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Thema: Berliner Testament
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27.09.2019, 13:52
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AW: Berliner Testament
Cave: Beiträge können ggf. marginale Rückstände von Ironie und Sarkasmus aufweisen.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie das Posting oder fressen Sie die Verfasserin.
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27.09.2019, 22:38
AW: Berliner Testament
Nein, der Verstorbene entscheidet das zu Lebzeiten natürlich nicht. Der demente Ehepartner hat zu gesunden Zeiten aber für sich selbst eine Vollmacht erstellt und darauf wird sich dann berufen, von allen möglichen Stellen wird es so akzeptiert, aber die Bank zickt rum.
Ich muss aber an der Stelle, glaube ich, einräumen, dass es eigentlich nichts mehr mit dem Berliner Testament an sich was zu tun hat. Oder vielleicht doch. Der demente Partner erbt dann alles, kann aber nichts mit dem Geld anfangen, da er nicht mehr geschäftstüchtig ist, also müssen das andere für ihn tun.
Ganz wichtig ist dann eben die vollständigen Vollmachten, insbesondere Bankvollmachten, zu Lebzeiten zu erstellen. Und das ist eben der wunde Punkt: nicht jeder denkt daran. Und wie ich schon sagte, wenn einer der Ehepartner dann tot ist, kann man nichts mehr ändern. Dann kann man Ratschläge erteilen noch und nöcher. Es ändert nichts mehr.
PS. Dies ist auch nicht die Antwort auf Marta- Argatas Frage. Ich wollte schlichtweg nur nochmal dir antworten.Geändert von Malaita (27.09.2019 um 22:46 Uhr)
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27.09.2019, 22:56
AW: Berliner Testament
In vielen Familien existiert das Berliner Testament weil man das schon immer so gemacht hat. War in der Familie meines Mannes der Fall. Seine Eltern hatten ein Berliner Testament weil ihre Eltern auch schon eines hatte. War nur wegen der Erbschaftsteuer, da Vermögen doch etwas höher und nur ein Kind eigentlich eher idiotisch, aber sein Vater bestand darauf
Durch einen seltenen Sonderfall kam es dann nicht zum tragen.
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27.09.2019, 23:04
AW: Berliner Testament
Berliner Testament: von meiner Logik aus taugt es tatsächlich nur für Ehepartner, die davon ausgehen, dass der hinterbliebene Ehepartner nicht mehr heiratet nach dem Tod des anderen bzw. dass da keine anderen Kinder mehr auf die Welt kommen.
Alle Kinder, die gezeugt worden sind (auch außerehelich) sind pflichtteilberechtigt.
Aber die nachfolgend gezeugten Kinder? Von meiner Logik her müssten die auch einen Pflichtteil bekommen von dem, was zum Beispiel dem Vater an Vermögen geblieben ist. Weil ich immer davon ausgehe, dass der Verwandtschaftsgrad auch mit zählt. Und das wäre ja dann ersten Grades bei einem leiblichen Kind. Dass das leibliche Kind total leer ausgeht, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
So weit meine Logik. Was das Erbrecht in diesem Falle sagt, weiß ich nicht.
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27.09.2019, 23:12
AW: Berliner Testament
Das Verlinken hat gerade nicht geklappt bei mir. Aber gib mal deine Frage bei google ein.
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28.09.2019, 08:55
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28.09.2019, 09:28
AW: Berliner Testament
meine schwiegereltern hatten 1968 beim notar einen erb- und ehevertrag gemacht, was seinerzeit schon sehr fortschrittlich war, obwohl sie nur ein kind hatten, und zu diesem zeitpunkt auch klar war, das kein weiteres mehr zur welt kommen wird
das hat im erbfall fuer das kind einiges erleichtert
sie haben sich nicht auf die gesetzliche erbfolge verlassen, was ich sehr gut finde, das sie sich damals schon mit diesem thema beschaeftigt haben, und eine fuer sich, und alle beteiligten sinnvolle loesung fuer das thema erbe gefunden habendas auge der moderatoren ist ueberall...
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28.09.2019, 23:43
AW: Berliner Testament
Marta-Agata, Berliner Testament ist nicht gleich Berliner Testament, man kann ja Wiedervereiratungsklauseln aufnehmen oder nicht und die Regelung mit weiteren Kindern nach dem Tod des ersten Partners kann man ja, wenn man möchte, auch regeln oder eben nicht.
Wird keine Regelung getroffen und nicht angefochten (und es gibt keine Wiederverheiratungsklausel) bekommen neuer Ehepartner und weitere Kinder ihren Pflichtteil, je nach Formulierung (z. B. „Unsere leiblichen Kinder“ oder „leibliche Kinder von jedem von uns“ ) könnten die nachgeborenen Kinder aber mit den gemeinsamen Kindern Schlusserben werden. Gibt es Streit, was gemeint war, muss im Falle eines Erbrechtsstreit das Gericht das Testament auslegen.
Übrigens wird das Berliner Testament mit einer Scheidung ungültig, die Sorge, dass es nur in 50er-Jahre-Konstellationen funktionieren kann, verstehe ich daher nicht.
Wie bei jeder erbrechtlichen Entscheidung muss und kann man neue Regelungen treffen, wenn sich die Lage ändert.
Was nicht funktioniert, ist eine Regelung zu treffen, die in Situation A gut ist und sie dann beizubehalten, obwohl inzwischen Situation B oder C eingetreten ist.
@Minstrel, danke für die Info zur Meistbegünstigung.
Damit ist, so wie ich es verstanden habe, die Erbeinsetzung der Ehegatten untereinander und das Vererben der Immobilie an den jeweils anderen gemeint.
Ich verstehe trotzdem immer noch nicht, wie man die halten kann, wenn ein Kind seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht und der Wert des Erbes ohne Immobilie nicht genügt, um diesen zu befriedigen.Wenn mich die weltpolitische Lage deprimiert, denke ich an die Ankunftshalle in Heathrow. Es wird immer behauptet, wir leben in einer Welt von Hass und Habgier, aber das stimmt nicht. Mir scheint wir sind überall von Liebe umgeben. Oft ist sie weder besonders glanzvoll noch spektakulär, aber sie ist da. Väter&Söhne, Mütter&Töchter, Ehepaare, Verliebte, alte Freunde.
Ich glaube, wer darauf achtet, wird feststellen können, dass Liebe tatsächlich überall zu finden ist
Intro "Tatsächlich Liebe"
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29.09.2019, 22:08
AW: Berliner Testament
Danke, fritzi.
Vielleicht können wir hier auch Alternativen zum Berliner Testament diskutieren - je nachdem, was man beabsichtigt.
Z.B. dass der Ehepartner nicht aus dem Haus/der Wohnung raus muss, dass es keine komplizierte Erbengemeinschaft gibt, dass "das Haus aus meiner Familie nicht in die Familie einer neuen Frau gehen kann", o.ä.
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29.09.2019, 23:07
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AW: Berliner Testament
Wenn ich das richtig verstehe, liegt das daran, dass Güterrecht vor Erbe gilt. Der Vertrag ist darum auch ein Ehe- und Erbvertrag.
War der Erblasser verheiratet, ist für die Bestimmung des Nachlasses immer zuerst das Ehegüterrecht zu berücksichtigen. Nur was nach Abzug der güterrechtlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten vom ehelichen Vermögen verbleibt, bildet den Nachlass.A man is likely to mind his own business when it is worth minding. When it is not, he takes his mind off his own meaningless affairs by minding other people´s business. - Eric Hoffer
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