Ich bin gerade sehr nachdenklich geworden.
Eine 75 jährige sehr rüstige Dame aus meinem weiteren Umfeld hat keine Familie, lebt allein und kann sich voll und ganz versorgen. Sie besitzt ein kleines Häuschen, die Rente reicht gerade so für das Leben. Es mag Verwandte über 100 Ecken geben, aber da besteht keinerlei Kontakt.
Aber was ist jetzt wenn sie nicht mehr alles alleine kann - wer ist dann zuständig? Wie geht es weiter?
Wer regelt ihr Leben? Wer erbt?
Wäre es sinnvoll jetzt schon das Haus auf Erbrecht zu verkaufen? Sollte sie jetzt mit einer Behörde (welcher?) Verbindung aufnehmen oder einen sich einen Treuhänder suchen?
LG
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 18
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03.07.2017, 00:09
reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
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03.07.2017, 00:25
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Alles schriftlich aufsetzen und Maßnamen treffen, damit es im Notfall gefunden wird. (Eine Karte mit Querverweis in der Brieftasche als Anfang.): Testament, Patientenverfügung, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügung. Eine Übersicht über Konten, Schließfächer, Verträge, Online-Identitäten, und Paßwörter zu erstellen und anzumerken, was mit ihnen geschehen soll, hilft den Leuten, die sich drum kümmern müssen. (Und einem selber sowieso!)
Wenn man eine vertraute Person hat, die willens und in der Lage ist, als Ansprechpartner zu dienen, wenn etwas ist, mit dieser absprechen und klären, welche Vollmachten sie haben muß oder soll. Zumindest muß sie an die Papiere kommen!
Um das Einkommen zu unterstützen, wäre es vielleicht möglich, das Haus auf Leibrente zu verkaufen, alternativ wäre ein Verkauf und ein Umzug in betreutes Wohnen evt. irgendwann eine Möglichkeit.
Navigationshilfe könnte die Bürgerberatung der Stadt oder Gemeinde geben, da wäre die erste Anlaufstelle.
Ein Notar, um den Papierkram wasserfest zu machen.
Ein Immbobilienmakler, falls das Haus verkauft werden soll, egal ob auf Leibrente oder komplett.
Der Anbieter bertreuten Wohnens für selbiges. Auch da kann die Gemeinde vermutlich weiterhelfen, was es vor Ort so gibt.
Wer keine Familie hat kann im Testament bedenken, wen er will, sollte allerdings berücksichtigen, daß die Freibeträge danngering sind. Vermacht oder vererbt man einer Person mit einem nicht flüssigen Vermögenswert, muß die das Geld für die Steuer heranschaffen. Man kann an wohltätige Organisationen vererben, oder an die Kirche.
Ist sicher, daß es keine Verwandten gibt, die irgendwelche Pflichtteile beanspruchen können?
In Abwesenheit von gesetzlichen Erben und Testament erbt der Staat.Geändert von wildwusel (03.07.2017 um 00:38 Uhr)
** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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03.07.2017, 08:19
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
scannie
warum fragst du das alles ?
hat sie dich darum gebeten, oder ist es reine neugier deinerseits, was mit alleinstehenden menschen passiert, wenn diese sich nicht mehr versorgen koennen ?
es wird uebrigens nicht jeder dement, auch wenn er gesundheitlich abbaut
man kann dann trotzdem noch herr seiner sinne sein, und alles selbst regeln indem man sich eine "ausfuehrende hilfe" sucht oder in anspruch nimmt
das erbe werden die naechsten verwandten antreten, so wie es das gesetzliche erbrecht vorsieht
immer unter der voraussetzung das es noch etwas zu erben gibt, und das haeuschen nicht irgendwann fuer das bestreiten der pflegekosten verkauft werden muß
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03.07.2017, 10:27
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Irgendwelche Verwandte wird es schon geben. Ob frau Kontakt hat oder nicht.
Das Gericht lässt Angehörige suchen.
Mit 75 gibt es nichts zu regeln. Meine Mutter ist 76 und würde sich sehr bedanken, wenn man sie als regelungsbedürftig einstufen wollte. Zudem haben meine Eltern bereits seit Jahren Verfügungen und Vollmachten erteilt.
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Reine Familiensache
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03.07.2017, 13:30
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Du hast Interesse an dem Erbe? Oder du würdest gern als "Treuhänder" ihr Vermögen verwalten?
Da wirst du Pech haben, denn es gibt keinen Regelungsbedarf. Wenn sie stirbt, gibt es entweder ein Testament oder es erben die gesetzlichen Erben; wenn keine Verwandte ermittelt werden können, wird der Staat Erbe. Wenn sie dement wird, wird das Amtsgericht einen gesetzlichen Betreuer einsetzen. Warum soll sie Geld für einen Notar ausgeben (was soll der Notar denn tun?), warum ihr Haus "auf Erbrecht" verkaufen, was immer das sein soll? Und wozu sollte sie einen Treuhänder brauchen?
