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    Wie verschenke ich eine Reise?

    Liebes Forum,

    ich überlege schon eine Weile, wie ich einer lieben Freundin, die sich und ihre Tochter seit Jahren mit Harz4 über die Runden bringen muss, eine Freude machen kann.

    Sie war seit Jahren nicht mehr in Urlaub, und mir kam eben spontan die Idee, den beiden eine Reise zu schenken.

    Nur - wie macht man sowas?

    Also, es soll AUF KEINEN FALL ein Pauschalurlaub Malle/Türkei sowas in der Art sein. Damit täte ich ihr keinen Gefallen

    Dachte so an Ferienhäuschen an der deutschen oder holländischen Nordsee, das wär ihr Ding.

    Alternativ vll. ein WE in einer interessanten Stadt - London vll oder Paris.

    Wie stellt man das an, es soll schon eine Überraschung werden.

    Jemand eine Idee?

    LG; Silvia

  2. Moderation

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Meiner Einschätzung nach sollte sie da auf jeden Fall ein gewisses Mitspracherecht haben, sonst geht das leicht in die Hose. Ich würde ihr ein Heft gestalten, mit einer kleinen Auswahl an Unterkunft, Terminen, und Transportmethoden, aus dem sie dann ein Wunschprogramm zusammenbasteln und dir geben kann, und du kümmerst dich um alles weitere.

    Wenn du schon dezent vorgefühlt hast und genau weißt, was und wann sie mag, kannst du natürlich auch im Reisebüro buchen und das dann hübsch zusammenstellen.

    Es kann sein, daß sie Probleme mit dem Amt kriegt, wenn sie so ein Geschenk annimmt, das würde ich im Vorfeld klären.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  3. gesperrt

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Wieso Probleme mit dem Amt? Sorry, ich hab von den Abläufen zum Glück überhaupt keine Ahnung...

    Warum soll ich ihr nichts schenken dürfen??

  4. Moderation

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Zitat Zitat von Silvia99 Beitrag anzeigen
    Wieso Probleme mit dem Amt?
    Ich weiß es nicht, aber meine Erfahrung sagt, wenn Orwell oder Kafka sich vorstellen könnten, daß es Probleme gibt, muß man von der ARGE (oder wie die jetzt heißt) Probleme erwarten.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  5. gesperrt

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Zitat Zitat von wildwusel Beitrag anzeigen
    Ich weiß es nicht, aber meine Erfahrung sagt, wenn Orwell oder Kafka sich vorstellen könnten, daß es Probleme gibt, muß man von der ARGE (oder wie die jetzt heißt) Probleme erwarten.
    Vielleicht bin ich zu blöd, aber das versteh ich grad nicht...

  6. Moderation

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Zitat Zitat von Silvia99 Beitrag anzeigen
    Vielleicht bin ich zu blöd, aber das versteh ich grad nicht...
    Ich hab mal schnell gegoogelt:

    http:// sparportal. blogspot. de /2009/ 12/ darf-ein-hartziv-bezieher-geschenke.html

    Freigrenze für Geldgeschenke liegt bei 50 Eu pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.Da würde ich für die Reise Vollpension oder all-Inclusive anvisieren.

    Mach dich auf jeden Fall noch mal schlau -- ich bin nicht sicher, wie fundiert die Quelle ist, die ich gefunden habe, und sie ist auch drei Jahre alt. Das letzte, was du willst, ist, dem Staat Geld und deiner Freundin und ihrem Kind Schulden zu schenken!
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  7. gesperrt

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Ach Du Elend. Aber da steht ja, Geldgeschenke nein, Reise an sich darf sie.

    Ich werd mich auf jeden Fall schlaumachen.

    Aber es gibt doch keinen Grund, dass sie dem Amt über jeden ihrer Schritte Rechenschaft ablegt, oder??

  8. VIP

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Doch, genauso ist es. Sie muss auch ihre Ortsabwesenheit mitteilen/beantragen. Wobei sie natürlich auch ein Anrecht auf Urlaub hat.
    .
    Öffne die Augen und knutsche das Leben

  9. gesperrt

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Und wenn sie es nicht tut?

    Ich wollte die beiden nciht 8 Wochen in die Karibik schicken...ich dachte an verlängertes WE bis 1 Woche. Die werden doch nicht jeden ihrer Schritte überwachen??

  10. VIP

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    AW: Wie verschenke ich eine Reise?

    Sie ist verpflichtet ihre Ortsabwesenheit mitzuteilen.

    In einem Arbeitsverhältnis stehend kann ich ja auch nicht einfach der Arbeit fernbleiben. Da muss ich genausgut meinen Urlaubsantrag stellen.

    Auch Hartz IV Betroffene und Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger haben einen Anspruch auf Urlaub. Zuvor muss man sich allerdings eine Genehmigung von der Arge einholen. Insgesamt hat man einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Wichtig ist , dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden die Einzelheiten geregelt.
    Wenn Sie wieder aus dem Urlaub zurück sind, sollten Sie sich unbedingt wieder zurück melden. Wenn Sie nicht der Meldeaufforderung nachkommen, wird das ALG II/ALG I sanktioniert und die Leistungen eingestellt, bis man der Meldeaufforderung nachgekommen ist.
    .
    Öffne die Augen und knutsche das Leben

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