Da haste nun auch wieder Recht. (genaues Lesen hilft wirklich)
Ich hab wohl "Arbeitsbelastung, die zur Depression führte" interpretiert als "Arbeitssituation, in der sie so belastet wird, dass sie davon krank wurde" - und weil hier im Forum "u.a.Mobbing-Forum" eingestellt, habe ich ihre Schilderung unter diesem Vorzeichen aufgenommen.
Die TE schrieb tatsächlich nichts näheres über die Ursachen/Gründe.
Wenn es nicht Mobbing ist, kann es natürlich auch in ihrer Person begründet sein und/oder in übermäßiger, objektiv nicht zu erfüllender Beanspruchung.
Diese Informationen fehlen uns in der Tat, um einen Rat zu geben.
Insofern ziehe ich in Bezug auf GorchFock meine Hinweise erstmal zurück, lasse sie aber trotzdem hier noch stehen. Vielleicht hilft es ja einem betroffenen, stillen Mitleser.
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21.06.2014, 17:38Inaktiver User
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Geändert von Inaktiver User (21.06.2014 um 17:46 Uhr)
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23.06.2014, 15:55
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Richtig, es geht nicht um Mobbing, nur um erhöhte Arbeitsbelastung!
Was ich mit diesem Attest erreichen will, ist 1) den AG motivieren, mich schnell gehen zu lassen, sobald ich eine neue Stelle gefunden habe oder 2) mich bei der internen Stellenvergabe (für ggf. nicht ausgeschriebene Stellen) stärker zu berücksichtigen bzw. 3) meine Überlastung erst einmal nachzuweisen.
Parallel dazu nutze ich alle Möglichkeiten zur Beratung, die es intern gibt, z. B. Betriebsrat etc. Einen Anwalt oder Anwältin habe ich noch nicht kontaktiert.
Das tückische ist, dass die Depression einem alle Energie raubt, sich gegen die Auslöser für eine Depression zu wehren. Bzw. nimmt es einem jegliche Energie, sich selber wieder gesund zu machen. Dass das nicht als Krankheit anerkannt ist, ist mir völlig rätselhaft!! :-(
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23.06.2014, 16:44Inaktiver User
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23.06.2014, 16:54
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Hast du denn die Situation mit deinem direkten Vorgesetzten besprochen?
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23.06.2014, 20:42Inaktiver User
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23.06.2014, 21:06Inaktiver User
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Mir sind das alles viel zuwenig Fakten.
Was ist denn bisher gelaufen? Hast du weitere Beeinträchtigungen? Ein BEM wird erst dann gemacht, wenn eine Behandlung erfolgreich ist, sich dein Gesundheitszustand also bessert. Meist läuft vor der BEM auch noch eine Reha oder zumindest eine Arbeitsbelastungserprobung um zu schauen, wie belastbar du dann wieder bist. Evtl. läuft eine Reha über die DRV.
Eine Psychotherapie ist ein Mittel, dass dir zur Gesundung helfen soll. Aber keine alleinige Maßnahme. Ein Attest von einem Psychologen taugt überhaupt nichts, es sei denn, dieser Psychologe ist auch noch ein facharzt für Psychiatrie. Aber ohne weitere Maßnahmen langt auch ein Attest nicht.
Also bitte mal Details hier bereitstellen. einfach nur mit einem Attest kommen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
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27.06.2014, 11:46
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
noch ein paar Hintergrundinfos:
- ich bin noch nicht krankgeschrieben
- das Attest beinhaltet eine positive Prognose, d. h. eine Heilung der Depression, wenn ich den derzeitigen Arbeitsplatz verlasse
- ich arbeite in einem großen Unternehmen, wo man mich jederzeit abwesenheitsbedingt (Krankheit, Urlaub) vertreten kann (alles schon gut organisiert von MA auf meiner Ebene).
Mein AG geht seiner Fürsorgepflicht nach, in dem z. B. Seminare zur Arbeitsbelastung angeboten werden, auch Sportkurse. Diese Angebote sind eigentlich ganz gut.
Ich habe meinen Vorgesetzten einmal gefragt, ob ich Teilzeit arbeiten kann, statt 5 nur 4 Tage. Das hat er abgelehnt, da er befürchtet, dass ich dann mein Arbeitspensum nicht schaffe und auch angekündigt, dass sich das Arbeitsvolumen noch erhöhen wird, was auch realistisch ist. Eine Reduzierung hätte mir schon sehr geholfen ... :-(
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27.06.2014, 12:04Inaktiver User
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Liebe Gorch Fock,
es gibt das Teilzeitgesetz, danach hast Du einen Anspruch auf Teilzeittätigkeit. Du schreibst, Du arbeitest in einem größeren Betrieb - da wird es dem Arbeitgeber schwerfallen, nachzuweisen, dass Teilzeit nicht
möglich ist.
Ich würde hier den Betriebsrat einbinden, ggfs. auch einen Fachanwalt (!wichtig!) für Arbeitsrecht. Führungskräfte sagen gerne erst einmal prinzipiell "Nein", wenn es um Teilzeit geht.
Alles Gute
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27.06.2014, 20:29Inaktiver User
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28.06.2014, 08:40Inaktiver User
AW: Attestierte Depression wg. Arbeit - muss AG handeln?
Nachtrag: Gorch Fock, ich hab Deine Vorgehensweise immer noch nicht verstanden. Was sind denn jetzt Deine nächsten Schritte?



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