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  1. Inaktiver User

    AW: Moralisch richtig handeln - oder "Gerechtigkeit" verlangen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie kannst du das behaupten?
    Aus der Erfahrung in meiner Familie heraus. Das habe ich doch geschrieben.

    Es gibt im Leben eines Kindes kaum jemanden, der es genauso liebt wie die Eltern - außer den Großeltern. Die sind aktuell in der Lage, das Kind gut zu versorgen.
    Eben. Und rein rechnerisch ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass die Großeltern in ein paar Jahren ausfallen. Wenn das arme Kind Pech hat, dann verliert es als Zehnjährige den Opa nach Krebserkrankung und mit fünfzehn die Oma. Ein massives Trauma im Kindergartenalter und dann Retraumatisierungen in der Vorpubertät und Pubertät.

    Meine Oma hat es nie verwunden, ich kann das nicht wegrationalisieren.

    Wie kommt man auf die Idee, ein Kind aus festen, bestehenden Familienstrukturen herauszureißen, aus seiner gewohnten Umgebung, um es zu völlig fremden Menschen zu geben, nur weil im Fall der Fälle nötig sein KÖNNTE, das Kind anderweitig unterzubringen? Du projezierst.
    Jetzt unterstellst Du mir etwas, was ich nie geschrieben habe, um dann zu behaupten, ich würde projizieren.

  2. User Info Menu

    AW: Moralisch richtig handeln - oder "Gerechtigkeit" verlangen?

    Hallo nochmal,

    die Vormundschaft meiner Eltern bzw. meiner Mutter als Einzelvormund ist bereits per Gerichtsbeschluss gewährt. Das Jugendamt hat die Situation schon beurteilt und schaut 1x/Halbjahr vorbei. Meine Eltern erhalten auch ein Pflegegeld für das Kind. Soweit das JETZT. Beim Jugendamt hat mich meine Mutter übrigens eh schon ungefragt als Option angegeben - was nicht relevant wäre, denn ich würde dazu auch noch befragt werden.

    Meiner Mutter geht es darum, das Procedere im Falle ihres Nicht-Mehr-Könnens festzuschreiben bzw. die Aufgaben zu verteilen und diese alle auf mich - meine Nichte ist nur ein Aspekt davon, da wären noch Pflege/Betreuung Schwester (samt bestellter Betreuung) und die meiner Eltern.

    Gesetzlich verpflichtet ist man - wenn sie es selbst nicht finanziell aus Eigenmitteln schultern können - als Tochter nur zur Pflege der Eltern bzw. zum Unterhalt der Kosten/Beteiligung.

    Aber mir ist nach dem Thread ziemlich deutlich klar geworden, dass ich mich nicht drauf einlassen kann, wenn nicht andere familiäre Baustellen anders geklärt werden. Meine Schwester pflegen stand aber nie zur Debatte; sie kann niemand aus dem häuslichen Umfeld pflegen, denn sie braucht 24h Betreuung und Magensonde. Wie gesagt, sie hat einen schweren Hirnschaden, sie weiß ja zeitweise nicht mal, was schlucken ist.

  3. User Info Menu

    AW: Moralisch richtig handeln - oder "Gerechtigkeit" verlangen?

    Zitat Zitat von Annilein Beitrag anzeigen
    Dass das Jugendamt nur handlungsbefugt, aber nicht handlungsverpflichtet ist, hätte ich gerne mal nachgelesen.
    Du kannst gerne rauslesen, was du möchtest.
    Ich fühle mich in keinster Weise bemüssigt, dir noch und nöcher die Fakten zu erklären, wenn du sie mißverstehen willst.

    Fakt ist, dass das Jugendamt nicht mehr entscheidungsbefugt ist als die Postbotin. Und natürlich ist es im Not- und Akutfalle handlungsverplichtet, so wie jeder Mensch zur ersten Hilfe.
    Wird durch SBG VIII geregelt.
    Das Idol unserer Kindheit war ein arbeitsloser Aussteiger mit hohem Bildungsgrad, der abseits gesellschaftlicher Normen im Bauwagen lebte.

  4. Inaktiver User

    AW: Moralisch richtig handeln - oder "Gerechtigkeit" verlangen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus der Erfahrung in meiner Familie heraus. Das habe ich doch geschrieben.


    Eben. Und rein rechnerisch ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass die Großeltern in ein paar Jahren ausfallen. Wenn das arme Kind Pech hat, dann verliert es als Zehnjährige den Opa nach Krebserkrankung und mit fünfzehn die Oma. Ein massives Trauma im Kindergartenalter und dann Retraumatisierungen in der Vorpubertät und Pubertät.

    Meine Oma hat es nie verwunden, ich kann das nicht wegrationalisieren.


    Jetzt unterstellst Du mir etwas, was ich nie geschrieben habe, um dann zu behaupten, ich würde projizieren.
    Ja - EIN Fall.

    Du hast es nicht direkt geschrieben, stimmt. Aber da du die Unterbringung für problematisch hältst, bist du dafür, den Umzug in eine Pflegefamilie nicht erst beim Ausfall der Großeltern notwendig werden zu lassen. Was also kann man anders daraus schließen? Lieber nur einmal - JETZT - in die Pflegefamilie und nicht 2 Trennungen. Oder?

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