Eine allgemeine Dienstverpflichtung (also auch für Frauen) wurde bisher queerbeet von allen polit. Lagern abgelehnt; bis auf ganz wenige Einzelstimmen. Das dürfte politisch in diesem Leben kaum machbar sein.Zitat von Inaktiver User
Dann eher Wegfall der Wehrpflicht (bzw. Aussetzen)
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Ergebnis 91 bis 100 von 100
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10.10.2008, 21:58
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
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10.10.2008, 22:05Inaktiver User
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Noch!
Zitat von roadtrain
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10.10.2008, 22:07
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Was versprichst Du Dir denn konkret davon?
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10.10.2008, 22:41Inaktiver User
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Verschiedenes.
Zitat von roadtrain
Erstmal Gleichberechtigung, gut die könnte man auch erlangen durch das Abschaffen der Wehrpflicht, da sie aber eingentlich nur wegen des Zivildienstes weiter besteht (Pflegemangel etc.) wird das nichts.
Zweitens Disziplin, hört sich martialisch an, ist aber so nicht gemeint, Fakt ist das Jugendliche kaum mehr "zu bewegen" sind, die "Spaßgeneration" ist eben NICHT vorbei, sondern VOLL am laufen, Egotripp pur (überzogen etwas, aber das brauch ich, also nicht "böse" sein), der würde sich mindern entweder durch die BW oder den Zivildienst.
Drittens "Gewaltfühlen", die Vorstellung WAS Gewalt ist, ist meist nicht wirklich vorhanden es herrscht meist ein Abstraktum vor aus irgendwelchen Hollywood Filmen, das lernt man bei der BW recht schnell, TÖTEN sieht anders aus und es fühlt sich "aua" an, spätestens bei der ersten Blase am Fuß, geht die "Wehleidigkeit" los, das Denken beginnt (meist).
Viertens Zusammenhalt. Diese Gesellschaft hält nicht mehr zusammen, aber gerade bei der BW lernt man fix das man nur zusammen weiterkommt, Einzelkämpfer a la Rambo, bekommen schnell die "Flügel" gestutzt.
Fünftens Demokratisierung. Die meisten werden es hassen bei der BW, den ganzen oben genannten Kram und sie werden ALLES daran setzen das die BW DAS BLEIBT WAS SIE IST (gut, jetzt im Moment nicht so ganz, aber das ändern wir auch noch!) eine Verteidigungs und Uno"Not-Truppe" und KEINE ARMEE FÜR KAMPFEINSÄTZE WIRD.
Sechtens Solidarisierung. Echt erstaunlich aber die Ehemaligentreffen sind meist gut besucht und man hilft sich und oft auch den Kindern weiter, wenn es mal Probleme gibt. Es ist keine "große heile Familie", aber eine Anlaufstelle, wenn man evtl. sonst keine hat.
Und die Erfahrungen sollen eben ALLE TEILEN "dürfen".
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10.10.2008, 23:38
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Ob Zwangsdienste Heilung gegen Egotrips und Spassgesellschaft versprechen, liesse sich doch jetzt schon relativ leicht feststellen; man vergleiche Männer (dienstpflichtig) mit gleichaltrigen Frauen. Bestehen da messbare Unterschiede bezüglich Disziplin?
Ansonsten halte ich wenig davon, jungen Männern (und ggfs. Frauen) einen Teil ihrer Lebenszeit zwangszuenteignen, um der BW ein "demokratisches" Gesicht zu geben. Das ist Sache des Parlamentes über sowas zu wachen, welches ja auch über die Einsätze der Bundeswehr zu befinden hat. Aber das ist ein beliebtes Argument. Es werden Wehrpflichtige gebraucht, um die BW in der Bevölkerung zu "verankern". Fand ich schon immer abwegig.
Erstens sind Wehrpflichtige in der untersten Stufe der Hierarchie und zum anderen interessiert es die meisten (meine subjektive Erfahrung auch mit meinen Mit-Vergatterten) wenig, welche Strukturen die BW hat. Man sitzt seine Zeit ab und will den Quatsch hinter sich bringen. Zumal per Gesetz für Soldaten bürgerliche Grundrechte (Freizügigkeit, Meinungsäusserung, etc.) eingeschränkt sind. Welcher junge Mensch, der dort keine Laufbahn anstrebt, hat denn Interesse sich mit diesem Verein länger als nötig zu befassen?
Ausserdem ist die BW bereits eine Armee für Kampfeinsätze. Sie hat in Afghanistan die Funktion der quick reaction force übernommen.
Um mal den Bogen zum Thema BW in Fussgängerzonen wieder zu schlagen:
Inwiefern will denn Berlin jetzt über Art. 35 GG hinausgehen? Ich hab da nichts reelles finden können.
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11.10.2008, 00:19Inaktiver User
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Ne, das ist zu kurz.
Zitat von roadtrain
TAZ
Zitat von roadtrain
Konkret geht es um eine Ergänzung von Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe regelt. "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen", lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag.
Art. 35 GG ich mach mal ohne den Direktlink.
dejure.org/gesetze/GG/35.html
Artikel 35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Es würde demnach unter 4. aufgeführt werden.
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11.10.2008, 00:23
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Mir waren die 15 Monate zu lang
Zitat von Inaktiver User
TAZ
Konkret geht es um eine Ergänzung von Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe regelt. "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen", lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag.
Art. 35 GG ich mach mal ohne den Direktlink.
dejure.org/gesetze/GG/35.html
Artikel 35
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Es würde demnach unter 4. aufgeführt werden.[/QUOTE]
Ah. Danke
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11.10.2008, 00:28Inaktiver User
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Zitat von roadtrain
Das war zwischen 1973-1990, heute muss Mann noch 9 Monate, ob sich da wer was bei gedacht hat???
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11.10.2008, 16:48
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Also neu sind "militärische Mittel" und der Begriff "Terroranschlag".
[Konkret geht es um eine Ergänzung von Artikel 35 des Grundgesetzes, der die Amtshilfe regelt. "Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen", lautet der Kernsatz der geplanten Änderung. Als abzuwehrender Unglücksfall gilt auch ein Terroranschlag"
Und "militärische Mittel" bedeutet dann wohl jede Art von Mannschaften und Gefechtswaffen. Bisher waren es Sandsäcke bei Oder-Fluten und Räumpanzer bei Schneeverwehungen.
Doch eine Zäsur.
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15.10.2008, 23:59Inaktiver User
AW: Bundeswehr darf Polzei helfen....
Quelle
Na und?Bundeswehr-Einsatz im Innern steht vor dem Aus
Von Severin Weiland
Kehrtwende der Genossen: Im Schatten der Finanzkrise hatten sich SPD und Union auf eine Grundgesetzänderung verständigt, um den Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermöglichen. Jetzt blasen führende Sozialdemokraten zum Rückzug - das Vorhaben steht vor dem Aus. Die Union ist erzürnt.
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