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Thema: USA Visum nach Iran-Besuch
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09.01.2017, 21:57Inaktiver User
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
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09.01.2017, 21:59Inaktiver User
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
Um Gottes Willen - auf gar keinen Fall lügen! Fürchterlicher Gedanke bei den USA - ich würde Dir auch raten, da Du Dich selbst kümmern musst, bei der amerikanischen Botschaft in Frankfurt anzurufen und Dich zu erkundigen und im Zweifelsfall in Europa zu bleiben und an dem Kongress online oder gar nicht teilzunehmen, mit der "USA ist einfach nicht zu spaßen."
Geändert von Inaktiver User (09.01.2017 um 22:08 Uhr)
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09.01.2017, 22:28
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09.01.2017, 23:50Inaktiver User
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
Bei den USA ist man sich halt auch sehr unsicher auf was für Daten die alles zugreifen können (und die greifen ab, was sie können....).
Man hat keine Ahnung in welchen Datenbanken Reisedaten alles gespeichert sind.
Wenn die Datenbank/Cloud in den USA gehosted ist, haben die auch Zugriff auf die Daten. US-Firmen geben so gut wie alle Daten an Regierungsbehörden weiter. Und denen ist das wurscht ob da ein deutscher Datenschützer sagt, das dürfen die aber nicht fragen oder sagen.
Und die Konsequenzen für falsche Angaben beim Visa waiver sind zudem eklatant. Abschiebung und Einreiseverbot für bis zu 10 Jahren und zudem nie wieder visafreie Einreise wäre mir "lügen für die Firma" nicht wert.
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10.01.2017, 00:40Inaktiver User
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
Das verstehe ich, gute Gründe sind für mich jedoch nur, wenn ich da relativ gut rein komm und viel wichtiger, safe wieder rauskomme - ich habe nix gegen USA, im Gegenteil. Ich war schon sehr, sehr oft da - trotzdem. Man sollte es einfach nicht unterschätzen diese ganzen Formalitäten und Regularieren / Gesetze und deren Auslegung. Die einfach auch völlig anders sind wie in Deutschland / Europa.
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10.01.2017, 18:55
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
Es gibt doch Visa-Dienste die du beauftragen kannst. Die sollten sich damit auskennen und das alles für dich regeln.
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12.01.2017, 08:02
AW: USA Visum nach Iran-Besuch
Für solche Fälle gibt es das B-Visum. Das ist bei deutschen Touristen sogar relativ begehrt, da es (anders als die Einreise übers VWP) zu einem Aufenthalt bis zu 180 Tagen berechtigt, aber normalerweise nicht genehmigt wird wenn man auch das VWP nutzen kann.
Nach den Erfahrungsberichten im Netz zu urteilen gibt es in Fällen wie Deinem keine größeren Probleme bei der Beantragung.
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18.01.2017, 16:17




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