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  1. Inaktiver User

    geschockt meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

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    Geändert von Inaktiver User (27.12.2009 um 01:12 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Zunächst mal zu den gesetzlichen Grundlagen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch:

    § 1896 BGB - Voraussetzungen
    (1) Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen. 3Soweit der Volljährige auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden, es sei denn, dass dieser seinen Willen nicht kundtun kann.

    (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

    (2) Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten, der nicht zu den in § 1897 Abs. 3 bezeichneten Personen gehört, oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.

    (3) Als Aufgabenkreis kann auch die Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten bestimmt werden.

    (4) Die Entscheidung über den Fernmeldeverkehr des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten seiner Post werden vom Aufgabenkreis des Betreuers nur dann erfasst, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat.
    § 1901 BGB - Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers
    (1) Die Betreuung umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen.

    (2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten.

    (3) Der Betreuer hat Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. Ehe der Betreuer wichtige Angelegenheiten erledigt, bespricht er sie mit dem Betreuten, sofern dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft.

    (4) Innerhalb seines Aufgabenkreises hat der Betreuer dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Krankheit oder Behinderung des Betreuten zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, hat der Betreuer in geeigneten Fällen auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan zu erstellen. In dem Betreuungsplan sind die Ziele der Betreuung und die zu ihrer Erreichung zu ergreifenden Maßnahmen darzustellen.

    (5) Werden dem Betreuer Umstände bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Vormundschaftsgericht mitzuteilen. Gleiches gilt für Umstände, die eine Einschränkung des Aufgabenkreises ermöglichen oder dessen Erweiterung, die Bestellung eines weiteren Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts (§ 1903) erfordern.
    Zum Verfahren nach dem Gesetz über die Freiwillige Gerichtsbarkeit:

    § 68 FGG - [Anhörung des Betroffenen]
    (1) Vor der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts hat das Gericht den Betroffenen persönlich anzuhören und sich einen unmittelbaren Eindruck von ihm zu verschaffen. Den unmittelbaren Eindruck soll sich das Gericht in der üblichen Umgebung des Betroffenen verschaffen, wenn dieser es verlangt oder wenn es der Sachaufklärung dient und der Betroffene nicht widerspricht. Das Gericht unterrichtet ihn über den möglichen Verlauf des Verfahrens; es weist in geeigneten Fällen den Betroffenen auf die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und deren Inhalt hin. Verfahrenshandlungen nach Satz 1 dürfen nur dann durch einen ersuchten Richter erfolgen, wenn von vornherein anzunehmen ist, daß das entscheidende Gericht das Ergebnis der Ermittlungen auch ohne eigenen Eindruck von dem Betroffenen zu würdigen vermag. ...
    ...
    Mein Rat: Dein Posting klingt alles im allem strukturiert vernünftig, so dass ich davon ausgehe, dass Du für Dich angemessen Verantwortung tragen kannst. Besprich mit dem Richter offen wie in dem Posting die Sachlage. Frage ihn gegebenenfalls, ob es sinnvoll ist, einen Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - zu konsultieren, gegebenenfalls unter Gewährung von Prozesskostenhilfe.

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    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Hallo, Sarena,

    nichts ist kaputt!!!

    Dir steht jetzt ganz einfach eine Lebensprüfung bevor, die DU GEWINNEN WIRST!

    Jetzt kratze wirklich restlos alle Deine letzten Kraftreserven zusammen und bleibe standhaft bei Dir selbst. Tu es, Sarena!!!


    Ich bin mir sicher, Du wirst nichts zu befürchten haben, wenn Du ruhig und besonnen Deine Dinge darlegst, die man von Dir wissen will. Lass Dich jetzt bitte nicht umwerfen.

    Ich kann diese Angst von Dir sehr gut nachvollziehen, aber es ist wirklich eine kindliche Angst, als wärest Du noch immer 5 Jahre alt.

