Hallo!
Pauschal kann man die Frage wahrscheinlich nicht beantworten, aber Vergleichswerte wären interessant.
Bzw. überhaupt Werte, ich habe nämlich keine Ahnung.
Unterzubringen wäre ein 95 jährige Frau, Pflegestufe 2.
Was kostet sowas?
Danke für Auskünfte!
HexeVersteckse
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Ergebnis 1 bis 10 von 20
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28.09.2009, 15:51
Kosten von Alters-/Pflegeheimen
"Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet."
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28.09.2009, 15:56Inaktiver User
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Bei uns würde es mtl. Euro 2.544,02 kosten, wobei bei Pflegestufe II Euro 1.279,00 von der Pflegekasse übernommen werden.
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28.09.2009, 17:52
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
"Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet."
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28.09.2009, 18:19
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Ich habe jetzt doch mal gegoogelt, man muss wohl immer so ca. 1500 Euro zuzahlen.
Hätte ich gleich machen sollen, manchmal sieht man den Wald ...
HexeVersteckse"Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet."
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28.09.2009, 19:52
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Die Person hat doch bestimmt ihre Rente? Sonst wird u.U. die Diff.vom Sozialamt getragen. Eventuell muß der Ehepartner (lebt er noch? ) bzw. die Kinder noch herangezogen werden.
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29.09.2009, 08:49
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
"Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe, du bist unbewaffnet."
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29.09.2009, 09:06
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Ich bin zwar schon etwas länger raus aus dem Metier, aber soweit ich weiß, würde das Sozialamt niemals verlangen, dass die Tochter das Haus verkauft.
Einfach mal aufs Sozialamt gehen und sich die Sache durchrechnen lassen!
TabeaBis auf Weiteres a.D.
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29.09.2009, 09:32
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Grundregeln bei der Heranziehung der Kinder für die Unterbringung im Pflegeheim:
Beispiel 1: eine Tochter, ohne Anhang : 1400 € ist ihr Freibetrag, vom darüber gehenden Einkommen hat sie die Hälfte an das Sozialamt für die Unteringung abzuführen (bis zu der maximalen Leistung des SA)
Beispiel 2: eine Tochter verheiratet, ohne Kinder: wie oben. Mit Sicherheit aber kein Zugriff auf das Häuschen, da der Schwiegersohn (normalerweise) Mitbesitzer ist. Ist sie alleinige Besitzerin, so hat sie ihrem Mann Wohnrecht, und zwar vorrangig, zu gewähren. Ist im dem Haus vermietbarer Wohnraum vorhanden, so kann das Sozialamt verlangen, dass er auch vermietet wird. Die Miete wird dem Einkommen zugerechnet, aber Ausgaben für die Mietwohnung gegengerechnet.
Beispiel 3. Tochter verheiratet , Kinder: Der Selbstbehalt erhöht sich mit jedem Kind um (300 - 400 €, das weiß ich nicht genau). Auf keinen Fall ist aber der Schwiegersohn an den Kosten für das Pflegeheim zu beteiligen. (z.B. Schwiegersohn verdient 3500 netto, Tochter 1500. Es darf nicht das gemeinsame Einkommen angerechnet werden, nur das Einkommen der Tochter. Wäre sie ohne Anhang beträge ihr Selbstbehalt 1400 Eur plus die Hälfte von Überschuss 50 Eur, sie hätte 50 Eur an Unterhaltsleistung abzuführen.
Anders sieht es aber mit Oma ihr klein Häuschen aus. Das muss entweder angemessen vermietet werden, damit Einnahmen erzielt werden oder tatsächlich veräußert werden, um die Pflegekosten abzudecken.
Ergänzung: Es sollen auch Sozialämter schon verlangt haben, dass Kinder ihre Lebensversicherungen auflösen, um Pflegekosten abzudecken. Das ist nicht rechtens. Es gilt der Grundsatz, dass Kinder nicht um ihre eigene Lebensvorsorge gebracht werden dürfen. Und sie dürfen auch nicht wohnungslos werden.
Wenn es Streitigkeiten mit dem Sozialamt gibt: unbedingt zu einem Fachanwalt gehen. Die Unterhaltspflicht ist zum 1.9.2009 novelliert worden, das muss sich in den Sozialämter noch nicht rumgesprochen haben.Geändert von Opelius (29.09.2009 um 09:44 Uhr) Grund: Ergänzung
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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22.10.2009, 15:20
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Hallo,
habe mich nun auch schon intensiv mit dem Thema beschäftigt. Und was das selbstgenutzte Eigenheim angeht, da kann meines Wissens nach das Sozialamt nicht dran.
Im Gegenteil: sind noch Raten abzuzahlen, wirken die sich sogar einkommensmindernd aus!
Habe übrigens etwas zu korrigieren, aus dem letzten Beitrag: das Einkommen des Ehepartners ist NICHT wirklich sicher vor dem Zugriff des Sozialamtes! Denn die Einkommen beider Eheleute werden erstmal zusammenaddiert, und dann wird ausgerechnet, wie hoch der Anteil des Unterhaltspflichtigen Kindes am Gesamteinkommen ist. Übersteigt das Gesamteinkommen 2450 Euros, muss der Anteil, der dem prozentualen Anteil des pflichtigen Kindes am Gesamteinkommen ausmacht, von der Hälfte des übersteigenden Betrages an das Sozialamt abgeführt werden
Ich weiß, das war eine sehr verwirrende Erklärung, aber hier ein Rechenbeispiel:
Mann verdient netto 2.700
Frau verdient netto nur 900
Frau ist das unterhaltspflichtige Kind
zusammen: 3.600
Überschuss (über 2.450) = 1.150
Prozentualer Anteil der Frau am Gesamteinkommen: 25%
Hälfte von 1.150= 575 Euro
Davon 25% = ca. 144 Euro, die kann das Sozialamt monatlich verlangen!
Übrigens nennt man das die sog. "verdeckte Schwiegerkindhaftung", dagegen sollte endlich mal jemand vors Bundesverfassungsgericht gehen!!!
Liebe Grüße, KT84
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23.10.2009, 11:21
AW: Kosten von Alters-/Pflegeheimen
Ich halte den Umfang, in dem ein Kind für Pflegekosten seiner Eltern herangezogen werden kann, für sehr moderat.
Wenn Kinder ihren Eltern gegenüber zu gar nichts mehr verpflichtet sein wollen oder sollen, dann sollte der Gesetzgeber konsequenterweise auch die Pflichtteilsregelung abschaffen.



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