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  1. User Info Menu

    Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Liebe BriCom,

    kurz zur Situation:

    Mein Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter (Baby). Nun verhält es sich so, dass er eine LV besitzt, einen Sparvertrag und mehrere Immobilienanteile.

    Er geht nun davon aus, dass, falls ihm etwas zustößt, unser Kind und auch ich durch das Erbe abgesichert sind. Nun meine Frage: Ist es denn überhaupt so, dass ich das Erbe unserer Tochter verwalte, wenn wir nicht verheiratet sind?
    Er stellt sich das so vor, dass ich damit ihr Studium, unser Leben etc. bestreiten kann.

    Einen schönen Tag für Euch,
    Windweib

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Er soll nicht spekulieren, was sein könnte, sondern ein ordentliches Testament machen und das beim Nachlassgericht hinterlegen.

    Da ein Kind sein Erbe immer erst mit der Volljährigkeit selbst verwalten kann, müsstest Du als Mutter es sicher für Dein minderjähriges Kind verwalten.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Solang es kein Testament gibt bist du überhaupt nicht durchs Erbe abgesichert.
    Du erbst nichts.
    Moderatorin im Forum

    Trennung und Scheidung,
    Kredite, Schulden und Privatinsolvenz,
    Über das Kennenlernen
    Reine Familiensache

  4. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    du bist nur abgesichert, wenn er entweder ein testament gemacht hat, oder dich als bezugsberechtigter bei lv oder rv angegeben hat
    ansonsten erbst du gar nichts
    mal abgesehen von der witwenrente die du nicht bekommst, wenn ihr nicht verheiratet seid

    wenn keine weiteren erben vorhanden sind, waere deine tochter alleinerbe
    wenn niemand anders bestimmt wird, wirst du als vermoegensverwalter deiner tochter bestellt werden

    am besten waere es, ihr wuerdet euch einmal gemeinsam von einem fachanwalt fuer erbrecht beraten lassen

  5. Moderation

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Ja, unbedingt fachlich beraten lassen.

    Er geht davon aus...., heißt das er hat noch gar nichts gemacht?
    Automatisch erben wirst Du gar nichts. Nur Euer Kind.

    Lebt z. B. seine Mutter dann noch, könnte sie versuchen die Verwaltung seines Erbes treuhänderisch zu erhalten.

    Bei der LV gibt es auch Fallstricke wegen der Steuer, auch das sollte auf den Tisch.

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    also, wenn mangels anderer Erben Deine Tochter Alleinerbin wäre und keine weiteren Anordnungen getroffen wurden, wäre aber sofort das Vormundschaftsgericht mit im Boot.

    Der Bursche soll ein Testament machen und die Dinge klar regeln und zwar insbesondere die Frage, was vom Vermögen für die laufenden Kosten zu verwerten ist und was zu erhalten ist. Sonst hat das Vormundschaftsgericht die Finger drauf und die stellen den Erhaltungsgesichtspunkt in den Vordergrund und laufende Pläne und Träume lassen sich ggfs. nicht verwirklichen.

  7. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Zitat Zitat von Windweib Beitrag anzeigen
    Mein Freund und ich haben eine gemeinsame Tochter (Baby). Nun verhält es sich so, dass er eine LV besitzt, einen Sparvertrag und mehrere Immobilienanteile.

    Er geht nun davon aus, dass, falls ihm etwas zustößt, unser Kind und auch ich durch das Erbe abgesichert sind. Nun meine Frage: Ist es denn überhaupt so, dass ich das Erbe unserer Tochter verwalte, wenn wir nicht verheiratet sind?
    Er stellt sich das so vor, dass ich damit ihr Studium, unser Leben etc. bestreiten kann.

    Einen schönen Tag für Euch,
    Windweib
    Du selbst bist ohne eine Verfügung gar nicht abgesichert. Bedenke auch bitte, dass Lebensgefährten nur einen Freibetrag von € 20.000 haben, das ist also ordentlich Erbschaftssteuer fällig, falls er dich im Testament bedenkt.

  8. Inaktiver User

    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Die Lebensversicherung fällt nicht in die Erbschaft, sondern geht an den im Vertrag benannten Begünstigten. Wer ist das in seinem Fall bisher?
    Wenn kein Testament vorliegt, gilt zwar gesetzliche Erbfolge, was hieße, dass eure Tochter erbt, aber wie schon von einer Userin erwähnt, kommt bei Minderjährigen das Vormundschaftsgericht mit ins Boot,dieses schaltet sich automatisch ein und zwar immer, auch wenn die Eltern zum Todeszeitpunkt verheiratet waren.

    Du bist in keinster Weise abgesichert. Wenn ihm das wirklich wichtig ist, soll er schnellstmöglich zum Notar und ein entsprechendes Testament aufsetzen lassen. Die Kosten dafür sind erschwinglich. (Beratung, Gebühren und Ausfertigung lag bei mir um die 150 €)

  9. User Info Menu

    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Und wenn der LG noch andere Verwandschaft hat, sind die in der Erbfolge neben Eurer Tochter ja auch noch zu berücksichtigen (so sie denn noch leben zum Erbzeitpunkt).

    Ich rate auch ganz dringend zur fachlichen Beratung!
    Alles zu seiner Zeit.

  10. gesperrt

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    AW: Gemeinsames Kind, Erbschaft

    Zitat Zitat von Utetiki Beitrag anzeigen
    Ja, unbedingt fachlich beraten lassen.

    Er geht davon aus...., heißt das er hat noch gar nichts gemacht?
    Automatisch erben wirst Du gar nichts. Nur Euer Kind.

    Lebt z. B. seine Mutter dann noch, könnte sie versuchen die Verwaltung seines Erbes treuhänderisch zu erhalten.

    Bei der LV gibt es auch Fallstricke wegen der Steuer, auch das sollte auf den Tisch.
    kannst du diese fallstricke bitte mal genauer erlaeutern ?

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