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23.04.2015, 08:29
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
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23.04.2015, 08:36Inaktiver User
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23.04.2015, 08:49
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Albert Einstein
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24.04.2015, 07:58Inaktiver User
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
Meine Eltern haben ihre -ganzjährige- Versicherung ganz schön strapaziert in den letzten Jahren..... Da habe ich mich schon gewundert, das ihnen nicht längst gekündigt wurde.
Jetzt, mit 77, ist das aus Altersgründen passiert.
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24.04.2015, 08:59
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
steht denn schon fest ob du noch flugtauglich bist und reisen darfst ?
du wendest dich am besten an den anbieter der dier diese versicherung verkauft hat, diese wissen oft am ehesten bescheid
und du liest bitte im kleingedruckten die agb noch einmal ganz genau, denn nur weil du jetzt schwanger bist waere das ( wie du selbst schreibst ) kein stornierungsgrund der reise, wenn der arzt dir gruenes licht zum reisen gibt
wenn der arzt sagt, nein keine flugreise muss er dir das genau begruenden und dir ein attest ausstellen und dann mußt du um deiner sogenannten "schadenminderungspflicht" nachzukommen, dies auch sofort der rrv melden ( meist innerhalb von 72 std ) und die reise dann stornieren, du bekommst vom reisebuero (? )bzw. von dem anbieter bei dem du gebucht hast denen dann eine rechnung ueber die anfallenden stornokosten und diese dir entstandenen kosten werden dann von der rrv uebernommen
wie gesagt derjenige der dir die reise verkauft hat mitsamt der versicherung fuer den ist das tagesgeschaeft, der weiß wie es vonstatten geht
wenn du dir unsicher bist rufst du bei der gesellschaft der rrv an und laesst dir schriflich uebersenden wie du stornierst
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24.04.2015, 09:00
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24.04.2015, 09:06
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
ich beziehe mich nicht auf dich sondern auf deine aussage die in meinen augen "bloedsinn ist" und ich rede nicht nur von MEINER "einzelfallerfahrung" bei der es sich uebrigens nicht um EINEN einzelfall handelte sondern um vielfach in anspruch genommene rrv leistungen
und ganz nebenbei bemerkt, habe ich dazu berufliche erfahrungen in sachen regulierung der rrv schaeden
wenn die voraussetzungen erfuellt sind und tatsaechlich ein schadensfall eingetreten ist, und alles ordnungsgemaess abgewickelt wird, dann wird auch reguliert
wie sind denn deine persoenlichen erfahrungen mit inanspruchnahme einer solchen rrv, da du das wort repraesentativ in den raum stellst ?
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24.04.2015, 09:51Inaktiver User
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
Ich hatte beruflich sehr sehr viel mit Reiseversicherungen zu tun (immerhin hab ich fast 10 Jahre in der Reisebranche gearbeitet).
Wir haben unseren Kunden immer zur Reiserücktrittskostenversicherung geraten (wir hatten auch viele ältere Kunden – ist aber bei höherem Reisepreis – sprich ggf. höherer Schadenssumme durchaus empfehlenswert).
Ich habe keinen einzigen Fall erlebt, in dem die Versicherung bei Vorlage der nötigen Unterlagen (und da war nichts unbilliges dabei – aber daß eine Krankheit auch nachgewiesen werden muß, ist verständlich) mit der Zahlung gezickt hätte.
Wir haben Kunden aber immer gründlich über die versicherten Stornogründe aufgeklärt.
Wenn ich im Internet in einschlägigen Foren so lese, dann herrscht häufig die Meinung, bei „ich hab was besseres gefunden“ oder „meine Freundin hat jetzt keine Lust mehr“ oder „jetzt ist mein Auto kaputt gegangen und ich hab kein Geld mehr für Urlaub“ müsse die Versicherung auch zahlen – und blanke Empörung kommt hoch, wenn das dann nicht der Fall ist.
Außerdem glauben die Leute auch oft, daß sie bei einer Krankheit „mal abwarten – vielleicht klappt es ja doch noch“ – und das widerspricht eben der geforderten „Schadensminimierung“ – wenn man krank wird, sollte man sich IMMER mit der Versicherung in Verbindung setzen und um schriftliche Bestätigung bitten, ob man abwarten darf oder sofort stornieren muß.
Wir hatten auch Reisende mit Reisegepäckversicherung – und das wird ja gern als „die nutzlose Versicherung“ angegeben. Ich selbst schließe da auch keine ab – denn beim Individualreisenden ist das wirklich sehr schwer, die nötige Sorgfalt ggf. nachzuweisen, die eine Zahlung im Schadensfall ermöglicht.
Bei Gruppenreisen ist das etwas einfacher. Und die Versicherungen haben da auch bei Gepäckschaden/Verlust durchaus gezahlt.
Aber: Ich kenne auch die Versicherungsseite – und ich zitiere da mal „im Schadensfall hatten unsere Kunden immer nur „Boss“ und „Lacoste“-Kleidung dabei – aber nie Belege dafür…
Ich kenne aus eigener Anschauung einen Fall – eine Reise nach New York mit 4 Nächten in einem einfacheren Hotel. Der Koffer der Kundin ging verloren.
Und dieser Schadensfall wurde sehr strittig – denn die Kundin wollte Ersatzleistungen, die weit über die versicherte Summe hinausgingen – brachte aber für den Kofferinhalt nur handgeschriebene Quittungen – alle aus dem gleichen Geschäft im Heimatort. Über Beträge für Kleider, die (ich habe mir das Schaufenster des Ladens dann selbst mal angesehen) preislich weit über das dort vorhandene Sortiment hinausgingen. In einer Menge, die sehr schwer in einen Koffer (der ja mit Typ benannt war) hineingehen könnte.
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24.04.2015, 13:28Inaktiver User
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24.04.2015, 19:38
AW: Reiserücktrittskostenversicherung
@antje 3
ein sehr sachlicher und informativer beitrag zum thema
eines moechte ich noch anmerken, wenn man eine gescheite hausratversicherung mit den neuesten gueltigen agb`s hat, springt auch diese fuer den kofferverlust auf einer reise ein im rahmen der sogenannten hausrataussenversicherung ein
und ich habe aufgrund des beitrages der te mal geschaut, was eigenstaendige rrvs inzwischen kosten
da bin ich echt noch guenstig dran, das ich die rrv ( mit allen klauseln die dazu gehoeren
) im rahmen meiner creditcard included habe
im uebrigen auch immer eine ueberlegung wert, gerade fuer vielreisende



und bitte, wenn du keine ahnung von diesen versicherungen hast solltest du so eine aussage nicht treffen...
Deine Einzelerfahrung dürfte keineswegs repräsentativ sein....
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