    Mach´doch die Augen auf: Du bist es nicht mehr, Du bist eine erwachsene Frau mit allen Rechten und Pflichten. Wenn Du Dich so verhälst, dann wird niemand Dich unter Betreuung stellen wollen.

    Aber finanziell darfst Du Dir nun wirklich absolut keinen Fehler mehr leisten. Mein Verdacht ist, dass Deine Eltern Angst haben, für Dich irgendwann aufkommen zu müssen. Lieber geben sie scheinbar ihr Geld inzwischen aber dort aus, wo es sich für sie lohnt.

    Wenn Du Dich jetzt nicht so sehr davon beeinflussen lässt, dass Du psychisch zusammenbrichst angesichts dieser Entmündigungsabsicht Deiner Eltern, werden sie Dir nichts mehr anhaben können, davon bin ich überzeugt.

    Sarena: das ist Deine Chance! Ehrlich!
    Jetzt kannst Du Dich endlich befreien von dieser inneren Abhängigkeit. Nimm diese Herausforderung an und zeig ihnen allen, wer Du bist! Ruhig und bestimmt!

    Etwas schockierte liebe Grüße von
    E.
    Man muss nur immer einmal öfter aufstehen als man umgefallen ist.
    "Ihr sollt immer denken: Ich werde es schaffen" Dalai Lama


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    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    liebe sarena,

    bitte, bitte halte dich an den klugen rat von tom und an die klugen worte von der einzelnen! wie sie glaube ich auch, dass du sehr viel mitbringst und deine lager meistern wirst.

    toi toi toi


  5. Inaktiver User

    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    --
    Geändert von Inaktiver User (27.12.2009 um 01:13 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Mir ist nur nicht ganz klar, ob ich einen Gutachter benennen darf oder ob das Amtsgericht dann einen aussucht.
    diese Frage hab ich mir gerade selbst beantwortet.

    Wikipedia sagt:

    Der Betreute muss durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden. Ein (selbst vorgelegtes) ärztliches Zeugnis, ist nur dann ausreichend, wenn der Betroffene eine Betreuerbestellung selbst beantragt.
    Mist!

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    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Liebe Sarena,

    schreib doch für Dich auf - wenn Du es schaffst - wie Deine Kindheit und Jugend verlaufen ist.

    Und überreich das der Dame bei der Arge.

    Ja, es ist die letzte Möglichkeit Deiner Eltern, Macht auszuüben.

    Ich war auch schon Betreuerin. (Komapatient). Sooo schnell wird eine Betreuung nicht ausgesprochen.

    Soo viele Leute müssten dann ja unter Betreuung gestellt werden.... das passiert nicht bei 3.500 Schulden.

    Aber eine Schuldenberatung fände ich bei Dir viel sinnvoller.

    Und sei stolz auf Dich - trotz Deiner grausigen Kindheit hast Du überlebt.

    Alles Liebe

    angie

  8. Inaktiver User

    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Hallo Sarena - hier findest du wichtige Informationen zur Betreuung *klick*

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    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Sarena, wir kennen uns ja noch ein bissel aus deinem anderen Strang - denk dran, wie du das gemeistert hast!!!

    Ich weiß leider gar nichts über Betreuung. Aber die anderen hier haben dir ja schon gute Tipps gegeben.

    Auf jeden Fall denke ich an dich und drücke dir alle Daumen für das Gespräch im Januar. Lass dich bitte nicht runterziehen von den Gedanken daran.
    Wenn du diese Sache hinter dich gebracht hast, dann bist du frei!

    Alles Liebe für dich - und frohe Weihnachten!
    Eigentlich bin ich ganz anders, nur komm ich so selten dazu! (frei nach Harald Juhnke)
    Nehmen Sie die Menschen so wie sind - es gibt keine anderen!