Das meiste von dem, was Wildwusel aufzählt, halte ich für völlig überflüssig. Wozu soll eine Übersicht über Online-Identitäten mit Passwörtern nötig sein? Wenn ich sterbe, schreibt hier oder auf Facebook halt niemand mehr unter meiner Identität, fertig. Wozu soll da ein Erbe Zugang brauchen? Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht habe ich auch nicht - die gesetzliche Regelung passt wunderbar für meine Bedürfnisse.
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03.07.2017, 14:40
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Das ist das, was mMn zu regeln ist: Was will ich, und wie kann ich am besten im Vorfeld dafür sorgen, daß es getan wird.
@scannie: Nur, weil es Verwandte gibt, heißt es nicht, daß das ein Selbstgänger ist. Es werden gesetzliche Betreuer eingesetzt, auch wenn es leibliche Kinder gibt, auch wenn die bereits Vollmachten haben, wenn kein klarer anderslautender Wille vorliegt.
Es gilt die gesetzliche Erbfolge, und die geht bis zu n.ter Ordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1929.html. Wenn über die Urgroßeltern keine Verwandten mehr zu finden sind, dann wird eben weiter die Ahnenlinie hochgegangen, bis der dreißigjährige Krieg, , oder die Sintflut die Dokumente vernichtet hat und weiter Suche nicht möglich ist. .
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*Dir* ist es egal, ob deine Erben rechtlich für etwas verantwortlich sind, daß sie nicht sehen, von dem sie nichts wissen, und das sie nicht beeinflussen können, ob irgendwelches Geld, das niemand findet, am Ende der Bank oder dem Staat zufällt, wer dein Betreuer wird und ob die Ärzte mehr von Sorge, nicht genug gemacht zu haben, oder von Einkünfteoptimierung getrieben sind. Das ist ja auch völlig OK und man spart sich eine Menge Papierkram. Aber das sind alles Entscheidungen, und die sollten getroffen werden, so oder so.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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03.07.2017, 14:53
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Warum sollte ein Erbe rechtlich für meine Online-Identitäten verantwortlich sein? Ist er nicht.
Über meine Konten habe ich natürlich eine Aufstellung für meine Erben, es gibt also kein Geld, das niemand findet. Mit meinen Online-Identitäten hat das nichts zu tun.
Mein Betreuer werden mein Mann oder meine Kinder oder ein geeigneterer Dritter. Wer zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bedarf eintreten wird, das am besten sein wird, weiß ich nicht im voraus, also überlasse ich das dem Betreuungsrichter, wie es das Gesetz vorsieht. Dieser Betreuer wird dann auch den Ärzten auf die Finger sehen und sich an der Sachlage orientieren, wie sie dann vorliegt und wie ich sie nicht vorhersehen kann.
Nein, ich sehe keinen Bedarf, etwas anders zu regeln, als das Gesetz es vorsieht. Der Gesetzgeber hat das ja nicht ohne Grund für den Normalfall so geregelt, und da bei mir keine Besonderheiten vorliegen, passt das Gesetz. Meine Entscheidung ist, dass die gesetzliche Regelung für meinen Fall gut ist so wie sie ist und ich da nichts dran ändern möchte.
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03.07.2017, 15:02Inaktiver User
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
scannie, solange deine Bekannte dich um nichts dergleichen bittet, lass alles so wie es ist. Ist bin fast genauso alt, allerdings ohne Häuschen, würde mich aber ärgern, wenn sich irgend ein Nachbar um meine Formalitäten kümmern wollte.
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03.07.2017, 15:25
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03.07.2017, 15:40
AW: reine Familiensache ... und wenn es keine Familie gibt???
Ja und? Jetzt sag mir mal konkret, welche Belastung meine Erben tragen müssen, wenn sie das Passwort für meine Internet-Identität hier bei Brigitte oder bei Facebook nicht kennen. Andere oder gar kostenpflichtige Internetidentitäten habe ich nicht.
Natürlich gibt es bestimmt Fälle, in denen es sinnvoll ist, wenn die Erben einen über das Internet laufenden Vertrag kündigen können. Es schadet auch bestimmt nicht, alles irgendwo festzuhalten. Aber mich nervt diese pauschale Empfehlung "Man sollte seine Internetidentitäten mit Passwort hinterlegen", "man sollte eine Vorsorgevollmacht haben", "man sollte eine Patientenverfügung haben", ohne dass auf den Einzelfall geschaut wird. Ich wette, ein großer Teil der Leute, die das alles brav machen (und möglichst noch Geld für einen Anwalt oder Notar dabei ausgeben), haben keine Ahnung, wie die gesetzliche Regelung aussieht und ob sie damit nicht genauso gut bedient sind.


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