Hallo reli,
das scheint ja nun ein Start mit Schwierigkeiten zu sein.
Wenn der Urlaub von dem Mädel nun daran scheitern sollte, dass es zu viel kostet, dann muss man noch einmal miteinander reden, wie man sich da einigen kann.
Ich habe dich so verstanden, dass du bereits vorher die Kostenberechnung mit der anderen Mutter abgesprochen hattest und nun erst bei den ganz konkreten Zahlen die Bedenken aufkamen. Redet einfach noch mal drüber, denn ihr habt auch nichts vom Urlaub, wenn ihr eine einsame muffelige Tochter dabei habt, weil die Freundin nun nicht mitkommt.
Vielleicht kann man sich ja so drauf einigen, dass ihr nun die Kosten für Unterkunft übernehmt und im nächsten Jahr deine Tochter mit der Freundin mitfahren darf. Dann wäre man ja wieder quitt.
Zum Fahrradfahren kann ich nur sagen: HELM AUF - egal wo man fährt !!! Nur weil auf der Insel keine Gefahr von Autos droht, heißt es noch lange nicht, dass damit jeder Radunfall vermieden ist. Ich hatte letzte Woche gerade selbst einen Radunfall - Zusammenstoß mit einer anderen Radfahrerin - das hätte für auch böse enden können, wenn ich mit dem Kopf angestoßen wäre. Ich fahre viel Rad und bin immer mit Helm unterwegs - auch wenn ich nur die 200m bis zum Supermarkt fahre, wo ich noch nicht mal die Straße kreuzen muss. Man kann auch ohne Fremdeinwirkung mit dem Rad stürzen und sich schwer verletzen - -----> immer den Helm auf wie beim Motorradfahren, auch wenn es für Radfahrer nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Zur Absicherung: Krankenversicherungskarte, Ausweis und was man sonst noch brauch (z.B. Medikamente) einpacken. Von den Eltern eine Bescheinigung, dass sie eingewillligt haben, dass ihr das Kind in der Zeit des Urlaubs mitnehmen dürft und sie damit die Aufsichtspflicht etc. stellvertretend an euch geben. Mit den anderen Eltern klar absprechen, wie ihr handeln sollt, wenn etwas passiert - wen unter welcher Nummer anrufen? Vorher klären, wie es geregelt werden soll, wenn die Tochter früher heim will. Auch absprechen, was die Eltern dem Kind erlauben und was nicht.
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Ergebnis 11 bis 13 von 13
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30.05.2009, 16:20
AW: Freundin der tochter mit in den Urlaub nehmen
LG WhiteTara
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30.05.2009, 17:19
AW: Freundin der tochter mit in den Urlaub nehmen
Oha, dann habe ich die letzten 3 Jahre alles falsch gemacht.

Ich weiß nicht, ich finde "einladen" und "einladen" kann man auf verschiedene Arten auslegen.
Ich kann natürlich jemanden einladen, den Urlaub mit mir zu verbringen, und ich übernehme alle Kosten.
Aber ich kann auch einladen in Form von "jemanden fragen, ob er in meinen Urlaub mitkommen möchte" gegen Kostenbeteiligung. Warum diese Person dann Mitbestimmungsrecht über das Reiseziel haben soll, verstehe ich nicht ganz. Entweder derjenige sagt zu oder eben nicht.
Wenn ich dagegen im Freundeskreis frage, ob man nicht mal eine Tour zusammen (oder halt Urlaub) unternehmen wolle, kann ich schlecht als der große Zampano auftreten und den Bestimmer über alles spielen. Die anderen würden mir wohl was husten. Und das zu recht.
Im Fall der TE fehlen mir da noch ein paar Daten bevor ich das alles, was sie vorschlug unmöglich finden würde.
Wir hatten vor einigen Jahren das gleiche Dilemma: die großen waren anderweitig unterwegs, und die jüngste fragte dann, ob wir nicht eine Freundin mitnehmen könnten.
Ich habe dann eine Ferienwohnung gesucht, gefunden und gefragt, ob das vom Preis her i.o. ginge. Wir haben die Freundin also auch an der Wohnung beteiligt. Ich weiß ja nun nicht, wie groß die Wohnung der TE ist, aber für mich kamen ausdrücklich nur Wohnungen mit 2 Schlafzimmern in Frage. Wäre unsere Tochter allein mitgefahren, hätte es auch ein SZ + Wohnzimmer mit Schlafgelegenheit getan.
Und das ist preislich schon ein Unterschied!
Ich habe auch nicht verstanden, um was es sich bei den 10 €/Tag handelt. Taschengeld oder Anteil an der Verpflegung? Für Taschengeld fände ich es jetzt viel, als Verpflegungskostenbeteiligung schon zu wenig.
Zu wenig, wenn man mittags und abends essen geht. Die Cola und das Eis zwischendurch nicht zu vergessen.
Ich habe damals an der Ostsee 20 € Wohnbeteiligung und 20 € pro Tag fürs Essen genommen. Taschengeld wurde selbst verwaltet, keine Ahnung, was das Mädchen mithatte. Ich finde das für Nord- oder Ostsee nicht zu viel, kommt aber natürlich sehr auf die Unterkunft an.
Beim Fahrradhelm schließe ich mich allerdings meinen Vorschreibern an: unbedingte Pflicht! Der muss ja auch nicht in den Koffer passen, sondern kann zum Beispiel am Rucksack befestigt werden. Und indem Ihr Eure Meinung gegenüber Eurer Tochter revidiert, lernt sie gleichzeitig, dass man einmal getroffene Meinungen durchaus nochmal überdenken kann und diese nicht in Stein gemeißelt sind.
Moderatorin in
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30.05.2009, 18:44
AW: Freundin der tochter mit in den Urlaub nehmen
Hallo!
Ich habe gestern nochmal mit der Mutter gesprochen und ihr gesagt, dass wir die Wohnungskosten komplett übernehmen werden, damit das Verhältniss nicht angespannt ist. Das wollte sien nunauch wieder nicht und überlegt sich jetzt noch wieviel sie dazubeitragen.
Ich sehe das entgegen der Mehrheit hier etwas anders. Ich würde meine Tochter nie ohne Kostenbeitrag für die Wohnung mitfahren lassen. Aber das kann ja jeder sehen wie er will.
Natürlich berechnen wir nichts für Autokosten, Frühstück, selbstgekochtes Essen usw.
@gerrimee: Das Taschengeld ist bei den € 460 schon mit eingerechnet. Ich habe den Eltern nur abgeboten weniger als 14 Tage mitzukommen, dass sie sich nicht verpflichtet fühlen, dass die Tochter 14 Tage bleiben muss, vielleicht haben sie ja auch selber noch etwas vor. Habe immer gesagt, dass sie gerne 14 Tage bleiben kann, worauf die Mutter auch immer wieder sagte, dass ihre Tochter bestimmt nicht vorzeitig abreisen will. Darum war ich nun nur etwas verwundert, als es sich so anhörte dass sie gezwungener Maßen mitkommen muss.
Viele Grüße
reli


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