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    Familien-Grab auflösen?

    Bitte um Rat ,bin in einem Interessenkonflikt.

    Es geht um das Grab meiner Familie : Opa ,Oma,Vater,Mutter liegen dort.
    Opa ist vor 59 Jahren gestorben, bei Oma sind es 40 Jahre, meine Mutter ist vor 50(!) Jahren jung verstorben und mein Vater vor 39 Jahren.
    Natürlich wäre die Grabzeit schon längst erloschen aber vor 19 Jahren hatte ich aus Gutmütigkeit die Mutter einer Tante (die selbst kein eigenes Grab für ihre Mutter wollte) dort begraben lassen.
    Damals war das alles kein Problem ,da die Tochter sich an der Grabpflege beteiligt hat , mal Blumen gepflanzt hat ,grabschmuck usw.

    Mittlerweile ist diese Tante auch gestorben und im Grab ihres Mannes in einer anderen Stadt.
    Da ihre Mutter in meinem Familien-Grab noch eine offizielle Liegezeit von 7 Jahren hat ,ergibt sich für mich die Situation ,das ich alleine dieses Grab noch einige Jahre zu pflegen hätte.
    Mittlerweile bin ich gesundheitlich eingeschränkt und mir wird das ganze zuviel.

    Nach soviel Jahrzehnten habe ich keinen Bezug mehr zum Grab aber trotzdem Bedenken ,es einfach aufzu lösen.
    Natürlich kann mir niemand die Entscheidung abnehmen ,aber wie lange haltet ihr an einem Familiengrab fest?
    Übrigens. es gibt von meiner Seite keinerlei lebende Verwandte mehr .
    Geändert von Hannely (19.08.2018 um 15:49 Uhr)

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    AW: Familien-Grab auflösen?

    Wenn es noch 7 Jahre "Liegezeit" gibt, ist es denn möglich das Grab aufzulösen !?
    Hier wäre es wahrscheinlich erst nach diesen Jahren möglich, das ist wahrscheinlich
    unterschiedlich geregelt. Wäre es ggf. möglich, eine Gärtnerei mit der "Grund-Pflege"
    zu beauftragen ? Was natürlich mit Kosten verbunden wäre, aber eben für einen ab-
    sehbaren Zeitraum. Wenn es keine weiteren involvierten und interessierten Personen
    an dem Grab mehr gibt, würde ich es auflösen lassen, wenn möglich.
    Es hat keinen Zweck sich an Gräbern "zu Tode zu quälen"; das klingt makaber, ich kenne
    jedoch 2 Fälle, in denen genau das passiert ist: gebrechlich gewordenen Angehörige starben
    auf dem Friedhof bei der Grabpflege. Der eine Fall bei Hitze, der andere Fall im Winter,
    als Tannengrün geordnet werden sollte und die Person ausrutschte und dort erfror.
    Das soll dir keine Angst machen, aber unter solchen Umständen hat es keinen Zweck,
    Gräber unbedingt erhalten zu wollen. Die Erinnerungen liegen sowieso nicht da drin....
    Die Träume sind geheime Tunnel, durch die wir zurück-
    kehren, so daß wir einen Moment lang wieder sind, wer
    wir waren

    Aharon Appelfeld

  3. User Info Menu

    AW: Familien-Grab auflösen?

    Danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe mich schon erkundigt ,es ist möglich ,ein Grab vor Ende der Liegezeit aufzulösen ,das Grab wird dann einige Zeit nicht neu belegt.
    Auf diesem Friedhof wurden sogar Gräber die nur 3-4 Jahre bestanden ,aufgelöst .

    Grabpflege durch Gärtner kann ich mir leider nicht leisten und wird zudem auch nicht vor Ort angeboten.

  4. Inaktiver User

    AW: Familien-Grab auflösen?

    Zitat Zitat von gezeitenfrau Beitrag anzeigen
    Die Erinnerungen liegen sowieso nicht da drin....
    Sehe ich auch so. Mein Vater ist 1976 gestorben und meine Mutter 1995. Als die Nutzung abgelaufen war, habe ich das Grab auflösen lassen. Meine Eltern sind mir immer noch sehr nahe, aber dazu brauche ich kein Grab.

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    AW: Familien-Grab auflösen?

    ja,das sehe ich auch so ,nur, gibt es nicht auch diese moralische Verpflichtung ?
    Aber ich denke auch ,fast 60 Jahre sind genug ,denn die meisten leute können sich an die verstorbenen Personen nicht mehr erinnern.

  6. gesperrt

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    AW: Familien-Grab auflösen?

    Zitat Zitat von Hannely Beitrag anzeigen
    ja,das sehe ich auch so ,nur, gibt es nicht auch diese moralische Verpflichtung ?
    Aber ich denke auch ,fast 60 Jahre sind genug ,denn die meisten leute können sich an die verstorbenen Personen nicht mehr erinnern.
    die frage nach der moralischen verpflichtung kannst einzig und alleine du dir selbst beantworten

    frage: wem gegenueber wuerdest du dich denn moralisch verpflichtet fuehlen ? deinen verstorbenen angehoerigen ?

  7. Inaktiver User

    AW: Familien-Grab auflösen?

    Nein, eine moralische Verpflichtung gibt es meiner Meinung nach nicht. Und fast 60 Jahre sind wirklich genug. Ich habe es mir damals auch lange überlegt und mit meinem Bruder darüber gesprochen. Auch er war der Meinung, dass das Grab aufgelöst werden soll. Und was die Nachbarn sagen, sollte dir egal sein.

  8. User Info Menu

    AW: Familien-Grab auflösen?

    so ein Grab ist ein bisschen wie eine Heimat ,eine Anlaufstelle ,danach wären alle Wurzeln gekappt. Das macht mir etwas Sorge. Das etwas fehlt.

  9. Inaktiver User

    AW: Familien-Grab auflösen?

    Hannely, ich kann sehr gut verstehen, dass du das Familiengrab nach all den vielen Jahren bzw. Jahrzehnten nicht mehr pflegen kannst und willst. Dazu kommt, dass du inzwischen ohnehin keinen richtigen Bezug mehr dazu hast. Insofern brauchst du m. E. überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben, dieses Grab einebnen zu lassen.

    Ich kenne das aus meiner Heimatstadt auch so, dass man Gräber schon nach recht kurzer Liegezeit einebnen lassen kann. Die Gräber bestehen weiterhin, nur sind sie an der Oberfläche nicht mehr als solche erkennbar, dort wird dann üblicherweise Rasen eingesät. Ich finde das in Fällen, wo die Angehörigen keine Grabpflege (mehr) leisten können und/oder wollen, eine gute Alternative.

    Und wenn du doch mal das Bedürfnis hast, deine verstorbenen Angehörigen auf dem Friedhof zu besuchen, kannst du das ja weiterhin tun. Das Grab ist ja immer noch da, nur eben nicht bepflanzt mit Blumen und ausgestattet mit einem Grabstein, sondern als Rasenfläche.

  10. gesperrt

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    AW: Familien-Grab auflösen?

    Hannely, du trägst die Erinnerung an deine Verstorbenen in deinem Herzen. Lass das Grab auflösen. Du hast keine moralische Verpflichtung. Das Grab meiner Eltern hat eine Grabplatte und ich bin mittlerweile höchstens 3 mal im Jahr dort (wenn wir vorbeifahren) und das nicht einmal mehr an Todes-oder Geburtstagen.

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