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    AW: meine Eltern wollen einen gesetzlichen Betreuer für mich

    Hallo Serena,

    vorab möchte ich schicken, dass ich seit nun fast einem Jahr die Betreuerin meines Mannes bin. Stell Dir vor, es handelt sich um jemand aus Deinem Bekanntenkreis: Geld wird, sobald es da ist, für die verrücktesten und gerade nicht zu gebrauchenden Dinge ausgegeben: jeden Tag eine neue Versicherung, Zahnersatzversicherungen drei Stück pro Woche, daneben Schulden aus einem Immobilienkauf, jede Lottogesellschaft, die unsere Telefonnummer hat, bekommt auch eine Benkverbindung, wo sie abbuchen kann. Tausende Versprechungen, die halten von zwölf bis Mittag, für jeden neuen Ausrutscher ein Scheinargument, wozu es doch gut wäre, Entschuldigungen. Immer wieder die Aussage: Jetzt habe ich es hinter mir, dabei bunkert er im Kleiderschrank hinter den Pullis schon die nächsten Werbebriefe. Psychische Probleme, eine seit 11 Jahren diagnostizierte Krankheit. Könntest Du da ruhig zusehen, wie auf den Abgrund zugesteuert wird oder würdest Du versuchen zu helfen und handeln?

    Seit ich seine Betreuerin bin, ist für ihn vieles leichter. Er weiß, für bestimmte Dinge, die schwer auf ihm lasteten, trägt er jetzt nicht mehr die Verantwortung. Und er weiß, dass Herzenswünsche ihm trotzdem erfüllt werden. Er muss auf nichts verzichten, was seine Lebensqualität beträfe, er bekommt mehr als nur ein "Taschengeld". Meine Verantwortung ist es, dafür Sorge zu tragen, dass kein finanzielles Desaster eintritt. Ich muss mich dafür gegenüber dem Amtsgericht verantworten und z. B. jährlich ein Vermögensverzeichnis aufstellen, Einnahmen und Ausgaben protokollieren und begründen, sollten bestimmte Fälle eintreten, muss ich mir vorher vom Amtsgericht die Genehmigung einholen. Du siehst, auch Betreuer werden kontrolliert.

    Vor der Entscheidung für die Betreuung wurde ein Gutachten eingeholt. Da zählt aber nicht nur die Momentaufnahme, sondern das Gesamtbild. Nicht das "jetzt geht es gerade aufwärts" allein, sondern auch die vorherigen Abstürze, ihre Anzahl und ihre Heftigkeit im Verhältnis zum Aufstieg werden gewichtet. Und glaub mir, es ist besser, dieses Gutachten wird von jemand erstellt, der Dich schon länger kennt und begleitet (im Fall meines Mannes seine Ärztin) als jemand, dem Du einmalig gegenüber sitzt. Außerdem haben solche Momentaufnahmen-Gutachter das Wissen, dass die zu begutachtenden Personen auf jeden Fall eine positive Beurteilung erzielen möchten...

    Wenn ich so Deine Schilderungen lese und mir vorstelle, Du wärst meine Schwester, käme ich wahrscheinlich auch zu dem Schluss, Du brauchtest Hilfe. Jetzt ist es am Richter, alle Tatsachen zu bewerten und anhand der gesetzlichen Maßgaben eine Entscheidung zu treffen. Klar ist, dass es genausogut ein Nein werden könnte.

    Ich weiß, dass es sich nicht gut anfühlt, dass es einer Entmündigung ähnlich sieht. Glaub mir, es könnte auch leichter für Dich werden. Verantwortung abgeben, wie eine Last, welche für Dich allein zu schwer ist. Es kann auch erleichtern.

    Zudem ist eine Betreuung nicht für den Rest des Lebens festgesetzt. Sie ist zeitlich befristet und das Amtsgericht prüft dann, ob eine Fortdauer notwendig ist.

    Alles Liebe sendet Dir

    H.
    Alles im Leben hat seine Zeit: das Weinen und auch das Lachen.

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