Hallo und guten Morgen,
die Schwester meines Freundes ist gestorben, war verheiratet, es ist kein Testament vorhanden.
Mein Freund weiß nun nicht, wie er seinen Schwager taktvoll darauf hinweisen kann (er will nicht als Erbschleicher dar stehen), dass er Miterbe ist. Eltern leben nicht mehr, Kinder haben beide nicht, andere Geschwister gibt es nicht.
Der Witwer hat Vollmacht für das/die Konto/Konten seiner verstorbenen Frau, die einen nicht unerheblichen Betrag hinterlassen hat.
Auch ist noch Schmuck vorhanden, den die Schwester von der vor 6 Jahren verstorbenen Mutter nach Absprache mit meinem Freund behalten hat.
Auch diesen möchte nun mein Freund natürlich gern, zumindest als Erinnerung, von seinem Schwager bekommen..
Der Schwager muss doch auch irgendwann das/die Konten und Versicherungen kündigen.
Muss er dazu einen Erbschein beantragen? Fall ja: Wird er dann beim Nachlassgericht zwangsläufig gefragt, ob Testament bzw. andere Erben da sind?
Vielleicht hat jemand von Euch einen Vorschlag, wie er sich am besten verhalten soll?
Schönen Tag und danke im Voraus für evtl. Antworten.
Lindy![]()
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 69
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29.10.2009, 07:22
Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
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29.10.2009, 08:40Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Warum ist der Bruder Miterbe ?
Warum ist nicht der Ehemann Alleinerbe ?
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29.10.2009, 08:43Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Habe ich auch gedacht.
Wenn kein Testament da ist, dann ist der Ehegatte doch Alleinerbe oder?
Wie kommt ihr drauf, dass der Bruder auch Miterbe ist?
Sterbe ich, erbt mein Bruder zusammen mit meinem Mann? Klingt für mich irgendwie unwahrscheinlich. Sollte ich aber alleinstehend sterben, erst dann erben die anderen Verwandten. Dachte ich immer.
Meines Wissens, wenn ich ohne ein Testament sterbe und kinderlos aber verheiratet bin, bekommt alles mein Mann, meine Geschwister und Eltern sind dagegen nicht betroffen.Geändert von Inaktiver User (29.10.2009 um 08:50 Uhr)
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29.10.2009, 08:48Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Sollte Zugewinngemeinschaft bestanden haben, erben der Witwer zu 3/4, der Bruder zu 1/4.
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29.10.2009, 08:51Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Das habe ich auch gerade bei meiner Suche im Internet gefunden. Hier ist ein Beispiel, das dem o.g. "Fall" gleicht:
Gesetzliche Erbfolge, Kein Testament
"Erbrecht des Ehegatten"
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29.10.2009, 08:52Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
schon beantwortet
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29.10.2009, 08:56Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
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29.10.2009, 08:58Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Also zur Frage:
Wann ist denn die Schwester deines Freundes gestorben? Und war es ein plötzlicher Tod oder nach langer Krankheit?
Davon hängt ja ab, wie und ob überhaupt der Tod schon verarbeitet werden konnte und ob der Mann sich überhaupt schon um den Nachlass kümmern konnte.
Am einfachsten ist, denke ich, der Weg über den Schmuck. Da kann dein Freund den Mann bitten ihm den zu überlassen, da für ihn da auch Erinnerungen an die gemeinsame Mutter dran hängen. Vermutlich ergibt sich dann auch ein Gespräch über "den Rest", bzw. wird es leichter auf das Thema zu kommen.
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29.10.2009, 09:05Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr
Egal, wie das Erbrecht aussieht:
Es ist sehr hart, den Witwer darauf anzusprechen, dass der Bruder Anspruch erhebt auf das Vermögen, das sich die Schwester und ihr Ehemann erarbeitet haben.
Recht haben und Recht verlangen sind immer noch zwei Paar Schuhe.
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29.10.2009, 09:05Inaktiver User
AW: Schwester meine Freundes gestorben, er ist Mit-Erbe, wie Schwager taktvoll anspr


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