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  1. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Habt ihr Geschwister das Erbe nach dem Tod eurer Mutter ausgeschlagen?
    Schenkungen unterliegen einer Frist, doch eine rechtsverbindliche Aussage kann da nur ein Anwalt machen.
    Geändert von Inaktiver User (02.02.2014 um 14:05 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Meines Wissens ist es der Sinn eines Berliner Testaments, dass der Verbliebene den gemeinsam erklärten Willen eben NICHT ändern kann. Also er erbt erstmal alles und nach dem Tod des zweiten Partners gilt, was gemeinsam festgelegt wurde.
    Auf Streitigkeiten dieser Art würde ich mich als Erbin nur einlassen, wenn ich Geld brauche. Alles andere ist zu nervenaufreibend. Der Bruder hat seinen Hintern nie hochgekriegt, weil er immer verwöhnt wurde und nichts dafür tun musste, sein Auskommen zu haben. Der wird sich nicht mehr ändern.

  3. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Meines Wissens ist es der Sinn eines Berliner Testaments, dass der Verbliebene den gemeinsam erklärten Willen eben NICHT ändern kann.
    Ist ja hier auch nicht passiert, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Mutter hat "nur" die Erbmasse geschmälert, indem sie vorher was verschenkt hat. Um dagegen anzugehen, müsste man vermutlich nachweisen, dass der Bruder die Mutter betrogen oder bedroht hat.

    Bin aber kein Jurist, das ist nur mein laienhaftes Verständnis.

  4. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Ich würde in diesem Falle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sicherzustellen, dass ich NIEMALS für die Belange dieses Bruders einstehen muss (hinsichtlich einer möglichen Unterhaltspflicht z. B.), denn dass dieser Bruder bis zum Lebensende dieses Haus bewohnen/unterhalten (wovon?) kann, darf aufgrund seiner bisherigen Lebensweise stark bezweifelt werden.

  5. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist ja hier auch nicht passiert, wenn ich es richtig verstanden habe. Die Mutter hat "nur" die Erbmasse geschmälert, indem sie vorher was verschenkt hat. Um dagegen anzugehen, müsste man vermutlich nachweisen, dass der Bruder die Mutter betrogen oder bedroht hat.

    Bin aber kein Jurist, das ist nur mein laienhaftes Verständnis.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Vorgehen dem durch das Berliner Testament festgesetzen Willen widerspricht. Und Schenkungen können 10 Jahre rückabgewickelt werden. Sonst könnten Leute ja ihr Vermögen durch Schenkungen schmälern, um z.B. Sozialleistungen zu erhalten. Und DAS geht eben nicht.

  6. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich würde in diesem Falle alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um sicherzustellen, dass ich NIEMALS für die Belange dieses Bruders einstehen muss (hinsichtlich einer möglichen Unterhaltspflicht z. B.), denn dass dieser Bruder bis zum Lebensende dieses Haus bewohnen/unterhalten (wovon?) kann, darf aufgrund seiner bisherigen Lebensweise stark bezweifelt werden.
    Es gibt keine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern.

  7. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Vorgehen dem durch das Berliner Testament festgesetzen Willen widerspricht.
    Wir kennen den genauen Wortlaut des Testaments nicht, das müsste tatsächlich ein Anwalt prüfen.

    Sinn des Berliner Testaments ist erstmal, einen hinterbliebenen Ehepartner davor zu schützen, zwecks Auszahlung an die weiteren gesetzlichen Erben z.B. das gemeinsame Haus verkaufen zu müssen.

  8. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern.
    Weiß' ich doch. Allerdings -so wie dieser Bruder mit seinen kriminiellen Ideen + Schulden- bisher durchgekommen ist, wird er auch alles "Un"-Mögliche (z. B. behaupten, dass Schenkungen der Mutter an die Geschwister etc. erfolgt sind...) versuchen, mit Unwahrheiten die Restfamilie in die Bedrouille zu bringen, die dann leider in der Beweispflicht steht. Das dürfte nach ca. 5-10 Jahren, wenn das Haus zwischenzeitlich zwangsversteigert worden ist und weitere Schulden vorhanden sind, ziemlich schwierig werden. Deshalb möglichst viele Unterlagen JETZT sicherstellen und mittels Anwalt auf zukünftige "Überraschungen" prüfen lassen. Unterschätze nie die Fähigkeiten von Menschen, die keinen Ausweg (Verantwortung für ihr Leben übernehmen wollen) sehen und dabei vor kriminellen Handlungen -wie bereits geschehen- nicht zurückschrecken!

  9. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....kriminellen Handlungen -wie bereits geschehen-...
    Welchen Straftatsbestand hast Du den Beiträgen von Meckie entnehmen können?

    Edit: ok, sie hat was von Diebstählen geschrieben.

  10. Inaktiver User

    AW: Nachlass - Hotel Mama und Mutter abgezockt

    Nun - DAS hier bspw. oder reicht es nicht ?!

    Zitat Zitat von meckie Beitrag anzeigen
    Mein Bruder - ohne abgeschlossene Ausbildung - hat unseren Eltern oft Sorgen bereitet. Er hat sich nie - woher auch -an den Kosten beteiligt. Im Gegenteil. Wir alle Eltern und Geschwister wurden beklaut von ihm, Geld im Hause zu haben (auch kleinere Summen) war riskant.

    Dann und wann war er für Wochen verschwunden, zeitweise auch mal in der JVA, wie meine Geschwister wissen.

    Neben kostenfreien Wohnen nutzte er auch ihren PKW, der durch einen Unfall des Bruders (unverschuldet) erneuert wurde. Kurz vor ihrem Tod wurde das Haus verkauft und das gesamte Geld ging an den Bruder. Um sich das Geld zu sichern, hat er die Mutter unterschreiben lassen, dass sie ihm das Geld schuldet. Er kaufte sich ein neues Haus, wo die Mutter fortan Miete bezahlen musste und sich ihr Wohnrecht für den Rest der Hausverkaufssumme kaufen musste. Ob das Wohnrecht eingetragen wurde, ist nicht bekannt.

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