) fruchtlos verstreicht, du dir weitere schritte vorbehaelst

    denn diese nummer ist rechtlich nicht haltbar

    mit der rechtsschutzversicherung wuerde ich daher erst einmal abwarten, denn mehr als anmahnen werden die im momant auch nicht machen
    und dafuer mußt du keine 100 euro bezahlen

  6. Inaktiver User

    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Die Frage ist, wer Dein Vertragspartner für die Angebote vor Ort ist. Sind die Programmangebote wirklich Teil der gebuchten Reise oder nur Optionen vor Ort, die man dann wiederum selbst bei dem dortigen Veranstalter bucht?

    Ich kenne das aus dem Sportreisenbereich, dass man z.B. vor Ort bei einem Veranstalter Tauchen oder Surfen dazubuchen kann. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht stattfinden kann, hat man Pech, man hat es dann aber auch nicht bezahlt.

  7. gesperrt

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    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, wer Dein Vertragspartner für die Angebote vor Ort ist. Sind die Programmangebote wirklich Teil der gebuchten Reise oder nur Optionen vor Ort, die man dann wiederum selbst bei dem dortigen Veranstalter bucht?

    Ich kenne das aus dem Sportreisenbereich, dass man z.B. vor Ort bei einem Veranstalter Tauchen oder Surfen dazubuchen kann. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht stattfinden kann, hat man Pech, man hat es dann aber auch nicht bezahlt.
    im eingangsbeitrag ist von einer PAUSCHALRUNDREISE die rede
    insofern waren die ausfluege teil der reisebuchung und haben nichts mit den veranstaltern vor ort zu tun
    von daher ist die reklamation so wie die te es gemacht hat, bereits in den richtigen haenden

  8. gesperrt

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    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Wie ereS schon schrieb, Frist setzen und wenn nichts geschieht, dann zum Anwalt. Das hatten wir vor vielen Jahren auch schon einmal. Es handelte sich um einige Reisebausteine in Namibia und den Aufpreis für ein höherpreisigeres Zimmer, da das ursprünglich gebuchte Zimmer vergeben war. Der Veranstalter wollte sich auf die Agentur vor Ort rausreden, deren Chef sich inzwischen ins Ausland abgesetzt hatte. Wir bekamen alles (ohne den Selbstbehalt bei der Rechtsschutzversicherung zurück).

  9. Inaktiver User

    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    im eingangsbeitrag ist von einer PAUSCHALRUNDREISE die rede
    insofern waren die ausfluege teil der reisebuchung und haben nichts mit den veranstaltern vor ort zu tun
    von daher ist die reklamation so wie die te es gemacht hat, bereits in den richtigen haenden
    Ich habe keine Ahnung, was Teil der Reisebuchung war, der Vertrag war im Eingangsbeitrag nicht abgebildet.

  10. Inaktiver User

    AW: Reiserecht: Problem bei Anspruchs-Durchsetzung

    Hallo zusammen,

    Zitat Zitat von ereS Beitrag anzeigen
    schreiben, frist setzen und zur zahlung auffordern
    und denen mitteilen, das deine entschaedigung unahaengig von der rueckzahlung des "vor ort veranstalters" zu leisten ist
    und noch dazu schreiben wenn deine frist ( ich wuerde hierfuer maximal 2 wochen setzen ) fruchtlos verstreicht, du dir weitere schritte vorbehaelst
    Danke, Eres. Das werde ich jetzt machen, diesmal in offiziellerem Tonfall.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage ist, wer Dein Vertragspartner für die Angebote vor Ort ist. Sind die Programmangebote wirklich Teil der gebuchten Reise oder nur Optionen vor Ort, die man dann wiederum selbst bei dem dortigen Veranstalter bucht?
    Ich kenne das aus dem Sportreisenbereich, dass man z.B. vor Ort bei einem Veranstalter Tauchen oder Surfen dazubuchen kann. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht stattfinden kann, hat man Pech, man hat es dann aber auch nicht bezahlt.
    Mein Vertragspartner war für alles die deutsche Agentur, über die ich die erwähnten Programmpunkte (im Rahmen der Gesamt-Reise) vorab bezahlt hatte.

    Noch eine Frage: Meint Ihr, es reicht, wenn ich die erneute Forderung mit Fristsetzung nur per Email verschicke (an beide Emailadressen - bei unterschiedlichen Providern - der deutschen Agentur, an die ich auch bisher geschrieben hatte), oder muss das per Einschreiben gemacht werden?
    Und kennt jemand eine Kontakt-Emailadresse bei der "Best of Travel Group"? Das ist der Dachverband, der auf der Webseite aber nur die Adressen der Mitglieder auflistet. Ich würde diesen gerne auf cc setzen, weil ich mich über das Vorgehen meiner Agentur - mich ohne konkrete Antwort auflaufen zu lassen - ärgere. Das ist für mich ein No-go, ebenso wie die Tatsache, dass die irreführende Programmbeschreibung weiterhin auf den Webseiten der Mitglieder der BoTG steht.

    Hintergrund des Ganzen ist übrigens, dass der ausländische Veranstalter eine Kooperative aus ganz vielen lokalen Mini-Unternehmen ist und chaotisch organisiert. Die werden das nicht hinbekommen, auseinanderzudividieren, wer wem wieviel Geld erstatten muss. Die deutsche Agentur wird daher sicherlich kein Geld von denen bekommen, und wird es auch nicht einklagen können. Aber damit das nicht mein Problem wird, hatte ich ja über eine deutsche Agentur gebucht...

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